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E-Paper karriereführer recht 1.2025 – Nur Mut: Jurist:innen profitieren von Generativer KI und Offenheit für Innovation

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Zuversicht in Zeiten der Omnikrisen: Jurist:innen und Generative KI

Jurist:innen stehen vor neuen Herausforderungen in einer Ära der Omnikrisen. Wie Generative KI und innovative Arbeitsmodelle die Rechtsbranche verändern und warum Zuversicht und Offenheit entscheidend sind, um den Wandel erfolgreich zu gestalten – eine Analyse. Ein Essay von André Boße

Ein Begriff, der in diesem Jahr 2025 häufig Erwähnung findet, ist das Wort Zuversicht. Klar, die Zahl der politischen und gesellschaftlichen Problemlagen nimmt nicht ab. Niemand spricht mehr von der Krise im Singular. Wir erleben vielmehr das Zeitalter der Omnikrisen. Was das ist, definiert der Zukunftsforscher Matthias Horx in einem Meinungsbeitrag auf der Webseite seines Think-Tanks „The Future: Project“: „Zweifelsohne haben wir es heute mit sich überlagernden Krisenphänomenen zu tun: Krisen der Globalisierung, Krisen der Umwelt, Krisen der Gesellschaft, der Demokratie, der Technologie.“ Die „wahre Krise“ dieser Zeit jedoch sei eine „Wahrnehmungs- und Kognitionskrise“. Oder überspitzt formuliert: eine eingebildete Krise. Denn: „Die meisten Phänomene, die uns heute in eine apokalyptische Verzweiflungsstimmung bringen, gab es eigentlich immer schon:

Mörderische Kriege, Ungerechtigkeiten, Naturzerstörungen und großflächiger, bedrohlicher Wandel sind nichts Neues“, schreibt Horx. Das Problem sei: Die Legende vom ständigen Fortschritt habe uns glauben gemacht, alles würde immer besser. Fairer. Am Gemeinwohl interessierter. Dass es nun offensichtlich anders kommt, sorgt für eine herbe Enttäuschung. Mit der Folge, dass selbst normale und harmlose Phänomene und Entwicklungen als „monströs“ wahrgenommen werden. Weil, schreibt der Zukunftsforscher die „Hypermedialisierung durch Internet und Künstliche Intelligenz“ zu einer „kollektiven Hysterisierung von Wahrnehmungsformen“ führe. Schon der Volksmund hält für dieses Phänomen ein Sprichwort parat: „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“

Viele Probleme – aber die Lösung liegt auf dem Tisch

Woraus sich in dieser Stimmung heraus Zuversicht ableiten lässt: Mit einem Fokus auf das, was man kann. Was einen stark macht. Das gilt für alle Berufsgruppen. Es gilt aber besonders für Jurist:innen. In den vergangenen Jahren konnte durchaus der Eindruck entstehen, dass überall dort, wo Juristin: innen tätig sind, der Veränderungsdruck besonders groß ist. Mit der Folge, dass es die Zuversicht in Kanzleien, in der Verwaltung oder in den Rechtsabteilungen der Unternehmen schwer hatte. Dabei ist sie dort besonders wichtig. Um mit den Veränderungen nicht nur leben zu können, sondern daraus Stärken zu entwickeln. Auch, wenn’s unbequem wird. Matthias Horx schreibt dazu: „Individuen, Systeme, Unternehmen, Gesellschaften ändern sich kaum, wenn alles komfortabel ist.

Deutscher Legal Tech-Markt wächst

Foto: AdobeStock/fotohansel
Foto: AdobeStock/fotohansel

Der Legal Tech Monitor, veröffentlicht vom Legal Tech Verband, untersucht regelmäßig den technischen Fortschritt auf dem Rechtsmarkt. Die neue Studie für 2025 zeigt, dass der Markt eine beachtliche Größe erreicht hat. So sind in Deutschland rund 300 Legal Tech- Unternehmen aktiv, die bis zu 10.000 Beschäftigten Arbeit geben. Darunter natürlich nicht nur Jurist:innen – der Markt zeichnet sich durch eine große Interdisziplinarität aus. Bei den Unternehmen handelt es sich um bereits etablierte Player, aber auch um noch junge Startups, die sich häufig auf kleine Nischen spezialisieren und „dynamische, aber schwankende Wachstumsverläufe“ vorweisen. Sprich: Wer sich für einen Job in dieser jungen Szene interessiert, geht ein gewisses Risiko ein. Kann aber von der Dynamik profitieren.

Wege aus der Krisenstimmung

Wandel geschieht eher, wenn wir auf äußere Veränderungen reagieren – sprich: auf Krisen eine Antwort finden. (…) Wenn wir endlich aufhören, zu jammern und uns ständig darüber zu beschweren, was die Welt uns zumutet.“ Ein Blick in das Innenleben von Kanzleien und Rechtsabteilungen. Der juristische Informationsdienstleister Wolters Kluwer veröffentlicht einmal im Jahr eine „Future Lawyers Studie“; der aktuelle Report erschien im Herbst vergangenen Jahres. Der Titel lautet „Legal Innovation“, der Untertitel bringt die Frage auf den Punkt: „Die Zukunft gestalten oder abgehängt werden?“ Klar, jeder Teilnehmende der Befragung, die dieser Studie zugrunde liegt, sieht sich lieber als „Gestalter“, denn als ein Akteur, der „abgehängt“ wird.

Informationssicherheit managen

Wenn es aber darum geht, die fünf zentralen Trends zu benennen, die in den kommenden drei Jahren die größte Auswirkung auf den Rechtsmarkt haben werden, ist die Sichtweise eher negativ. Und zwar international: Die Studie beruht auf Interviews mit mehr als 700 Anwält:innen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen in den USA sowie in neun Ländern Europas, darunter auch Deutschland. Die Trends lauten: Den hohen Kosten- und Preisdruck zu bewältigen – also dafür zu sorgen, dass sich das Geschäft weiterhin rechnet. Die Informationssicherheit managen – also Datenschutz zu garantieren, Missbrauch zu verhindern. Mit der Menge und Komplexität von Informationen klarzukommen – also nicht in Daten unterzugehen. Und schließlich genügend Fachkräfte zu gewinnen – also ein schlagkräftiges Team zusammenzustellen.

„Gemeinsam denkt es sich leichter als allein.“ Matthias Horx

Das sind vier Trends mit negativer Konnotation. Interessant daher, dass der fünfte Spitzentrend das Potenzial besitzt, alle vier anderen Probleme zu lösen: Die GenAI – also Systeme mit generativer Künstlicher Intelligenz, die in der Lage sind, eigene Inhalte herzustellen – werde sich immer verstärkter auf die Arbeit in Kanzleien und Rechtsabteilungen auswirken. Eingesetzt werde sie laut Studie heute vor allem, „um die Effizienz zu steigern und den wachsenden Anforderungen ihrer Mandant: innen gerecht zu werden“. Wobei die GenAI mehr kann: Sie macht Kanzleien effizienter, was den Kostendruck abmildern kann. Sie ist eine starke Methode, um die Komplexität von Daten zu reduzieren. Mit dem Ziel, die Daten nicht nur zu sammeln, sondern mit ihnen sinnvoll arbeiten zu können. Und: Eine Kanzlei oder eine Rechtsabteilung, die schon jetzt gewinnbringend auf die GenAI setzt, hat beste Karten, talentierte oder erprobte Spitzenkräfte zu gewinnen. Denn diese suchen sich ihre Arbeitgeber heute eben nicht nur danach aus, wer am besten zahlt. Die Studie zeigt: Noch höher bewerten die juristische Fachkräfte eine „akzeptable Work-Life- Balance“, und als genauso wichtig wie „wettbewerbsfähige Vergütungspakete“ betrachten sie die berufliche Entwicklung und Weiterbildung.

Rückkehr ins Büro – aber bitte für Begegnungen

In diesem wichtigen Feld punkten Arbeitgeber auch dann, wenn sie ein innovatives Arbeitsumfeld bieten. Das wiederum geht mit GenAI-Systemen auf dem neuesten Stand, die so eingesetzt werden, dass sie die Effizienz, Produktivität und auch die Qualität der Arbeit erhöhen. Was dann wiederum auf die Work-Life-Balance einzahlt. Denn wenn eine Künstliche Intelligenz Aktenberge analysiert, muss das eine Fachkraft nicht bis tief in die Nacht hinein erledigen. Stattdessen kann sie sich am Morgen danach mit den Schlussfolgerungen aus der Analyse beschäftigen. Und zwar gerne im persönlichen Austausch mit Kolleg:innen. Denn auch das zeigt die Studie: „Jurist:innen kehren in ihre Büros zurück“, lautet eine Zwischenüberschrift der Studien-Zusammenfassung. In fast Dreiviertel der befragten Kanzleien und Rechtsabteilungen arbeiten die Jursti: innen wieder vier und mehr Tage die Woche im Büro. Was im besten Fall dazu führe, dass die Fachkräfte diese gemeinsame Zeit „für den persönlichen Austausch“ nutzen, wie die Studie festhält.

Ende des Stundensatzes

Foto: AdobeStock/Nijat
Foto: AdobeStock/Nijat

Seit klar ist, dass die Generative KI in den Kanzleien für ungeahnte neue Effizienz sorgen wird, mehren sich die Stimmen, dass die klassische Abrechnung nach Stunden bald der Vergangenheit angehören könnte. In einem Meinungsbeitrag für die Nachrichtenagentur Reuters stellen die beiden juristischen Markt-Expert:innnen Sharzaad Borna und Jeremy Glaser in Aussicht, dass von einer Verlagerung hin zu Pauschalgebühren oder leistungsabhängigen Preisen auszugehen sei – „insbesondere in Bereichen wie Fusionen und Übernahmen“. Plattformen wie „Relativity“ oder „Harvey“ automatisierten diese Prozesse bereits heute. „Sie liefern Ergebnisse in einem Bruchteil der Zeit, die früher dafür benötigt wurde“, heißt es in dem Beitrag. „Diese Tools revolutionieren die Art und Weise, wie Anwaltskanzleien ihre Dienstleistungen erbringen, und zwingen sie dazu, ihre Abrechnungsmethoden für Zeit und Fachwissen zu überdenken.“

Generell stellen die Studienautor:innen fest, dass die Kanzleien und Rechtsabteilungen schon heute flexibler zu Werke gehen – und damit genau richtig liegen. „Um ihre Arbeit effizienter und effektiver zu gestalten, erweitern die Rechtsteams ihren Werkzeugkasten“, fassen die Studienautoren die Ergebnisse zusammen. „Durch GenAI haben sie die Möglichkeit, Arbeitsabläufe neu zu gestalten und den Personaleinsatz anzupassen und zu optimieren. Kanzleien haben die Möglichkeit, die Erbringung von Dienstleistungen für ihre Mandant:innen zu überdenken, einschließlich der Nutzung alternativer Honorarvereinbarungen, die von den traditionellen juristischen Geschäftsmodellen der abrechenbaren Stunden abweichen.“ Aus diesen Punkten leiten die Expert:innen von Wolters Kluwer in der Studienzusammenfassung die so bedeutsame „Zuversicht“ in diesen Zeiten der Veränderung ab: „Die Angehörigen der Rechtsberufe sind optimistisch, was ihre Fähigkeit angeht, mit dem sich beschleunigenden Wandel Schritt zu halten.“

Zuversicht durch neue Sicht

Auch in einem ganz anderen Berufsbereich stehen Jurist:innen vor der Aufgabe, dem Wandel nicht im Weg zu stehen, sondern ihn im Zusammenspiel mit anderen voranzutreiben: in der Verwaltung. Forschende von der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften legten zuletzt eine Studie vor, die der Frage nachgeht, wie die deutsche Verwaltung „innovationsfreundlicher“ werden könnte. Dass es bei dieser Studie auch um den juristischen Beruf gehen würde, liegt auf der Hand: „Mit rund 44 Prozent stellen Juristinnen und Juristen die größte Gruppe der Führungskr.fte in der Verwaltung“, heißt es in der Studie. So viel wie in keinem anderen Land in Europa. Dieser Umstand gewähre „einerseits die Rechtssicherheit“. Er könne aber auch der Entwicklung von Innovationsgeist und agilen Lösungsansätzen entgegenstehen. „Innovationen entstehen aus Ideen und Veränderungsbereitschaft“, wird Projektleiter Christoph M. Schmidt in der Zusammenfassung der Forschungsergebnisse auf der Homepage der Akademie zitiert. „Das gilt auch für die Transformation der staatlichen Verwaltung. Ihre Modernisierung wird nur gelingen, wenn sie sich agilen und effizienten Lösungswegen und hierarchie- und ressortübergreifenden Arbeitsweisen öffnet und statt auf das Vermeiden von Fehlern auf die aktive Suche nach Lösungen abzielt.“

„Wer vor dem Selbstwandel keine Angst hat, kann Großes bewirken.“ Matthias Horx

Das ist durchaus als Kritik an das juristische Arbeiten in der Verwaltung zu verstehen. In der Langfassung der Verwaltungsstudie wird Projektleiter Schmidt noch konkreter: Eine einseitige Fokussierung auf die juristische Qualifikation bei der Besetzung von Führungsstellen in der Verwaltung führe zu einer Vernachlässigung von Kompetenzen, die für eine „agilere und effizientere Verwaltung zumindest gleichermaßen nötig wären“. Nämlich: Innovationsbereitschaft und Agilität. Nicht, dass Jurist:innen diese Skills nicht besitzen. Jedoch stehen sie zumeist nicht im Zentrum des Anforderungsprofils. Weshalb es wichtig sei, „Anreize für Fachkräfte mit privatwirtschaftlichem Hintergrund“ zu schaffen, um so neues Fachwissen in die Verwaltung einzubringen und für neue Impulse zu sorgen.

Wandel ist unbequem – muss aber sein

Moment, könnte manch eine juristische Fachkraft jetzt denken. Sind wir das Problem? Nein. Jurst:innen stehen immer für Lösungen. Und diese zu finden, ist in der Welt der Omnikrisen wichtiger denn je. Nur: Ob Systeme der GenAI in den Kanzleien und Rechtsabteilungen oder Kolleg:innen aus anderen Bereichen und besonders mit privatwirtschaftlichem Hintergrund in den Verwaltungen – diese neuen Akteure fordern die Jurist:innen heraus, neu zu denken. Effizienter und produktiver zu arbeiten. Innovativer und zielgerichteter. Manchmal auch progressiver – und nicht auf das pochend, was schon immer galt. Wobei dies – und auch das ist ein Trend – gerne im persönlichen Austausch mit Kolleg:innen passieren darf. Um gemeinsam festzustellen, dass man zuversichtlich in die Zukunft blicken kann. Was in Teams häufig besser funktioniert als allein.

„Die menschliche Grundkompetenz ist nicht stetiger Wandel“, schreibt Zukunftsforscher Matthias Horx in seinem Meinungsbeitrag über „Die Omnikrise“. „Warum auch? Warum sollten wir das Funktionierende nicht beibehalten, das Existierende belassen?“ Nur: Wenn es nicht mehr recht funktioniert, dann stockt es. Dann ist Wandel nötig. Wie man ihn forcieren kann? Horx: „Indem wir die Angst vor dem Selbstwandel überwinden.“

Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider im Interview

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Im Frühjahr 2024 bestimmte die Bundesregierung Prof. Dr. Louisa Specht- Riemenschneider zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Juraprofessorin ist damit das, was man in den Medien gerne „oberste Datenschützerin“ nennt. Worin sie in dieser Position ihre Aufgabe sieht, was die Gründe für das Akzeptanzproblem des Datenschutzes sind und warum sie Jurist:innen diesen Rechtsbereich empfiehlt, erzählt sie im Interview. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (geboren 1985 in Oldenburg) ist seit September 2024 Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Sie war zuvor Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Datenwirtschaft, des Datenschutzes, der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie studierte Rechtswissenschaft in Bremen, promovierte und habilitierte in Freiburg und hatte anschließend Professuren in Köln und Passau inne. Als Direktorin leitete sie das Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät sowie das Zentrum für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT). Zudem begleitete sie die Gründung des Dateninstituts unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Frau Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, was macht Datenschutz in Ihren Augen zu einem Kernthema dieser Zeit?
Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Interesse an Datennutzbarkeit und digitalen Angeboten steigt jeden Tag. Politik ist immer ein Spiegel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten. Deshalb sehen wir auch zunehmend Gesetzgebung, mit der Datennutzbarkeit und digitale Angebote unterstützt werden sollen. Momentan nehme ich vor allem Rufe nach einer drastischen Reduzierung von Datenschutz und Datenschutzaufsicht wahr. Ich sehe meine Aufgabe und die Aufgabe meines Hauses darin, in Erinnerung zu rufen, dass Datenschutzrecht ein Schutzinstrument zur Gewährleistung eines für die Demokratie sehr wichtigen Grundrechts ist: dem informationellen Selbstbestimmungsrecht. Sich nicht überwacht zu fühlen, ist Grundlage unserer Freiheit, ist Grundlage unseres Wertesystems. Das sollte nicht in Vergessenheit geraten.

Passiert aber.
Es ist daher sehr wichtig, dass wir uns bewusst darüber sind, auf welchen Weg wir uns mit einer schleichenden Reduktion des Datenschutzrechts begeben könnten. Es ist menschlich, diese Langzeitrisiken zu unterschätzen, umso wichtiger scheint es mir, darauf hinzuweisen, dass Datenschutz kein Selbstzweck ist, sondern demokratie- und freiheitssichernd wirkt. Gleichzeitig darf Datenschutzrecht nicht als Hinderungsinstrument für gesellschaftlich und wirtschaftlich dringend benötigte Digitalisierungs- prozesse fehlverstanden werden. Die DSGVO ist nie angetreten, um jegliche Datennutzbarkeit zu verhindern. Wer das behauptet, hat Sinn und Zweck des Datenschutzrechts nicht verstanden.

Wie sehen Sie in dieser Hinsicht konkret Ihre Aufgabe?
Ich sehe meine Aufgabe und die Aufgabe meines Hauses sehr stark darin, zu zeigen, wie Digitalisierung und Datennutzbarkeit im Einklang mit dem Datenschutzrecht gelingen können. Das Datenschutzrecht kann Wegbereiter für eine grundrechtssensible Digitalisierung sein. Datenschutz ist Vertrauensfaktor und Vertrauen in einen digitalen Dienst kann einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten. Insofern glaube ich daran, dass dann, wenn Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit zusammengedacht werden, Datenschutz ein echter Standortvorteil werden kann.

Sie selbst sagen, der Datenschutz habe in Teilen der deutschen Gesellschaft ein Akzeptanzproblem. Woher rührt es?
Das Akzeptanzproblem hat aus meiner Sicht zwei wesentliche Gründe: Funktionsdefizite und Rechtsunsicherheit. Im Alltag begegnet uns oft nur die vermeintlich unbequeme Seite des Datenschutzrechts: Cookie-Banner, lange und unverständliche Einwilligungstexte oder unnötige Bürokratie. Zur ehrlichen Diskussion gehört es daher zu sagen: An manchen Stellen gestaltet das Datenschutzrecht den Alltag der Menschen nicht so, wie es gedacht war. Der oder dem Einzelnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmte Entscheidungen über die Verwendung der sie oder ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu geben, ist in der Theorie gut gedacht, häufig funktioniert diese selbstbestimmte Entscheidung aber nicht, weil ich mich gezwungen fühle, einen Dienst zu nutzen. Und kaum jemand liest Datenschutzerklärungen oder AGB. Das wissen wir aus den Verhaltenswissenschaften seit Jahrzehnten, aber der Gesetzgeber scheint diese Einwände nicht hören zu wollen. Ich will also sagen: Man könnte die gesetzliche Ausgestaltung des Datenschutzrechts besser machen.

Datenschutz ist Vertrauensfaktor und Vertrauen in einen digitalen Dienst kann einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten.

Sie sprachen von der Rechtsunsicherheit als zweitem Akzeptanzproblem. Warum ergibt sich dieses?
Die Datenschutzgrundverordnung ist eine Grundverordnung, die viele unbestimmte Rechtsbegriffe und Abwägungsklauseln enthält, die es für den Datenverarbeiter schwierig macht, mit hinreichender Sicherheit im Vorfeld einer Datenverarbeitung abschätzen zu können, welche Daten unter welchen Bedingungen verarbeitet werden dürfen und welche eben nicht. Dadurch entsteht Frustration auch bei denjenigen, die sich gern an Recht und Gesetz halten möchten.

Datenschutz ist immer auch ein Thema der Tagespolitik. Wie können Sie mit Ihrer Arbeit gewährleisten, dass Sie als Bundesbeauftrage mit Ihrer Expertise nicht von politischem „Aktionismus“, zum Beispiel nach bestimmten Ereignissen, überrollt werden?
Ich habe direkt zu Beginn meiner Amtszeit das Angebot gemacht, dass die Akteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sehr gerne sehr früh auf mich und meine Behörde zukommen können. Wir beraten bei Projekten gerne direkt und konstruktiv von Anfang an. Auch versuche ich mit meinem Haus, selbst aktiv auf politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure zuzugehen. Gleichzeitig habe ich Verständnis dafür, dass Politik auf Ereignisse auch kurzfristig reagieren muss. Zwischen der Handlungsfähigkeit des Staates und übereilten Entscheidungen liegt aber nur ein schmaler Grat.

Meine Aufgabe ist es, darauf hinzuweisen, dass bei allem Verständnis für Kurzfristerfordernisse, zum Beispiel in der Sicherheitspolitik, die Langfristrisiken, die ein Zurückstellen des Datenschutzrechts hinter Sicherheitsbedürfnissen für Freiheit und Demokratie haben kann, nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden. Am Ende gilt das Grundgesetz: Seine Grundrechte und Wertentscheidungen. Oder, um es mit Benjamin Franklin zu sagen: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, hat weder das eine noch das andere verdient – und wird am Ende beides verlieren.

Wie wird sich das Thema Datenschutz durch immer neue KI-Systeme verändern?
Die Entwicklung im Bereich KI stellt das Datenschutzrecht vor enorme Herausforderungen. Wir müssen sicherstellen, dass Künstliche Intelligenz mit unseren Grundrechten und den Prinzipien der DSGVO im Einklang steht. Gleichzeitig fordert KI diese in gewisser Weise heraus, etwa wenn es um Transparenz in der „Black Box“ oder um die Gewährleistung von Betroffenenrechten geht. Ich sehe aber nicht nur datenschutzrechtliche Risiken, ich sehe natürlich auch die erheblichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen, die KI bietet. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns darüber Gedanken machen, wie wir den datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei der Entwicklung und der Nutzung von KI begegnen können. Ich baue in meiner Behörde derzeit ein eigenständiges KI-Referat weiter aus, um hinreichend Inhouse-Expertise zu haben.

Aufgaben und Befugnisse der BfDI

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde und Hüterin des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem beaufsichtigt sie die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen und kontrolliert diese Stellen, ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden. Gleichzeitig ist die BfDI Beraterin des Deutschen Bundestages in datenschutzrechtlichen Fragen. Sie klärt die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf. Die Bürger: innen haben das Recht, sich mit einer Beschwerde an die BfDI zu wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine der Aufsicht der BfDI unterliegende Stelle ihre Rechte in den Bereichen Datenschutz oder Informationsfreiheit verletzt hat.

Warum ist der Bereich Datenschutz in Ihren Augen ein gutes Feld, um dort als Jurist:in tätig zu sein?
Das Datenschutzrecht und das Datenrecht insgesamt ist ein vergleichsweise junges, dynamisches und hochrelevantes Rechtsgebiet. Für Juristinnen und Juristen bietet es die Möglichkeit, an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Gesellschaft zu arbeiten. Zudem ist das Datenschutzrecht zunehmend im Kontext von Wettbewerbs-, Verbraucher-, Urheber- und Digitalrecht insgesamt zu sehen, was völlig neue Rechtsfragen aufwirft. Hier tatsächlich ein Rechtsgebiet von seinen Ursprüngen an mitbegleiten und mitgestalten zu dürfen, bietet ganz wunderbare Entwicklungsperspektiven und macht einfach Spaß.

Eine Aufgabe Ihres Jobs ist es, unbequem zu sein. Dinge zu hinterfragen und weiterzudenken. Wie und wann haben Sie sich diese Skills angeeignet?
Ich komme aus der Wissenschaft. Nirgendwo denkt man so kritisch wie dort. Ich hinterfrage erst einmal alles und schaue mit einem wissenschaftlich-neutralen Blick auf die Probleme. Und ich lasse mich nicht mit halbgaren Antworten abspeisen. Was mir stets sehr geholfen hat: Ich bin in meinem Denken kritisch und meinen Vorschlägen konkret, weil ich in der Sache die beste Lösung will. Und mein erster Eindruck nach gut fünf Monaten im Amt ist, dass dies als sehr hilfreich gewürdigt wird. Mir geht es darum, fachlich einen guten Job zu machen. Und dafür gebe ich alles.

Was sind bei Ihrer Arbeit Momente, in denen Sie denken: „I love my job“?
Ich liebe meinen Job jeden Tag. Aber ganz besonders in den Momenten, in denen ich merke, dass unsere Arbeit Wirkung zeigt und Probleme löst. Je größer das Problem, je größer die Herausforderung, desto mehr Spaß macht es mir, nach Lösungen zu suchen.

Kuratiert

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Jurist*innen aufgepasst: Recht in der Social-Media-Welt

Hass und Hetze im Internet haben ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Die bayerische Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ schützt gezielt Content Creator*innen. Über ein Online-Verfahren können Influencer strafbare Hasskommentare direkt bei der Justiz melden. Ziel ist es, Hasskriminalität konsequent zu bekämpfen.
https://bit.ly/4jzmHYK

EuGH: Unternehmen dürfen Anrede nicht zur Pflicht machen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 9. Januar 2025 entschieden, dass Unternehmen ihre Kunden nicht zur Angabe einer geschlechterspezifischen Anrede wie „Herr“ oder „Frau“ verpflichten dürfen. Das Urteil (C-394/23) besagt, dass die Erhebung solcher personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, wenn diese für den jeweiligen Zweck nicht notwendig sind. Der Fall betrifft das französische Eisenbahnunternehmen SNCF Connect. SNCF verlangte bei Online-Ticketkäufen die verpflichtende Angabe einer Anrede.
https://bit.ly/4aJGwZq

Für den Klimaschutz: Gutachten zu staatlichen Pflichten

Der Internationale Gerichtshof (IGH) erstellt erstmals ein Rechtsgutachten zur Klimaschutz- Verpflichtung von Staaten. Nach Anhörungen von 98 Staaten und 12 Organisationen soll geklärt werden, ob Staaten rechtlich stärker zum Klimaschutz verpflichtet werden können. Das Gutachten, das 2025 erwartet wird, ist nicht bindend, könnte aber global Einfluss haben. Entwicklungsländer fordern drastische Maßnahmen, große Wirtschaftsstaaten verweisen auf das Pariser Abkommen. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/klimaschutz-un-gericht-igh-rechtsgutachten-pflichten

Von Sonja Theile-Ochel

Die ersten 100 Tage im Job – 5 Erfolgstipps für einen gelungenen Einstieg als Nachwuchsjurist:in

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Der Berufseinstieg als Nachwuchsjurist:in ist entscheidend für die Karriere. Die ersten 100 Tage bieten Chancen und Herausforderungen. Dr. Anja Schäfer ist Juristin und Karrierementorin. In ihrem Gastbeitrag verrät sie 5 Tipps – von Selbstbewusstsein bis Netzwerken, um den Start erfolgreich zu meistern.

Der wichtigste Schritt beim Start in eine neue Tätigkeit ist, dafür zu sorgen, dass Sie einen guten Start haben. Wie der römische Feldherr und Kaiser Gaius Julius Cäsar es treffend formulierte: „Ich kam, sah und siegte.“

Nachwuchsjurist:innen ist es jedoch oft nicht bewusst, dass über Sympathie und Antipathie innerhalb weniger Sekunden entschieden wird. Der erste Eindruck zählt – und eine zweite Chance, ihn zu verbessern, gibt es selten. Fällt er negativ aus, kann das nicht nur die Probezeit erschweren, sondern auch zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten erheblich beeinflussen.

Der erste Eindruck zählt und eine zweite Chance, ihn zu verbessern, gibt es selten.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher nicht nur für das Vorstellungsgespräch, sondern auch für den Start in den ersten Job in einer Kanzlei oder auch in jedem anderen Tätigkeitsbereich unerlässlich. Diese Investition zahlt sich aus, wie die folgenden fünf Tipps zeigen werden.

  1. Perfekt starten: Warum der erste Eindruck so entscheidend ist Prüfen Sie selbst, wie Sie sich präsentieren, wie Sie wirken und wie Sie wahrgenommen werden (wollen). Schließlich ist Ihr persönlicher Auftritt nicht nur von Ihrer Kleidung abhängig. Holen Sie sich gezielt Feedback zu Ihrer Wirkung und Außenwahrnehmung – etwa von wohlgesonnenen Freund:innen, ehemaligen Kolleg:innen oder Vorgesetzten. Betrachten Sie die Weiterentwicklung Ihres nonverbalen Auftretens als sinnvolle Investition. Aspekte wie Ihre Stimme oder Körpersprache können einen entscheidenden Unterschied machen. Zudem kann ein:e Mentor:in, entweder aus Ihrem Arbeitsumfeld oder extern, eine wertvolle Unterstützung beim Berufseinstieg sein. Klären Sie zeitnah Ihren fachlichen Fortbildungsbedarf und gehen Sie ihn aktiv an. Setzen Sie sich mit Tools und Technologien auseinander, die in Ihrem neuen Arbeitsumfeld relevant sind. Schließen Sie zudem sprachliche Lücken oder andere Qualifikationsdefizite, um den positiven Eindruck aus dem Vorstellungsgespräch auch im beruflichen Alltag weiterzuführen.
  2. Selbstbewusst auftreten: Ein Schlüssel für Ihren Erfolg Die ersten 100 Tage im neuen Job sind entscheidend für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Bereiten Sie sich daher bereits vor dem ersten Arbeitstag mental darauf vor, indem Sie Ihre innere Stimme auf Erfolg programmieren. Auf diese Weise starten Sie mit Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein in Ihre neue Tätigkeit. Analysieren Sie auch die äußeren Umstände, die mitunter unnötigen Stress oder Ärger verursachen. Beispielsweise können lange oder stauanfällige Anfahrtswege mit dem Auto durch eine Umstellung auf die Bahn entspannter gestaltet werden – oder umgekehrt. Eine weitere Möglichkeit ist, während der Einarbeitungszeit oder spätestens danach flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice für einige Tage pro Woche zu nutzen.
  3. Wissen ist Macht: Mit Ihrer Expertise beruflich durchstarten Nutzen Sie (nicht nur) die ersten 100 Tage im neuen Arbeitsumfeld gezielt, um Ihre Expertise zu stärken und Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Falls zu Beginn noch unklar ist, welche Aufgabenbereiche Sie inhaltlich übernehmen werden, klären Sie dies frühzeitig in den ersten Monaten. Besprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten und Kolleg: innen, welche fachlichen Weiterbildungen während oder nach der Probezeit sowie in den ersten drei Berufsjahren sinnvoll und notwendig sind. Stellen Sie außerdem heraus, wie Ihre bisherigen Fachkenntnisse aus früheren Tätigkeiten, praxisbezogenen Erfahrungen (beispielsweise aus dem Referendariat oder einem Praktikum) oder zusätzliche Qualifikationen, wie etwa eine Promotion, in Ihrem neuen Arbeitsumfeld einen Mehrwert bieten. So können Sie sich sowohl intern als auch extern optimal positionieren.
  4. Mehr als Routineaufgaben: Die eigene Expertise gezielt einbringen Vor allem Nachwuchsjuristinnen legen Wert darauf, hauptsächlich Aufgaben zu übernehmen, die ihre Expertise betonen und häufig darauf fokussiert sind, den (Kanzlei- oder Mandats-)Arbeitsalltag zu bewältigen. Nutzen Sie jede sich Ihnen bietende Gelegenheit wie interne Meetings oder den Austausch mit Mandant:innen dafür, Ihre Fachkenntnisse aktiv einzubringen. Auf diese Weise können Sie sich gezielt als Expert:in positionieren, bekannt werden und Anerkennung für Ihre Expertise erlangen – immer mit Blick auf Ihre persönlichen Ziele und Ihr berufliches Fortkommen.
  5. Netzwerken im digitalen Zeitalter: LinkedIn als Sichtbarkeitsmultiplikator (nicht nur) für Ihren Karrierestart Zeigen Sie Ihr Knowhow und individuellen Stärken auch im virtuellen Raum. Falls Sie noch kein LinkedIn-Profil haben, legen Sie sich spätestens mit Ihrem Berufseinstieg ein professionell aufgestelltes zu.

Der erste Arbeitstag ist ein guter Anlass, Ihr bereits bestehendes Netzwerk über Ihre neue Position zu informieren. Aktualisieren Sie Ihr Profil, posten Sie einen passenden Beitrag (z. B. auf LinkedIn) oder senden Sie eine E-Mail mit Ihren aktuellen Kontaktdaten. Nutzen Sie die Plattform auch strategisch für den weiteren Aufbau Ihres beruflichen Netzwerks. Über einen QR-Code haben Sie Ihr LinkedIn-Profil jederzeit zur Hand und können dieses auf Netzwerkveranstaltungen schnell mit anderen Personen teilen und so mit diesen in Kontakt und im Gespräch bleiben.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie den erfolgreichen Start in Ihrem neuen (Kanzlei-) Arbeitsumfeld gestalten können. Seien Sie jedoch realistisch und bedenken Sie, dass sich Ihre Bemühungen meist erst im Laufe der Zeit auszahlen. Bleiben Sie geduldig und arbeiten Sie kontinuierlich an Ihrer Sichtbarkeit als Expert:in. Schließlich gilt der Spruch: „Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.“

Die Autorin:

Podcast-Anja-SchäferDr. Anja Schäfer ist Anwältin und Karrierementorin. Sie unterstützt exklusiv Jurist:innen in puncto Expert:innenpositionierung, Personal Branding und strategischem Netzwerkaufbau mit dem Ziel, persönliche Karriereziele zu erreichen oder sich beruflich neu zu orientieren. Sie spricht über die genannten Themen im „Juristinnen machen Karriere! … Podcast“ und hat ihre besten Tipps zum Download im Karriere-Erfolgsfahrplan für Jurist:innen zusammengefasst.
https://open.spotify.com/show/6B23eCYgRBzIS9GgA8zfEG?si=43707de8c9b746b3

Lügen erkennen! Vernehmen wie ein Profi

Wie erkennt man Lügen, entlarvt falsche Identitäten und gewinnt wertvolle Informationen? Professionelle Vernehmungsmethoden bieten spannende Einblicke. Prof. Dr. Michael Saller verrät in diesem Gastbeitrag die Vernehmungsmethoden der Profis.

Zur Person

Prof. Dr. Michael Saller, M.Jur. (Oxford) ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und Special Counsel einer führenden Wirtschaftskanzlei in Frankfurt. Der frühere Ermittler des Bundeskartellamts leitete später als Senior Expert bei der OECD in Paris internationale Projekte und nutzte dabei die Vernehmungstechniken intensiv zur Gesprächs- und Verhandlungsführung. Er lehrt zudem an der Frankfurt School of Finance und der ADG Business School Montabaur.

Oft ist es schwer zu erkennen, ob jemand die Wahrheit sagt, lügt oder einem Irrtum unterliegt. Zudem können ungenaue Fragestellungen und mangelnde Vorbereitung den Informationsgewinn erschweren. Menschen verschweigen, irren oder lügen – teils aus Scham, teils aus Eigennutz.

Die Vernehmungsmethoden der Ermittler

Polizisten, Staatsanwälte und Richter müssen einen Sachverhalt zunächst ermitteln, bevor sie Anklage erheben oder Beschuldigte verurteilen können. Die Strafverfolgungsbehörden befassen sich seit vielen Jahrzehnten umfassend mit Fragestellungen zur Informationsgewinnung und nutzen ausgeklügelte Methoden, um von Zeugen und Tätern Auskunft zu erhalten. Dabei ist vor Gericht der sogenannte „Personalbeweis“ – also der Beweis, der durch die Aussage einer Person erbracht wird – nach wie vor von höchster Bedeutung.

Die Urteile von etwa 95 Prozent aller Strafverfahren und 70 Prozent aller Zivilverfahren beruhen auf Zeugenaussagen. Viele Erkenntnisse aus der Vernehmungslehre können auch außerhalb von Strafverfahren Anwendung finden. Der Ermittler steuert das Gespräch – „Wer fragt, der führt“ –, nutzt dabei bestimmte Fragetechniken und muss anschließend beurteilen, wie zuverlässig die Aussagen seines Gegenübers sind. Manche Zeugen und Beschuldigte werden bereitwillig Informationen liefern, während andere, wenn es für sie vorteilhaft ist, lügen, Fakten verschweigen oder die Aussage gänzlich verweigern.

Bei einer Vernehmung geht es darum, Wissen zu generieren – genauso wie bei einem journalistischen Interview, einer sogenannten Due Diligence, einem Verkaufsgespräch oder auch bei Preisverhandlungen mit einem Zulieferer.

Wissen ist Macht – Informationen zeigen sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen auf.

Der ehemalige FBI-Verhandlungsführer Chris Voss sagte einmal, dass ein guter Verhandlungsführer eine gelungene Verhandlung mit solider Vorbereitung beginnt, ein exzellenter Verhandlungsführer jedoch die Verhandlung selbst nutzt, um zusätzliche Informationen zu erlangen. Allerdings offenbaren Gesprächspartner meist nicht alle Informationen, sei es aus wirtschaftlichem Interesse, aus Angst vor Sanktionen, aus Scham oder aus Selbstschutz.

Völlig unterschiedliche Institutionen – angefangen bei der römisch-katholischen Inquisition, die auch Folter als Vernehmungsmethode einsetzte, über Polizeikräfte, Staatsanwälte und Gerichte, bis hin zu Geheimdiensten wie der CIA und dem Mossad – haben sich mit genau diesen Fragen auseinandergesetzt. Es ist wichtig, zwischen Methoden zur Informationsgewinnung und Methoden zur Erlangung eines Geständnisses zu unterscheiden.

Buchtipp:

Cover Erzähl mir alles!„Erzähl mir alles!“ Wie Verhandlungen und (Personal-) Gespräche mit Hilfe professioneller Vernehmungsmethoden effektiver gelingen können. Springer Verlag, 2024, 29,99 €

In den meisten Gesprächen, Interviews, Befragungen, Verhandlungen und auch Vernehmungen geht es um die Gewinnung von Informationen. Eher selten, meist im Rahmen strafrechtlicher Verfolgungen, geht es darum, ein Geständnis zu erwirken. Auch bei der Vernehmung eines Beschuldigten sollte der Ermittler zunächst versuchen, möglichst viele Fakten zu sammeln, bevor er den Versuch unternimmt, ein Geständnis zu erlangen. Werkzeuge zur Informationsgewinnung sind das kognitive Interview, die sogenannte PEACE-Methode sowie journalistische Techniken. Neben den Techniken zur Informationsgewinnung gibt es auch solche, die darauf abzielen, Befragte zu einem Geständnis zu bewegen, wie beispielsweise die Festlegungstechnik. Ein Geständnis gilt nach wie vor als das wertvollste Beweismittel, wenn es darum geht, einen Fall schnell und sauber abzuschließen.

Lügen erkennen

Wer würde nicht gerne wissen, ob der Gesprächspartner die volle Wahrheit sagt, diese ein wenig verdreht oder uns ein komplettes Märchen auftischt? Kein Wunder, dass sich Wissenschaftler in Theorie und Praxis viele Gedanken darüber gemacht haben, ob und wie eine Lüge zu entlarven ist. Auch in Gerichtsprozessen müssen Richter regelmäßig den Wahrheitsgehalt einer Aussage einschätzen.

Lügner nutzen Parallelerlebnisse.

Für ungeübte Lügner ist es schwierig, komplette Geschichten zu erfinden, ohne sich in Widersprüche zu verstricken. Deshalb greifen sie oft auf echte Erlebnisse zurück. Eine Untersuchung zu falschen Identitäten von Kriminellen zeigte beispielsweise, dass diese häufig nur einen kleinen Teil ihrer echten Identität verändern. Um eine Geschichte detailliert erzählen zu können, nutzen Lügner oft sogenannte Parallelerlebnisse. Sie verwenden Details aus früher real erlebten Ereignissen und integrieren diese in ihre Geschichte. So kann ein Befragter, der fälschlicherweise angibt, bei einem Meeting anwesend gewesen zu sein, von einem anderen Meeting berichten, das einige Zeit vorher stattfand. Dadurch ist er in der Lage, Details wie die Sitzordnung, die Getränke oder den Anfahrtsweg zu nennen. Ein Beschuldigter, der für eine fragliche Tatzeit kein Alibi hat, kann detailliert vortragen, wie er zu diesem Zeitpunkt im Kino war, auch wenn er den Film eine Woche zuvor gesehen hat.

Details entlarven Lügner

Die Erzählung eines Parallelereignisses ist schwer zu erkennen, da Merkmale wie Detailreichtum, Gefühlsbeteiligung oder die Konstanz der Geschichte über mehrere Befragungen hinweg die Story glaubhaft erscheinen lassen. Dennoch ist es möglich, auch Erzählungen von Parallelereignissen als solche zu enttarnen. Ein Ansatz kann sein, nach tagesspezifischen Details zu fragen, zum Beispiel, wie das Wetter an diesem Tag war, oder beim Kinobesuch, wer die Eintrittskarte verkauft hat. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Ereignisse vor oder nach dem Parallelereignis abzufragen.

5 weitere Tipps zur Informationsgewinnung

  1. Mündliche Gespräche führen in der Regel zu mehr Details und relevanteren Informationen als schriftliche Befragungen.
  2. Nehmen Sie sich bei wichtigen Gesprächen Zeit für Small Talk und den Aufbau einer Verbindung. Zeigen Sie Ihren Gesprächspartnern Wertschätzung.
  3. Lassen Sie Ihren Gesprächspartner zu Beginn frei sprechen. Unterbrechen Sie nicht und bleiben Sie wertfrei! Den Aussagen im freien Bericht können Sie fast immer vertrauen.
  4. Schließen Sie nie von der Person auf die Richtigkeit ihrer Aussage. Auch erfolgreiche Geschäftsleute lügen – manchmal sogar sehr gut!
  5. Irrtümer sind gefährlicher als Lügen, da der Erzähler oft alle Glaubhaftigkeitsmerkmale aufweist.

Schrift-Sätze – Kultur-, Buch- und Linktipps

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Neue Wege des Stressmanagements in der hybriden Arbeitswelt

Cover Praxisbuch StressmanagementDas „Praxisbuch Stressmanagement für die hybride Arbeitswelt“ zeigt, wie man Stress zwischen Homeoffice und Büro mit multimodalen Ansätzen meistert. Es kombiniert Forschungserkenntnisse mit praxisnahen Übungen, um Belastungen zu reduzieren und die Vorteile hybrider Arbeit optimal zu nutzen. Ein kompakter Ratgeber für gesunde Routinen und mentale Balance. Dr. Sandra Waeldin: Praxisbuch Stressmanagement für die hybride Arbeitswelt. Wiley-VCH 2024, 368 Seiten, 24,99 Euro.

Wut – Plädoyer für ein verpöntes Gefühl

Cover Heidi Kastner WutDarf Wut sein? Ja! In unserer Gesellschaft wird Wut zwar abgelehnt, aber ihre Unterdrückung führt zu Zynismus, psychosomatischen Erkrankungen oder gefährlichen Ausbrüchen. Die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner untersucht anhand von Fallbeispielen die historische Entwicklung unseres eingeschränkten Umgangs mit Wut. Ein Plädoyer für authentische Emotionen. Heidi Kastner: Wut – Plädoyer für ein verpöntes Gefühl. Kremayr & Scheriau 2024, 128 Seiten, 16 Euro.

Nachhaltigkeit und Recht

Cover Podszun/Rohner Nachhaltigkeit und RechtWie wird Nachhaltigkeit in Zukunft rechtlich gestaltet? Das Werk analysiert die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit im Recht und beleuchtet deren Auswirkungen auf Unternehmen und Gesetzgebung. Kernpunkte sind aktuelle Anforderungen, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, nachhaltige Standards in Unternehmen und die Integration von Klimaschutzaspekten in Gesetzgebungsprozesse. Das Lehrbuch liefert fundierte Einblicke und praxisnahe Fallanalysen – ideal für Studierende und Unternehmensjurist*innen. Rupprecht Podszun / Tristan Rohner: Nachhaltigkeit und Recht. C.H. Beck, 352 Seiten, 2024, 39,80 Euro.

Food Crimes was schmeckt dahinter?

Podcast Food-CrimesDer Podcast „Food Crimes – Was schmeckt dahinter?“ deckt jede Woche die skurrilsten Lebensmittel-Verbrechen auf. Lilly Temme und Florian Reza folgen Krümelspuren von vergifteten Erdnüssen bis zu gefälschtem Wein. Originalquellen und prominente Gäste bringen die Fälle lebendig nahe. Spannende Insights treffen auf persönliche Gespräche – ein Muss für Gourmets und True-Crime-Fans.

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Über Leben und Tod

Cover Über Leben und TodFlorian Klenks neues Buch „Über Leben und Tod“ eröffnet tiefe Einblicke in die Arbeit des Gerichtsmediziners Christian Reiter. Mit spannenden Fällen wie dem Lauda-Air-Absturz beleuchtet es die Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft. Ein fesselndes Sachbuch mit neuem Blick auf Sterben und Leben. Florian Klenk: Über Leben und Tod. In der Gerichtsmedizin. Zsolnay, 192 Seiten, 2024, 23 Euro.

Krypto im Visier: Jurist Elias über Recht und Innovation

Podcast XPEERienceElias von der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) ist im Bereich Wertpapieraufsicht und Finanzinnovationen tätig. Mit seinem juristischen Hintergrund gibt er spannende Einblicke in die Welt von Krypto-Assets, künstlicher Intelligenz und die damit einhergehenden rechtlichen Herausforderungen. Er erklärt, welche Rolle die FMA bei der Zulassung und Aufsicht von Dienstleistern im Bereich der Kryptowährungen spielt und wie sie Verbraucher*innen vor Betrug schützt.

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Dein Gehirn kann viel mehr, als du glaubst

Cover REMIND Dein Gehirn kann viel mehr, als du glaubstSteuern wir unser Gehirn oder steuert unser Gehirn uns? Die Antwort hängt davon ab, ob wir eine Bedienungsanleitung für unsere grauen Zellen besitzen. Wie oft scheitern wir daran, unser Leben zu verbessern – trotz unseres festen Willens? Der Grund liegt nicht bei uns selbst, sondern in der Funktionsweise unseres Gehirns. Doch das Gehirn kann lernen, mit uns statt gegen uns zu arbeiten. Mit ihrer wissenschaftlich fundierten REMIND®-Methode zeigt Yvonne Diewald Wege auf, wie sich hartnäckige Probleme wie Depressionen, Ängste, Beziehungsschwierigkeiten oder der Umgang mit Finanzen auflösen lassen. Yvonne Diewald: Remind – Dein Gehirn kann viel mehr, als du glaubst. Allegria Verlag, 320 Seiten, 2024, 21,99 Euro

„Gute Arbeit!“ Inspiration für die Arbeitswelt von Morgen

Cover Gute Arbeit!Das Buch „Gute Arbeit! Eine Anstiftung zur Selbstwirksamkeit“ liefert einen praxisnahen Leitfaden für die moderne Arbeitswelt. Es erklärt Trends, Methoden und den Einfluss der Digitalisierung. Mit Übungen und konkreten Tipps unterstützt es Leser dabei, innovative Arbeitsmodelle aktiv in den Alltag zu integrieren. Ein inspirierender Impuls für zukunftsfähiges Arbeiten! Marion King: Gute Arbeit! Eine Anstiftung zur Selbstwirksamkeit . Vahlen 2024. 296 Seiten, 29,80 €.

Interview mit Dr. André Stahl: Über Karriere und Inklusion

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karriereführer-Autorin Sonja Theile-Ochel im Gespräch mit Dr. André Stahl über seinen Werdegang als Jurist mit starker Sehbeeinträchtigung, die Herausforderungen des Betreuungsrechts und die Schlüsselrolle von Willensstärke und Offenheit.

Zur Person

Dr. André Stahl, Jahrgang 1988, kam mit einer starken Sehbeeinträchtigung auf die Welt: auf einem Auge komplett blind, auf dem anderen fast. Er kämpfte sich durch, machte sein Abitur, studierte danach in Münster Rechtswissenschaften und promovierte. Heute ist er Betreuungsrichter an einem Amtsgericht im Sauerland.

Herr Dr. Stahl, Sie haben mit Ihrer starken Sehbeeinträchtigung Rechtswissenschaften studiert, promoviert und arbeiten als Betreuungsrichter. Was hat Sie dazu bewogen, diesen Weg einzuschlagen, und wie haben Sie es geschafft, Hindernisse zu überwinden?
Mir war es immer wichtig, einen Beruf auszuüben, in dem ich das Gefühl habe, etwas erreichen zu können. Der Beruf des Richters ist sehr vielfältig und man beeinflusst – gerade als Betreuungsrichter – wesentliche Bereiche des Lebens anderer Menschen. Das Betreuungsrecht wird während des Studiums kaum gelehrt. Ich selbst wusste nicht, wie groß seine praktische Bedeutung ist, bevor ich als Betreuungsrichter gearbeitet habe. Für das Überwinden von Hindernissen gibt es kein Patentrezept, jedenfalls kenne ich keins. Es hilft aber, Neuem gegenüber aufgeschlossen zu sein und bei Misserfolgen nicht den Mut bzw. den Glauben an die eigenen Fähigkeiten zu verlieren. Letztendlich entscheidet oft die Willensstärke, ob es einem gelingt, Hindernisse zu überwinden, oder ob man irgendwann aufgibt.

Was umfasst das Tätigkeitsfeld eines Betreuungsrichters?
Als Betreuungsrichter entscheide ich darüber, ob jemand, der mit einer Erkrankung bzw. Behinderung lebt, einen rechtlichen Betreuer bekommt, der diesen bei der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten unterstützt. Ich muss auch tätig werden, wenn es beispielsweise Konflikte zwischen dem Betreuten und seinem Betreuer gibt. Darüber hinaus kommt es zu Situationen, in denen psychisch kranke Menschen auf einer geschlossenen psychiatrischen Station behandelt werden müssen, weil sie sich selbst schweren Schaden beizufügen drohen, aufgrund ihrer Erkrankung aber nicht in der Lage sind, dies zu erkennen. Dann geht es um die Frage, ob jemand gegen seinen Willen unterzubringen ist oder zwangsweise Medikamente zu verabreichen sind. Es sind also oft Situationen, in denen die Betroffenen hoch belastet sind und in denen meine Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für deren Zukunft haben können.

Wie beeinflusst Ihre Blindheit Ihren Alltag und Ihre Entscheidungsfindung als Richter?
Gibt es spezielle Strategien oder Technologien, die Ihnen bei der Arbeit helfen? Für mich sind Routinen sehr wichtig. Bei bekannten Abläufen bin ich nicht in gleicher Weise auf meine Sehfähigkeit angewiesen wie bei unbekannten Dingen. Ich profitiere davon, dass ich mein Gedächtnis seit frühester Kindheit trainiert habe und daher zumeist in der Lage bin, mir Sachverhalte gut einzuprägen. Denn alles, was in meinem Kopf gespeichert ist, muss ich nicht erst mühsam suchen und nachlesen. Dies kommt mir in meinem richterlichen Alltag zu Gute. Außerdem kann ich auf eine Vorlesesoftware zurückgreifen, wenn ich ein längeres Schriftstück, beispielsweise ein psychiatrisches Gutachten, nicht selbst lesen möchte. Überdies werde ich in meinem richterlichen Alltag durch eine Assistenzkraft unterstützt, die mich beispielsweise zu meinen Terminen begleitet oder handschriftliche Notizen in den Akten vorliest.

Willensstärke entscheidet, ob man Hindernisse überwindet oder aufgibt.

Sie schreiben in Ihrem Buch, dass Sie Menschen begegnen, die von der Gesellschaft oft bemitleidet oder übersehen werden. Glauben Sie, dass Ihre eigene Behinderung Ihnen ein besonderes Einfühlungsvermögen verleiht, um mit diesen Menschen umzugehen?
Ich würde jetzt nicht pauschal behaupten, dass ich über mehr Einfühlungsvermögen verfüge als vollsehende Kollegen. Deshalb denke ich nicht, dass ich als Richter besser (oder schlechter) geeignet bin als andere Kolleginnen und Kollegen. Natürlich kenne ich das Gefühl, in bestimmten Situationen auf Unterstützung angewiesen zu sein. Dieses Gefühl empfinden auch viele Menschen, über die ich als Betreuungsrichter Entscheidungen treffe.

Herausforderungen oder auch Widerstände gab es während Ihrer juristischen Ausbildung?
Während des Studiums gab es natürlich Hindernisse, die ich nicht zu bewältigen gehabt hätte, wenn ich bessere Augen hätte – so war ich nicht in der Lage, PowerPoint- Präsentationen von der Wand zu lesen oder schnell einen bestimmten Paragraphen im Gesetz zu finden. Widerstände oder Vorbehalte in dem Sinne, dass man mich aufgrund meiner Einschränkung abgelehnt hätte, gab es aber keine mehr. Solche Widerstände sind vor allem während meiner Schulzeit aufgetreten, beispielsweise als meine Eltern versucht haben, mich an einer Regelgrundschule einzuschulen.

Wie wichtig ist es Ihnen, dass die Inhalte und Prozesse der Justiz für Menschen mit Behinderungen – nicht nur für Richter, sondern auch für Angeklagte, Zeugen oder andere Beteiligte – zugänglicher werden?
Die Justiz hat die Aufgabe, für Gerechtigkeit zu sorgen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Entscheidungen verständlich erklärt, um bei rechtsuchenden Bürgern auf Akzeptanz zu stoßen. Daher muss es ein wichtiges Anliegen sein, die Inhalte ihres Tätigwerdens so darzustellen und zu erklären, dass jeder – egal mit welcher Einschränkung er lebt – die Möglichkeit hat, diese zu verstehen. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass bestimmte Inhalte in größerer Schrift oder leicht verständlicher Sprache bereitgestellt werden. Gelingt dies nicht, verliert die Justiz ihre Akzeptanz und damit letztendlich auch das Vertrauen der Bürger.

Als Betreuungsrichter müssen Sie schwierige Entscheidungen treffen, die das Leben anderer Menschen direkt beeinflussen. Gehen Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung anders an Entscheidungen herangehen als sehende Kollegen?
Ich würde behaupten, dass ich mich gut in andere Menschen hineinversetzen kann. Dies erleichtert es mir, einen Zugang zu anderen Menschen zu finden und an ihrer Situation Anteil zu nehmen. Diese Fähigkeit hat aber nicht unbedingt etwas mit meiner fehlenden Sehkraft zu tun und unterscheidet mich daher nicht von vollsehenden Kollegen. Vielleicht gelingt es mir, der einen oder anderen Besonderheit im Leben der Betroffenen ein wenig mehr Verständnis entgegenzubringen, weil ich weiß, dass Lebenswege manchmal ungewöhnlich sein können. Daran, dass ich meine Entscheidungen anders treffe als vollsehende Kollegen oder selbst anders entscheiden würde, wenn meine Augen besser wären, daran glaube ich aber nicht.

Menschen mit Behinderungen, die ähnliche Herausforderungen durchleben wie Sie – was würden Sie ihnen mitgeben, wenn sie sich berufliche Ziele setzen? Gibt es Prinzipien oder Lebensweisheiten, die Ihnen selbst geholfen haben?
Diesen Menschen würde ich mitgeben wollen, dass sie nicht auf eine Einladung der Gesellschaft warten oder jemanden um Erlaubnis fragen sollten, bevor sie sich ihre eigenen Ziele setzen. Sie sollten ihr Leben planen und sich fragen: „Wo möchte ich in zehn Jahren stehen?“ Dann sollten sie damit beginnen, ihren Plan in die Tat umzusetzen, immer einen Schritt nach dem anderen. Wer es schafft, den Fokus zu halten, sich von Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen und diszipliniert seine Ziele zu verfolgen, hat eine größere Erfolgswahrscheinlichkeit.

Cover Ohne Ansehen der Person von André StahlRedaktionstipp:

Ohne Ansehen der Person Wie ich als blinder Richter Menschen begegne Bonifatius Verlag, 280 Seiten, 2024, 22 €

Vom Paragraphen zur Palette: Der Weg zur Kunst und Freiheit

Juristin Annika Juds beendete nach über 10 Jahren ihre Karriere als Kanzleijuristin. Aus einem Hobby wurde eine Erfolgsgeschichte: Sie verkauft ihre Porträts heute im vier- bis hohen fünfstelligen Bereich. karriereführer- Autorin Sonja Theile- Ochel protokollierte ihre inspirierende Geschichte. Sie zeigt, dass sich Mut zum beruflichen Neuanfang lohnen kann.

Zur Person

Annika Juds war über acht Jahre lang Anwältin bei Linklaters und Latham & Watkins. 2020 hat sie sich mit ihrer Kunst selbstständig gemacht. www.annikajuds.de

Der klassische Karriereweg nach dem Jurastudium scheint oft vorgezeichnet: Kanzlei, Justiz, Verwaltung. Doch was, wenn dieser Weg nicht der eigene ist? Annika Juds wagte den mutigen Sprung vom Paragraphen zur Palette und etablierte sich erfolgreich als Künstlerin.

Der Wendepunkt: Von der Kanzlei zum Küchentisch

Annika Juds‘ Weg in die Kunst war kein abrupter Bruch, sondern ein organischer Prozess. Nach über zehn Jahren in der Verwaltung und einem berufsbegleitenden Jurastudium arbeitete sie in verschiedenen renommierten Kanzleien, zuletzt im M&A-Kontext mit Fokus auf Arbeitsrecht. Doch trotz äußerem Erfolg fehlte ihr die innere Perspektive. Der Aufstieg zur Partnerschaft schien unrealistisch, und der Gedanke, von externen Faktoren abhängig zu sein, widerstrebte ihr. „Ich wollte das nicht von anderen abhängig machen“, betont Annika.

Im Februar 2020 kündigte sie ihren sicheren Job – ironischerweise zwei Wochen vor dem ersten Corona-Lockdown. Plötzlich fand sie sich mit unerwartet viel freier Zeit konfrontiert. Statt sich in neue juristische Herausforderungen zu stürzen, wandte sie sich einer lange vernachlässigten Leidenschaft zu: der Malerei. Was zunächst als entspannende Freizeitbeschäftigung begann, entwickelte sich zu einer neuen Berufung.

Vom Gap Year zur Galerie: Eine neue Karriere entsteht

Die anfänglich geplanten drei Monate Auszeit dehnten sich auf sechs und schließlich auf ein ganzes Jahr aus. Eine Freundin organisierte ihre erste Ausstellung, und von diesem Moment an schien jede Woche eine neue, positive Entwicklung zu bringen. Eine Galerie zeigte Interesse an ihren Arbeiten, und ein unerwartetes Angebot einer Kreuzfahrtgesellschaft katapultierte ihre Kunst sogar auf die Weltmeere. „Es hat mich kalt erwischt“, erinnert sich Annika an das überraschende Angebot von Aida Cruises. Doch sie ergriff die Chance und verdiente plötzlich beachtliches Geld mit ihrer Kunst.

Nach etwa neun Monaten stand Annika vor der entscheidenden Frage: Jura oder Kunst? Die wachsende Unterstützung ihres Partners und die bereits sichtbaren Erfolge ermutigten sie, den Weg der Kunst mit Konsequenz weiterzugehen. Um sich das nötige unternehmerische Know-how anzueignen, absolvierte sie Online-Fortbildungen in Selbstständigkeit, Marketing und Buchhaltung. „Und dann habe ich es halt gemacht und das mit Vollgas“, fasst Annika ihren Entschluss zusammen.

Leben von der Kunst: Eine realistische Perspektive

Eine der häufigsten Fragen, die Annika gestellt bekommt, lautet: „Kann man von der Kunst leben?“ Ihre Antwort ist ein überzeugtes Ja. „Und zwar sehr gut“, fügt sie hinzu. Sie lebt und arbeitet mitten in München und erzielt in manchen Monaten sogar ein höheres Einkommen als in ihrer Zeit als Anwältin in einer Großkanzlei. „Nach oben gibt es kein Limit“, betont sie selbstbewusst. Der Schlüssel zu ihrem Erfolg liegt ihrer Meinung nach in einem klaren Plan und einer professionellen Herangehensweise. Die zusätzlichen Fortbildungen in betriebswirtschaftlichen Grundlagen waren dabei von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglichten es ihr, ihre künstlerische Tätigkeit von Anfang an unternehmerisch zu gestalten und sich nicht nur als Künstlerin, sondern auch als erfolgreiche Unternehmerin zu etablieren.

Als Anwältin bin ich nie gefragt worden, ob ich davon leben kann.

Die größten Herausforderungen: Wertschätzung und Selbstbehauptung Der Wechsel von der angestellten Juristin zur selbstständigen Künstlerin war jedoch nicht ohne Herausforderungen. Die größte Hürde war die Frage der Wertschätzung. Im Gegensatz zur juristischen Expertise, deren Wert in der Gesellschaft allgemein anerkannt ist, wurde Annika oft mit der Erwartung konfrontiert, ihre Kunst und ihre Zeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Annika lernte, standhaft zu bleiben und den Wert ihrer Arbeit selbstbewusst zu verteidigen. Sie lehnte unbezahlte Aufträge ab und positionierte sich erfolgreich als professionelle Künstlerin, deren Werke und Expertise ihren Preis haben. Eine weitere Herausforderung bestand darin, sich selbstbewusst als Künstlerin zu bezeichnen und dies auch nach außen zu kommunizieren. „Ich bin Künstlerin. Punkt“, sagt sie heute mit Überzeugung.

Freiheit und Selbstbestimmung: Der größte Gewinn

Der größte Gewinn des Wechsels in die Selbstständigkeit ist für Annika die neu gewonnene Freiheit und Selbstbestimmung. Obwohl sie nicht weniger arbeitet als zuvor, fühlt sich die Arbeit anders an. „Ich bin immer mit dem Kopf oder mit den Fü.en irgendwie in der Kunst“, beschreibt sie ihren Zustand. Sie kann ihren Arbeitsalltag flexibel gestalten und Entscheidungen ohne Rücksprache mit Vorgesetzten treffen. „Ich mache es halt einfach jetzt, wenn ich da Bock drauf habe“, erklärt sie ihren neuen Arbeitsstil.

Annikas künstlerischer Prozess: Konzept und Handwerk

Annika arbeitet nicht intuitiv, sondern konzeptionell. Das bedeutet, dass sie sich im Vorfeld intensiv mit dem Thema und der Aussage ihrer Werke auseinandersetzt. „Ich überlege mir vorher, was will ich eigentlich sagen? Und die größte Herausforderung ist tatsächlich, wie schaffe ich das, in ein Bild wortlos zu integrieren?“, erklärt sie ihren Ansatz. Ein Beispiel dafür ist ihr Werk „Masterpiece and Work in Progress“, das den Betrachter daran erinnert, dass jeder Mensch sowohl ein Meisterwerk als auch ein Werk in Bearbeitung ist. Die Herausforderung bei diesem Werk lag darin, die Botschaft ohne das typische Portrait, das ihre Arbeiten sonst prägt, zu vermitteln. Stattdessen fokussierte sie sich auf die detailreiche Darstellung einer Bluse, die zum „Masterpiece“ des Bildes wurde.

Annika arbeitet mit Holz als Untergrund, das sie in einer Schreinerei in der Nähe von München fertigen lässt. Darauf trägt sie Acrylfarbe auf und malt anschließend die charakteristischen Portraits mit einem speziellen, wasserfesten Stift von Mitsubishi, den sie bereits aus ihrer Anwaltszeit kennt. Durch die Verwendung von Wasser erzeugt sie subtile Schattierungen und einen 3D-Effekt. Abschließend überzieht sie die Werke oft mit Epoxidharz, um einen glänzenden, hochwertigen Look zu erzielen.

Aktuell arbeitet Annika an einem Großauftrag für eine Villa auf Mallorca, der sie vor neue Herausforderungen stellt. Ein Werk von 2 Metern mal 1,50 Metern bedeutet für sie einen weiteren Schritt aus ihrer Komfortzone.

Netzwerken und Branding: Entscheidende Erfolgsfaktoren

Annika betont die Bedeutung von Netzwerken und Branding, insbesondere für Selbstständige. Sie rät jungen Juristinnen und Juristen, von Anfang an gezielt Kontakte zu knüpfen und sich ein klares Profil zu erarbeiten. „Wenn die Leute klar wissen, wer du bist und wofür du stehst, rufen sie dich eher an“, ist ihre Erfahrung. Ein prägnanter Elevator Pitch und ein Fokus auf ein bestimmtes Gebiet können dabei sehr hilfreich sein. Annika selbst hat erst als Künstlerin aktiv mit dem Netzwerken begonnen und nutzt LinkedIn intensiv für ihre Zwecke.

Das letzte Wort hat: Andreas Föhr, Jurist und Krimiautor

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Zur Person

Andreas Föhr ist Jurist und arbeitete bei der Rundfunkaufsicht sowie als Anwalt. Seit 1991 schreibt er zusammen mit Thomas Letocha Drehbücher für Fernsehserien wie „SOKO 5113“, „Ein Fall für zwei“ und „Der Bulle von Tölz“. Seine Kriminalromane über das Ermittlerduo Wallner & Kreuthner sind preisgekrönt und oft monatelang in den Top 10 der Bestsellerlisten. Zuletzt erreichte sein Roman „Herzschuss“ Platz 1 der Spiegel- Bestsellerliste. Die Fragen stellte Sonja Theile-Ochel

Sie haben einen spannenden beruflichen Weg hinter sich: Vom Anwalt zum gefeierten Autor. Was hat diesen Wechsel ausgelöst?
Nach dem Jurastudium arbeitete ich drei Jahre als Verwaltungsjurist und in einer Kanzlei. Dann fragte mich Thomas Letocha, ein alter Schulfreund, ob wir zusammen Drehbücher schreiben wollten. Ein Produzent suchte Autoren für eine Sketch-Show im Stil von „Spitting Image“, und Thomas wollte nicht allein schreiben. Zwar wurden die angefragten Drehbücher nie realisiert, aber eine TV-Produktionsfirma lud uns ein, an einer neuen Serie mitzuschreiben. So kamen wir ins Fernsehgeschäft. Ich merkte schnell, dass mir das Drehbuchschreiben mehr Freude bereitete als die juristische Arbeit. Damals begannen die privaten Sender, eigene Fiction zu produzieren, was den Bedarf an Drehbuchautoren enorm steigerte. Das waren Goldgräberzeiten.

Welche juristischen Fähigkeiten nutzen Sie heute beim Schreiben?
Mein juristischer Hintergrund half mir nicht nur fachlich, sondern auch in Sachen Lebenserfahrung beim Schreiben. Ich kenne den Alltag in Kanzleien und Behörden, was sich auf andere Arbeitsbereiche übertragen lässt. Zudem ermöglicht mir meine juristische Ausbildung, rechtliche Aspekte präzise und lebensecht darzustellen. Das ist bei Krimis je nach Format mal mehr, mal weniger wichtig. Bei „Der Staatsanwalt“ spielte es eine große Rolle, besonders bei einem Fall mit verzwicktem juristischem Hintergrund. In meinen Romanen um die Münchner Strafverteidigerin Rachel Eisenberg sind juristische Themen noch zentraler.

Was raten Sie jungen Juristen, die eine Karriere abseits der klassischen juristischen Pfade anstreben, beispielsweise im Bereich des kreativen Schreibens oder der Medien?
Einfach machen. Schreiben Sie ein Drehbuch, eine Kurzgeschichte oder einen Romananfang – oder gleich den ganzen Roman. Diese Werke kann man über einen Agenten anbieten. Wenn niemand Interesse zeigt, bleibt die Möglichkeit, das Werk als E-Book bei Amazon zu veröffentlichen. Selbst wenn der Erfolg ausbleibt, verbessert man sich als Autor. Schreiben lernt man durch Schreiben. Vielleicht klappt es beim nächsten Mal.

Zum Buch

Cover TotholzEine Leiche im Wald, eine verschwundene Zeugin und eine antike Kanone: »Totholz« ist der 11. bayerische Krimi aus Andreas Föhrs Feder. Verlag: Knaur, 2024, 16,99 €

Welche Herausforderungen mussten Sie als Autor meistern?
Als Thomas und ich die ersten Drehbuchaufträge erhielten, arbeitete ich abends und am Wochenende, da ich noch in einer Kanzlei angestellt war. Bald wurde es zu viel, und ich kündigte, nahm einen neuen Juristenjob an und bat um dreißig unbezahlte Urlaubstage. Doch das funktionierte nicht, und nach einem Jahr hörte ich ganz auf, als Jurist zu arbeiten. Damit fiel mein festes Gehalt weg. Es dauerte, den Verlust mit Drehbuchaufträgen auszugleichen. Als freier Autor schwanken die Einnahmen stark. Ich hatte 20.000 D-Mark Überziehungskredit und stand einmal an Silvester vor einem Geldautomaten, der mir kein Geld mehr gab. Das machte anfangs nervös. Doch irgendwann etablierten wir uns, und die Einkünfte wurden regelmäßiger.

Wie wichtig ist es Ihrer Meinung nach für Juristen, über den Tellerrand hinauszuschauen und interdisziplinäre Erfahrungen zu sammeln?
Das ist gerade für Juristen existenziell. Jura ist keine isolierte Wissenschaft, sondern beschäftigt sich mit so gut wie allen Dingen, die im täglichen und beruflichen Leben von Menschen vorkommen – und dann auch vor Gericht landen.

Projektingenieur/in Siedlungswasserwirtschaft (m/w/d)

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