Aufgestiegen zum Managing Associate

Wie finde ich eigentlich heraus, ob der Beruf als Anwalt oder Anwältin in einer Großkanzlei zu mir passt? Ich würde sagen: Probieren geht über Studieren! Schon während verschiedener Praktika im Rahmen des Studiums habe ich gemerkt, dass mir juristische Fragestellungen auch in der Praxis Spaß machen. Letztlich war ich von meinen Stationen bei Behörden, bei Gericht oder auch kleineren Kanzleien aus verschiedenen Gründen aber immer etwas enttäuscht. Dann kam im Rahmen des Referendariats die Anwaltsstation bei Linklaters: Sehr schnell war mir klar, dass ich meine berufliche Zukunft in einer Großkanzlei sehe. Ein Erfahrungsbericht von Claudia Schneider.

Claudia Schneider Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Trier und London Referendariat in Köln Eingestiegen im Mai 2010 als Associate im Fachbereich Corporate/M&A Aufgestiegen im Mai 2013 bei Linklaters zum Managing Associate
Die Verbindung von interessanten und immer wieder herausfordernden Aufgaben in einem internationalen Umfeld mit einem großen persönlichen Gestaltungsspielraum habe ich sonst in keinem juristischen Arbeitsumfeld gefunden. Darüber hinaus hat mich die offene und kollegiale Atmosphäre, die bei Linklaters herrscht, beindruckt. Trotz des sehr hohen fachlichen Anspruchs hatte ich von Beginn an das Gefühl, dass alle ihr Arbeitsumfeld so angenehm wie möglich gestalten wollen und die Türen auch für Neulinge – im wörtlichen Sinne – immer offen stehen. Daher fiel mir der Entschluss, mich nach dem zweiten Staatsexamen als Anwältin bei Linklaters zu bewerben, sehr leicht. Inzwischen arbeite ich seit dreieinhalb Jahren im Fachbereich Corporate/M&A. Ich beschäftige mich sowohl mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, in der Regel rund um die Aktiengesellschaft oder die GmbH, aber berate auch bei spannenden nationalen und internationalen Transaktionen. Besonders interessant finde ich dabei die Zusammenarbeit und enge Vernetzung mit den Kollegen aus anderen Fachbereichen und Büros. Aktuell berate ich beispielsweise bei der Umstrukturierung eines großen deutschen Unternehmens: Innerhalb von einem Jahr setzen wir hier über 200 einzelne Schritte um – von Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz über Einbringungen und damit einhergehenden Kapitalerhöhungen bis hin zum Verkauf einzelner Sparten. Hier habe ich es also mit der ganzen Bandbreite des Gesellschaftsrechts zu tun und konnte an konkreten Beispielen erfahren, wie eng mein Fachbereich mit den anderen verknüpft ist. So spielen steuerrechtliche Erwägungen im Rahmen derartiger Umstrukturierungen meist eine ganz wesentliche Rolle. Zudem wirft die Umsetzung der Veränderungen und Maßnahmen oft arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Wie auch bei Unternehmenskäufen ist hier die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachbereichen so eng, dass man immer wieder – im positiven Sinne – gezwungen wird, über den eigenen Tellerrand zu schauen und Lösungen auch vor dem Hintergrund anderer Rechtsgebiete zu hinterfragen und zu erproben. Grundsätzlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt, an unterschiedlichen Projekten mit verschiedenen Partnern und berufserfahrenen Kollegen zusammenarbeiten. So erweitert man nicht nur die eigene Expertise und versteht, wie „das Geschäft“ funktioniert, sondern lernt auch verschiedene Arbeits- und Führungsstile kennen und erhöht letztlich den eigenen Bekanntheitsgrad. [pull_quote_center]Ich empfehle allen Berufseinsteigern, in den ersten Jahren möglichst unterschiedliche Projekte mitzugestalten[/pull_quote_center] Ich empfehle daher allen Berufseinsteigern, in den ersten Jahren möglichst unterschiedliche Projekte mitzugestalten – in sehr kurzer Zeit lernt man so unheimlich viel, hat aber gleichzeitig die Gelegenheit herauszufinden, was einem selbst besonders viel Spaß macht, und kann später entsprechend Schwerpunkte setzen. Das Gesellschaftsrecht ist ein sehr weites Fachgebiet, so dass es auch nach einigen Jahren immer noch viele Fragestellungen gibt, denen man zum ersten Mal begegnet. Auf der anderen Seite ist es beruhigend, nach einiger Zeit festzustellen, dass man das ein oder andere dann doch schon gemacht hat und diese Wiedererkennungseffekte immer häufiger auftreten. Um nach mindestens drei Jahren als Associate zum Managing Associate ernannt zu werden, muss man einen internen Beurteilungsprozess durchlaufen, in den immer mehrere Partner involviert sind. Dabei kommt es neben der eigentlichen Mandatsarbeit auch darauf an, auf andere Bereiche Zeit zu verwenden, wie zum Beispiel Marketing- Aktivitäten, Engagement im Recruiting oder das Verfassen von wissenschaftlichen Beiträgen. Insgesamt sollte man als Anwalt in einer Großkanzlei bereit sein, graduell mehr Verantwortung zu übernehmen, je länger man dabei ist. Dies passiert natürlich nicht über Nacht mit der Ernennung zum Managing Associate, vielmehr ist es bereits in den Jahren zuvor ein stetiger Prozess und zeigt sich zunächst darin, einzelne Fragestellungen oder Bereiche innerhalb eines Mandats eigenständig zu bearbeiten und zu verantworten. [pull_quote_left]Als Anwalt in einer Großkanzlei sollte man bereit sein, graduell mehr Verantwortung zu übernehmen, je länger man dabei ist. [/pull_quote_left] Später werden daraus größere Projekte, so dass man Gelegenheit hat, sich auch gegenüber den Mandanten als Ansprechpartner zu positionieren. Dazu gehört auch, zunehmend mit jüngeren Kollegen zusammen im Team zu arbeiten und das selbst erworbene Wissen oder erprobte Herangehensweisen weiter zu vermitteln – wiederum eine ganz neue Erfahrung, in die man sukzessive hineinwächst. Diese Weiterentwicklung wird durch die Sozietät kontinuierlich begleitet: Während die Inhalte des Aus- und Weiterbildungsprogramms bei Linklaters am Anfang dem Ausbau fachlichen Spezialwissens dienen, kommen später die Vermittlung und Weiterentwicklung von Managementqualitäten und Teamführungsfähigkeiten hinzu. Besonders aufgrund der beschriebenen Vielseitigkeit ist der Fachbereich Gesellschaftsrecht in einer Großkanzlei für Berufseinsteiger spannend. Wer sich dafür interessiert, sollte versuchen, bereits im Studium ein Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge zu entwickeln und die Schwerpunkte entsprechend zu setzen. Ein Praktikum oder eine Tätigkeit während des Referendariats ist die ideale Möglichkeit, sich ein Bild davon zu machen, wie der Arbeitsalltag in einer Großkanzlei aussieht, und festzustellen, ob man sich in diese Richtung entwickeln möchte.

In der Wolke

Wer sein Interesse für neue Informationstechnologien (IT) mit dem Beruf verknüpfen will, der findet auch als Jurist ein spannendes Betätigungsfeld im Bereich Cloud Computing. Datenschutz, Arbeitsrecht und Compliance beim Cloud Computing sind derzeit vieldiskutierte Themen in der IT. Von Dr. Nina Hartmann und Dr. Esther Holzinger

Unternehmen können im Wege des Cloud Computing ihre IT-Landschaft auf externe Anbieter auslagern. Die ausgelagerte Hard- und/oder Software befindet sich dann nicht mehr auf dem unternehmenseigenen Rechner oder im Firmenrechenzentrum, sondern im Internet, metaphorisch „in der Wolke“. Flexibilität und Kostenersparnis sind ein großer Vorteil dieser Technik, denn Unternehmen nutzen und bezahlen die IT-Anwendungen nur nach Bedarf. Anschaffungskosten sowie eigene Support- Mitarbeiter entfallen. Doch laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zeigen verschiedene Umfragen und Studien, dass potenzielle Kunden Bedenken mit Blick auf die Informationssicherheit und den Datenschutz beim Cloud Computing haben. Datenschutz ist ohne Zweifel ein zentrales Thema beim Cloud Computing. Nicht übersehen werden dürfen aber auch andere gesetzliche Regelungen und damit im Zusammenhang stehende rechtliche Risiken, insbesondere wenn Unternehmen Cloud-basierte IT zur Speicherung und Bearbeitung von persönlichen Mitarbeiterdaten nutzen. Was heißt das für den Juristen? Da es sich um ein relativ neues Betätigungsfeld handelt, ist vieles – gerade in rechtlicher Hinsicht – noch im Fluss. Daher erfordert die juristische Beratung in diesem Feld nicht nur Freude und Interesse an neuen Informationstechnologien, sondern auch an der Beschäftigung mit bisher noch ungeklärten Rechtsfragen. Zunächst aber ein Blick auf einige Möglichkeiten, die Cloud Computing für Unternehmen bietet: Anwesenheitskontrolle und Zeiterfassung Das Cloud Computing macht die Installation von lokalen Zeiterfassungssystemen überflüssig. Mit der entsprechenden Cloud-Anwendung kann die Zeiterfassung über das Internet erfolgen. Sobald der Mitarbeiter seinen Computer an- oder ausschaltet, wird dies automatisch über das Internet erfasst. Gleiches gilt für längere Abwesenheitszeiten, auch diese können durch die Nichtnutzung des Computers über das Internet registriert werden. Der Arbeitgeber kann somit die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter unabhängig von deren Aufenthaltsort überwachen. Verwaltung von Personalakten In vielen Unternehmen hat die elektronische Personalakte die klassische Papierakte längst abgelöst. Die Personalabteilungen haben die Schriftstücke eingescannt und elektronisch gespeichert. Diese Daten müssen aber nicht in unternehmenseigenen Speicherplätzen vorgehalten werden, sondern können ebenfalls in der Cloud abgelegt werden. Gehaltsabrechnung Unternehmen, die ihre Gehaltsabrechnung von externen Abrechnungsstellen ausführen lassen, können für eine effektive Zusammenarbeit gemeinsame internetbasierte Plattformen, sogenannte Share Points, nutzen. Das Unternehmen kann dort die relevanten Mitarbeiterdaten eingeben, und die Abrechnungsstelle kann auf diese zur Abrechnung zugreifen. Bring and use your own PC Das Büro der Zukunft ist nach der Vision von Cloud Computing-Anbietern lediglich noch mit einem Remote- Internetzugang ausgestattet. Computer werden nicht mehr von Arbeitgebern bereitgestellt, vielmehr bringen Mitarbeiter ihre eigenen Computer mit. Diese verbinden die Mitarbeiter mit dem Internet, denn dort haben sie Zugriff auf alle Unternehmensdaten und Share Points, die sie für ihre Tätigkeit benötigen. Auch das Arbeiten aus dem Home Office wird dadurch erheblich erleichtert. Mit diesen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Cloud Computing geht das Erfordernis von Kenntnissen im Datenschutz- und Arbeitsrecht sowie der Compliance einher: Datenschutzrecht Werden Cloud-Anwendungen im Personalbereich in einem Unternehmen implementiert, kommt es zur Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn das Unternehmen die Cloud-Anwendungen von einem externen Dritten bezieht. Der Arbeitgeber darf nur dann Arbeitnehmerdaten an Cloud-Anbieter übermitteln, wenn er mit dem Cloud-Anbieter einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließt. Wichtig ist, dass ein solcher Vertrag die Nutzung und Verarbeitung der Arbeitnehmerdaten nur in Deutschland und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gestattet. Beim Cloud Computing werden Daten jedoch weltweit bearbeitet und abgelegt. Bei einem Datentransfer in Länder außerhalb des EWR muss gewährleistet sein, dass in diesen Ländern ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Dies wurde bislang für die Schweiz, Kanada, Argentinien, Guernsey, die Inseln Man und Jersey, Andorra, Färöer-Inseln und Israel bejaht. Mit Cloud-Anbietern mit Datenzentren in anderen Ländern kann ein angemessenes Datenschutzniveau durch die Vereinbarung der Standardvertragsklauseln der Europäischen Union erreicht werden. Cloud-Anbieter, die Daten in den USA verarbeiten, können ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellen, indem sie sich zur Einhaltung der zwischen der Europäischen Union und den USA vereinbarten „Safe Harbor“-Bestimmungen verpflichten.
Ratgeberportal des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.: http://www.datenschutz.org/
Die Aufgabe des Juristen im Zusammenhang mit der Einführung von Cloud-Anwendungen besteht darin, den Aspekt des (internationalen) Transfers personenbezogener Arbeitnehmerdaten genau zu beleuchten und mit dem Cloud-Anbieter vertraglich entsprechend zu regeln. Andernfalls drohen dem Mandanten beziehungsweise dem Unternehmen nicht nur empfindliche Rechtsfolgen, zum Beispiel Geldbuße oder Geldstrafe, sondern auch erhebliche Imageschäden. Da zahlreiche Cloud-Anbieter ausländische Unternehmen sind, sind gute Englischkenntnisse für den juristischen Berater unerlässlich. Von Vorteil ist auch ein gewisses Grundverständnis für den anglo-amerikanischen Rechtskreis, da dieser erheblich von der deutschen Rechtsordnung abweichen kann. Wer Verträge mit ausländischen, insbesondere amerikanischen, Unternehmen gestaltet und verhandelt, tut sich leichter, wenn er das rechtliche (Selbst-)Verständnis seines Verhandlungspartners kennt. Zwingend sind Kenntnisse des anglo-amerikanischen Rechts jedoch nicht. Arbeitsrecht Zusätzlich ist Wissen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts sowie Verhandlungsgeschick gefragt, sofern es in dem jeweiligen Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Der Betriebsrat darf nicht nur bei der Einführung cloudbasierter Zeiterfassungs- und Anwesenheitskontrollen mitbestimmen, sondern bei jeder Cloud-Anwendung, die Arbeitnehmerdaten erfasst und Auskunft über das Verhalten und/oder die Leistung von Mitarbeitern gibt. Dies dürfte bei zahlreichen, wenn nicht gar allen Cloud-Anwendungen der Fall sein, da die Nutzung protokolliert wird. In der Regel mündet dieses Mitbestimmungsrecht in den Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Einführung und Nutzung der betreffenden Cloud-Anwendung. Compliance Neben den Bereichen des Datenschutz- und Arbeitsrechtes erfordert die Tätigkeit im Bereich Cloud Computing Fachkenntnisse im Bereich der Compliance von Unternehmen. Gesetzliche oder tarifvertragliche Formvorschriften beziehungsweise Aufbewahrungspflichten, beispielsweise aus dem Steuer- und Handelsrecht, dürfen nicht übersehen werden. Bestimmte Dokumente können zwar eingescannt oder deren Daten können digitalisiert in die jeweilige Cloud- Anwendung gegeben werden, müssen aber parallel für bestimmte Zeiträume im Original aufbewahrt werden. Schließlich sollten verantwortungsvolle Unternehmensführungen nicht nur die Verfügbarkeit und Kontrolle der gespeicherten Daten im Fokus haben, sondern durch vertragliche Regelungen auch dafür Sorge tragen, dass in Cloud-Anwendungen digitalisierte Arbeitnehmerdaten absolut vertraulich behandelt und Zugriffsrechte beschränkt werden. Bei bei der Gestaltung dieser Verträge sind Juristen mit Fach- und Sachverstand gefragt.

Lesetipp

Der „Leitfaden Cloud Computing: Recht, Datenschutz & Compliance“ hilft Anbietern und Anwendern von Cloud Services bei der sicheren Vertragsgestaltung und der Auswahl des richtigen Dienstleisters. Die Rechtsexperten von EuroCloud Deutschland_eco, dem Verband der Cloud-Services-Industrie in Deutschland, vermitteln in dem Leitfaden wichtige Grundlagen zu Datenschutzfragen, Vertragselementen sowie produkt- und branchenspezifischen Besonderheiten: Erfüllt der gewählte Anbieter alle rechtlichen Anforderungen? Was muss man beim Datenschutz beachten? Welche Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie den Finanzsektor oder Berufsgeheimnisträger? Neben den Kernpunkten für einen rechtssicheren Vertrag ist den einzelnen Vertragselementen ein eigenes Kapitel gewidmet: In Form einer Checkliste können die Vertragsparteien überprüfen, ob alle wichtigen Punkte beachtet sind. Die Checkliste ist angelehnt an die Prüfkriterien des EuroCloud SaaS Gütesiegels, mit dem der Verband ab Anfang 2011 Anbieter zertifizert, um eine bessere Marktübersicht zu schaffen und die Auswahl des passenden Dienstleisters zu erleichtern. Der „Leitfaden Cloud Computing: Recht, Datenschutz & Compliance“ kann unter leitfaden-recht@eurocloud.de kostenfrei als PDF angefordert werden.

Cloud

Grundsätzlich lassen sich Cloud-Angebote in drei größere Kategorien einteilen:
  • Infrastructure as a Service (IaaS): Statt eigene Daten auf lokalen Festplatten abzulegen, werden sie in zentralen Rechenzentren gespeichert und als virtualisierter Service über das Internet zur Verfügung gestellt.
  • Software as a Service (SaaS): Software wird nicht auf dem eigenen Rechner installiert, sondern nur über das Internet genutzt. Der Betrieb erfolgt bei einem externen IT-Dienstleister.
  • Platform as a Service (PaaS): Der Anwender hat die Möglichkeit, benutzerdefinierte Applikationen zu erstellen und in der Cloud verfügbar zu machen. Er hat aber keinen direkten Zugriff auf die Rechnerinstanzen.
Alle diese unterschiedlichen Facetten lassen sich sowohl in sogenannten Public Clouds als auch in Private Clouds oder hybriden Modellen aus beidem umsetzen. Public bedeutet dabei, dass alle Daten und Anwendungen im öffentlichen Raum, also im Internet, stehen. Private Clouds dagegen sind in sich geschlossene und abgeschirmte Wolken, die beispielsweise weltweit agierende Großkonzerne oder auch Forschungs- und Regierungsnetzwerke selber aufsetzen, um all ihren Mitgliedern Dienste von einer zentralen Stelle aus anzubieten. Quelle: Conet Solutions

Hohes Maß an Pragmatismus

Angesichts von etwa 32 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland liegt die praktische Relevanz des Arbeitsrechts auf der Hand. Eine eigene Gerichtsbarkeit mit dem Bundesarbeitsgericht an der Spitze, über 9000 Fachanwälte – die größte Anzahl aller – und ein Regelungsdickicht von mehr als 30 Einzelgesetzen allein im Individualarbeitsrecht bieten ein ebenso abwechslungsreiches wie juristisch anspruchsvolles Rechtsgebiet. Von Reinhart Kohlmorgen und Thomas Heß.

Die Autoren einer 2006 von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Abhandlung zur Notwendigkeit einer Reform des Arbeitsrechts empfahlen scherzhaft den Arbeitnehmern und Arbeitgebern die „Lektüre des mit 2841 Seiten noch verhältnismäßig handhabbaren Erfurter Kommentars“, um sich einen Überblick über die für sie relevanten Vorschriften zu verschaffen. Tatsächlich ist es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen, ein von vielen Seiten schon seit langer Zeit gefordertes Arbeitsgesetzbuch einzuführen. Vieles im arbeitsrechtlichen Paragrafendschungel ist nach wie vor undurchsichtig: Wer hätte wohl im „Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes“ von 2002 tiefgreifende Änderungen des Rechts zum Betriebsübergang erwartet? Von diesen gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten sollte sich jedoch kein junger Jurist, der sich für Arbeitsrecht interessiert, zu sehr beeindrucken lassen. Kaum ein anderes Rechtsgebiet eröffnet solch eine Fülle spannender und zugleich abwechslungsreicher Sachverhalte, die häufig genug auch einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Dabei heißt es immer auch, die höchstrichterliche Rechtsprechung im Auge zu behalten. Fast keine Rechtsfrage kann ohne Beachtung des einschlägigen Richterrechts beantwortet werden, wobei vor allem die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren für das Arbeitsrecht enorm angewachsen ist. Das Kündigungsschutzgesetz als zentrale Vorschriftensammlung bildet natürlich das konfliktträchtigste Feld für den Arbeitsrechtler ab: Seien es Straftaten oder Beleidigungen gegen den Arbeitgeber, umgekehrt aber auch die schikanöse Behandlung von Arbeitnehmern, die im schillernden Begriff des „Mobbings“ Eingang in den alltäglichen Sprachgebrauch gefunden hat, die Voraussetzungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Langzeitkranker und natürlich das weite Feld betriebsbedingter Entlassungen in Zeiten einer in immer kürzeren Intervallen schwankenden Konjunktur – man möchte fast behaupten, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht kaum je selbst Gefahr laufen dürfte, beschäftigungslos zu werden. Gerade bei Kündigungen ist aber nicht unbedingt der streitlustige Interessenvertreter gefragt, der scheuklappenartig auf ein für seinen Mandanten günstiges Gerichtsurteil fixiert ist. Vor dem Arbeitsgericht werden zumeist Vergleiche geschlossen, da ist vor allem ein hohes Maß an Pragmatismus gefragt. Häufig möchte sich ein Arbeitnehmer zwar gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Kündigung wehren, eine Rückkehr an den Arbeitsplatz – wie es das Gesetz bei unwirksamen Kündigungen vorsieht – wird aber häufig gar nicht gewollt. Hier muss der Arbeitsrechtler mit Augenmaß, taktischer Finesse und Verhandlungsgeschick vor allem die für seine Partei günstigsten Modalitäten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Auge haben. Seiner großen Verantwortung sollte sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht immer bewusst sein, geht es doch beim Arbeitsverhältnis – anders als bei einem Nachbarschaftsstreit oder einer Auseinandersetzung um Mängel eines gebraucht gekauften Pkws – zumeist doch um ganz existenzielle Fragen, nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für einen Unternehmer, der durch Stellenabbau seine Firma retten will. Die Bereitschaft, über den arbeitsrechtlichen Tellerrand hinauszuschauen, sollte vorhanden sein. Nicht selten eröffnen sich steuer-, sozial- oder gar strafrechtliche Fragen, wie bei den zuletzt so sehr in die öffentliche Wahrnehmung gerückten Fällen von Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen.

Sogar der Papst hat eine App

Schnelle Veränderungen und die enorme wirtschaftliche Bedeutung der ITIndustrie eröffnen Juristen vielfältige berufliche Möglichkeiten. Von Dr. Stefan Weidert.

Hätte sich die Flugzeugindustrie ähnlich wie die Computerindustrie entwickelt, würde eine Boeing 767 nur 500 Dollar kosten und den Globus in 20 Minuten umrunden. Tom Forester von der Griffith University in Brisbane, Australien, veranschaulichte mit diesem Vergleich bereits in den 80er-Jahren die Besonderheit des IT-Sektors. Die Entwicklung im Bereich der Informationstechnologien hat dazu geführt, dass diese in allen Lebensbereichen präsent sind. Sogar der Papst hat eine App, mit der Besitzer von Smartphones über kirchliche Ereignisse auf dem Laufenden gehalten werden. Konkret spiegelt sich der Siegeszug moderner Informationstechnologien an deren wirtschaftlicher Bedeutung wider. Der Markt für Informations- und Kommunikationstechnologien beträgt nach dem Bundesministerium für Bildung und Forschung allein in Deutschland etwa 134 Milliarden Euro jährlich. Rasante Veränderungen und die wirtschaftliche Relevanz der IT-Industrie ziehen einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Das IT-Recht ist vielfältig. Denn für die Lösung von IT-rechtlichen Fragen ist eine Vielzahl von Rechtsgebieten relevant. Neben dem Urheberrecht betrifft das unter anderem das Telekommunikationsrecht, das Datenschutzrecht und das Strafrecht. Auch die Aufgabenfelder für im IT-Recht beratende Juristen sind abwechslungsreich. Diese gestalten und verhandeln zum Beispiel Verträge rund um Software, das heißt Verträge zur Übertragung, Lizenzierung, Anpassung, Erstellung oder Wartung von Software. Sie begleiten ITProjekte wie Outsourcing, Cloud Computing oder Carve outs und beraten im Internetrecht, beispielsweise bei Domainstreitigkeiten. Nicht zuletzt spielt IT auch bei Transaktionen eine immer bedeutendere Rolle. Hier sind im IT-Recht beratende Juristen mit ihrem Spezialwissen bei der Due Diligence und beim Entwurf und der Verhandlung von Verträgen gefragt. In einem so jungen Rechtsgebiet, das zudem ständig auf technologische und rechtliche Veränderungen reagiert, kann nicht immer auf vorhandene Lösungen zurückgegriffen werden. Daher sind Kreativität und Abstraktionsfähigkeit gefragt. Die Technik braucht niemand zu fürchten. Ein Anwalt muss nicht programmieren können, um die IT-rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Interesse an den Entwicklungen der Informationstechnologie, die wie keine andere unseren Alltag prägt und auch in Zukunft bestimmen wird, sollte man hingegen schon mitbringen. Wer kreatives Arbeiten schätzt, sich spezialisieren möchte und am Puls der Zeit arbeiten will, ist daher im IT-Recht gut aufgehoben.

Grenzenlose Möglichkeiten

Wer sich als Jurist für Fragen des internationalen Handels und für europarechtliche Bezüge interessiert, für den bietet der Zoll- und Außenhandel eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit. Vor dem Hintergrund fortschreitender Globalisierung und komplexer werdender wirtschaftlicher Verflechtungen gewinnt der Bereich zunehmend an Bedeutung – gerade in Deutschland. Von Marian Niestedt.

2012 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1097,4 Milliarden Euro ausgeführt und Waren im Wert von 909,2 Milliarden Euro eingeführt. Mit diesen immensen Warenbewegungen sind immer neue Herausforderungen für den Zoll- und Außenhandelsrechtler verbunden, sodass die Arbeit nie zur Routine wird. Aber was ist Zoll- und Außenhandel? Jeder von uns kennt den Zoll, wenn wir beim Flughafen den grünen oder den roten Ausgang nehmen. Oder wenn wieder geschrieben wird, dass ein Prominenter in New York eingekauft hat, ohne die Ware bei der Wiedereinreise zu verzollen. Wer sich jedoch mit Zollund Außenhandel beschäftigt, hat ein viel breiteres Tätigkeitsspektrum: Sanktionen der EU gegen Iran, die Einfuhr gefälschter Markenartikel, Antidumping- Zölle auf chinesische Keramikwaren oder die Anwendung von Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten. All das sind Fragen, mit denen der Zoll- und Außenhandelsrechtler zu tun hat. Daran zeigt sich nicht nur die Vielfalt der Aufgaben, sondern auch die Nähe zum aktuellen Tagesgeschehen und zur Wirtschaft. Das Zoll- und Außenhandelsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsmaterien: Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht, WTORecht, EU-Marktordnungsrecht, Verbrauchsteuerrecht, Antidumping- und Antisubventionsrecht sowie Exportkontrolle und Sanktionen. Der Zollund Außenhandelsrechtler handelt grenzüberschreitend und muss sich im Europa- und Wirtschaftsrecht gleichermaßen auskennen. Daher gibt es nur wenige Spezialisten – die aber umso gefragter sind und dies auch in Zukunft sein werden, ob in der Verwaltung, in Unternehmen oder in den beratenden Berufen. Es gibt kein Unternehmen, für das diese Fragen keine Rolle spielen. Vorkenntnisse sind für eine spätere Tätigkeit im Zoll- und Außenhandel keine Voraussetzung, auch wenn europa- und wirtschaftsrechtliches Interesse sicher von Vorteil ist. Es bedarf stets auch Fantasie, um lösungsorientiert zu arbeiten und vorhandenes Gestaltungspotenzial zu nutzen. Das gilt auch für gerichtliche Verfahren: Wer im Zoll- und Außenhandel berät, tritt regelmäßig vor nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof auf. Denn schließlich geht es fast immer um Anwendung von EU-Recht. Und welcher Jurist möchte nicht gerne einmal vor den Richterinnen und Richtern in Luxemburg plädieren?

Jung und erfolgreich bei: Allen & Overy

Eine Karriere beginnt damit, dass man den ersten Schritt macht. Für mich war der erste Schritt nach dem Abitur der Beginn des BWL-Studiums. Schon während der ersten Semester wurde mir klar, dass es BWL allein nicht bleiben würde. Quasi übergangslos ging es nach der Diplomarbeit mit dem Jurastudium weiter. Nicht zuletzt wegen meiner BWL-Kenntnisse richtete ich nicht nur das Jurastudium, sondern auch weitere Praktika auf wirtschaftsrechtliche Aspekte aus. Durch diese vielfältigen Erfahrungen war mir klar, dass ich später in einem internationalen Umfeld arbeiten wollte. Die Tür dorthin öffnete ich mir auch mit mehreren Aufenthalten in den USA und einer konsequenten gesellschaftsrechtlichen Ausrichtung. Von Katharina Stüber

Name: Dr. Katharina Stüber Position: Associate Stadt: Mannheim Alter: 37 Jahre Studium: Betriebswirtschaftslehre an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg und Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim Promotion: 2013 Staatsexamen: 2004 und 2006 Tätigkeitsschwerpunkte: Aktien- und Kapitalmarktrecht; Corporate Litigation Interessen: Literatur, Musik, Sport Engagement: Deutsch-Amerikanischer Kulturaustausch
Auf Empfehlung meiner Ausbilderin in der Zivilstation war ich während meiner Anwaltsstation im Referendariat für eine eher kleine, aber überregional agierende Kanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht tätig. Da die Praxis für mich schon immer im Vordergrund stand, entschloss ich mich nach dem Referendariat für eine berufliche Zweiteilung: Einerseits setzte ich meine Tätigkeit in der Kanzlei, in der ich auch nach der Station berufliche Erfahrungen sammelte, weiter fort. Andererseits nahm ich gleichzeitig mein Promotionsvorhaben bei einem führenden Gesellschaftsrechtler in Angriff. Die parallele Tätigkeit als Anwältin half dabei, Aspekte meines Promotionsthemas zum Personengesellschaftsrecht in der Praxis zu überprüfen. Als sich das Ende meiner Promotionszeit abzeichnete, begann ich mein Ziel, in einer großen Wirtschaftskanzlei tätig zu werden, wieder stärker zu verfolgen. Mit Allen & Overy fand ich dabei einen Arbeitgeber, den meine mehrdimensionale und zielgerichtete Ausbildung überzeugte und der mir eine Perspektive bot, die zu meiner beruflichen Vorstellung passte. Seit April 2012 bin ich nun vom Standort Mannheim aus für die Kanzlei tätig. Seitdem hat sich mein Beratungsschwerpunkt weiter fokussiert und liegt nun im Aktien- und Kapitalmarktrecht. Dabei beschäftige ich mich beispielsweise häufig mit Fragestellungen im Zusammenhang mit der Adhoc- Publizitätspflicht im Insiderrecht und der Durchführung einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Societas Europaea. Hier kann ich sowohl meine wissenschaftliche Qualifizierung als auch meine praktischen Fähigkeiten täglich unter Beweis stellen. Dabei sind Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Spaß am eigenen Können gefragt. In einem motivierten Team gilt es, komplexe Fragestellungen oft in grenzüberschreitenden Sachverhalten zu einem mandantenorientierten Ziel zu führen. Schon bald war klar, dass ich die richtige Entscheidung getroffen hatte, zumal ich durch interessante und vor allem gut geplante Fortbildungen auch auf internationaler Ebene gefördert werde. Globaler kann ein Wirtschaftsanwalt kaum arbeiten.

Mein Bewerbungsgespräch bei: Beiten Burkhardt

Bevor ich meine Tätigkeit als Rechtsanwältin bei Beiten Burkhardt begann, hatte ich mehrfach Gelegenheit, die Kanzlei näher kennenzulernen. Erste Informationen erhielt ich im Rahmen einer Kanzleipräsentation zu Beginn meines Referendariats. Mir fiel sofort die sehr angenehme Atmosphäre zwischen den Kollegen auf, und die vorgestellten Tätigkeiten in der Großkanzlei weckten mein Interesse. Aufgrund dessen beschloss ich, mich für die Wahlstation bei Beiten Burkhardt im Bereich IP („geistiges Eigentum“), IT und Medienrecht zu bewerben. Von Gudrun Schumacher

Profildaten

Name: Gudrun Schumacher Geburtsjahr: 1985 Hochschulabschluss als: Juristin (zweites Staatsexamen) Warum BB? international aufgestellte Kanzlei, Vielseitigkeit der Mandate, hervorragende Teamarbeit, gute Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten Bewerbung als: Referendarin/Rechtsanwältin Bewerbungsweg: schriftliche Bewerbung per E-Mail Wann war das Vorstellungsgespräch: Januar 2012 Wann war Arbeitsbeginn: Juli 2012 (als Referendarin)/Dezember 2012 (als Rechtsanwältin)
Bereits kurze Zeit nach Abgabe meiner Bewerbungsunterlagen wurde ich zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Das äußerst angenehme Gespräch wurde von einer Partnerin der Kanzlei sowie von dem für das Recruiting zuständigen Rechtsanwalt geführt. Meine beiden Interviewpartner nahmen sich ausführlich Zeit, um meine Fragen zu beantworten. Außerdem konnte ich bereits am Tag meines Bewerbungsgesprächs einige meiner zukünftigen Kollegen persönlich kennenlernen. Eine knappe Woche später erhielt ich die Zusage. Während meiner Wahlstation arbeitete ich für verschiedene Rechtsanwälte und konnte so die unterschiedlichen Aufgaben und Arbeitsstile kennenlernen. Mir gefielen insbesondere die Vielseitigkeit der Mandate, die neuen Herausforderungen sowie die kollegiale Atmosphäre in der Praxisgruppe. Mit Ende der Referendarzeit rückte schließlich die Entscheidung über den weiteren beruflichen Werdegang immer näher. Da sich meine ersten positiven Eindrücke von der Kanzlei im Rahmen meiner Wahlstation vollumfänglich bestätigt hatten, konnte ich mir eine künftige Tätigkeit hier sehr gut vorstellen. Einige Tage vor Ende meiner Referendarzeit baten mich die Partner des Medienteams zu einem abschließenden Gespräch und fragten, ob ich nach dem Referendariat als Rechtsanwältin bei ihnen anfangen wolle – und ich sagte natürlich gerne zu. Da sich das Ende der Referendarzeit mit den mündlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens deckte, vereinbarten wir einen Arbeitsbeginn, der mir noch ausreichend Zeit für einen erholsamen Urlaub ermöglichte. Ende Dezember 2012 begann ich dann meine Tätigkeit als Rechtsanwältin im Medienteam. Meine jetzige Arbeit ist sehr vielseitig. Die verschiedenen Mandate liefern ständig neue Herausforderungen und erweitern den Erfahrungsschatz. Wir beraten nationale sowie internationale Mandanten vor allem aus dem Bereich Medien und Informationstechnologie. Häufig findet die Bearbeitung der Mandate nicht nur innerhalb der Praxisgruppe statt, sondern erfolgt in Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Bereichen. Bei der Mandatsbearbeitung erhielt ich von Anfang an viel Verantwortung und die Chance, nach außen aufzutreten. Dabei werde ich jedoch nie alleingelassen. Der gute Zusammenhalt im Team sowie die hervorragende Ausbildung durch die Partner helfen mir, den Alltag erfolgreich zu meistern.

Neuer Weg – neue Risiken

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Das Internet als unerschöpfliche Informations- quelle ermöglicht es einem Bewerber, sich im Vorfeld einer Bewerbung oder eines Bewerbungsgesprächs unkompliziert über den potenziellen Arbeitgeber zu informieren. Es dürfte mithin keine Überraschung sein, dass auch Arbeitgeber auf das Internet zurückgreifen, um über eine Bewerbung hinausgehende Informationen über einen Bewerber zu erhalten oder potenzielle Kandidaten zu rekrutieren. Von Gabi Müllejans.

Darf ein Arbeitgeber über einen Bewerber in den Social Media recherchieren? Bei der Zusammenstellung der Informationen aus den Social Media handelt es sich um eine Erhebung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die nur dann zulässig ist, wenn ein Bewerber dieser zustimmt oder das Gesetz einen Erlaubnistatbestand vorsieht. Bei sozialen Netzwerken sind Daten in vielen Fällen nur begrenzt zugänglich. Erforderlich ist oftmals eine Registrierung oder eine Verknüpfung mit dem Profil des Bewerbers. Bei freizeitorientierten sozialen Netzwerken wie Facebook und Co., bei denen die private Nutzung im Vordergrund steht, wird eine Erhebung von Daten überwiegend als unzulässig angesehen, da der Schutz der privaten Daten überwiege. Bei berufsorientierten Netzwerken wie Xing, LinkedIn und Co., die hauptsächlich der Darstellung von beruflichen Qualifikationen dienen sollen, wird die Erhebung von Daten eher als zulässig bewertet. Bewirbt sich ein Bewerber über ein soziales Netzwerk bei einem Arbeitgeber und gibt hierbei sein Profil frei, kann dies als Einwilligung in die Erhebung dieser Daten gesehen werden. Eine Datenerhebung kann zudem insbesondere nach § 32 BDSG auch ohne Einwilligung zulässig sein, wenn die Datenerhebung für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Bewerbungsphase wird hierbei als Vorstufe eines Beschäftigungsverhältnisses angesehen. Darf ein Arbeitgeber Bewerber über ein soziales Netzwerk rekrutieren? Die Rekrutierung von Mitarbeitern wird zunehmend aktiv von Unternehmen oder externen Dienstleistern über das Internet betrieben. Die Ansprache eines Kandidaten durch ein Unternehmen stellt datenschutzrechtlich ebenfalls eine Erhebung von Daten dar. Die Ansprache erfolgt schließlich nur dann, wenn ein Unternehmen die Informationen eines Kandidaten im Hinblick auf eine freie Stelle positiv abgeglichen hat. Eine Einwilligung des Kandidaten in die Erhebung der Daten ist fraglich, weil nicht der Kandidat, sondern der potenzielle Arbeitgeber einen Kontakt herstellt. Die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses (§ 32 BDSG) ist zu diesem Punkt nicht absehbar. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung ist nicht klar, ob eine Bewerbung beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis entstehen wird. Ein Unternehmen sollte hier ferner eine unlautere Belästigung von Kandidaten nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb im Hinterkopf behalten. Was sollte ein Arbeitgeber bei der Rekrutierung über Social Media beachten? Der Arbeitgeber sollte zunächst das an der Rekrutierung beteiligte Personal hinsichtlich der Erhebung von Daten schulen. Liegt dem Arbeitgeber keine Einwilligung eines Bewerbers bzw. potenziellen Kandidaten vor, sollten die Grenzen der zulässigen Datenerhebung eingehalten werden. Bei der Bewerberauswahl sind insbesondere die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten. Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität des Bewerbers sind unzulässig. Ferner wird insbesondere in der einschlägigen Literatur gefordert, dass nur solche Informationen bei der Online-Recherche abgefragt werden sollten, die auch im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs zulässig wären. Der Arbeitgeber darf diese Kriterien nicht in die Entscheidung für oder gegen einen Bewerber einfließen lassen. Eine nachweisbare diskriminierende Auswahl ist rechtlich angreifbar und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Was sollte ein Bewerber bei der Bewerbung über Social Media beachten? Ein Bewerber, der über Social Media an einen Arbeitgeber herantritt oder sich intensiv über Social Media präsentiert, sollte im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ein besonderes Augenmerk auf die leicht zugänglichen Daten legen. Verknüpft sich ein Bewerber mit einem potenziellen Arbeitgeber und ermöglicht somit eine freie Zugänglichkeit seiner Daten, kann dies als Einwilligung zur Erhebung der Daten gesehen werden. Der Bewerber sollte hierbei im Vorfeld die Informationen, die sich aus einem Netzwerkprofil ergeben, kritisch hinterfragen und nur dann die Daten frei zugänglich machen, wenn er keine Bedenken gegen eine Verwendung hat. Insbesondere im Gegensatz zu einer unzulässigen Frage in einem Bewerbungsgespräch, die durch einen Bewerber nicht oder auch unzutreffend beantwortet werden darf, können die Antworten auf eben diese Fragen in sozialen Netzwerken frei abrufbar sein. Ein Arbeitgeber wird diese Informationen sicherlich nicht in eine etwaige Begründung einer Absage einfließen lassen. Diese Informationen könnten faktisch jedoch eine Entscheidung beeinflussen.

Interview mit Prof. Dr. Stefan Sporn

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Eigentlich wollte Prof. Dr. Stefan Sporn Journalist werden. In die Medien zog es ihn nach seinem Jura-Studium tatsächlich, doch nicht – wie zuvor als freier Mitarbeiter – in die Redaktion, sondern in andere Abteilungen der Mediengruppe RTL, in der Juristen spannende Aufgaben finden. Was genau Juristen in einem Medienkonzern tun und welche Fähigkeiten dabei verlangt werden, verrät der 42- Jährige, der heute den Geschäftsbereich Internationaler Vertrieb leitet, im Interview. Die Fragen stellte André Boße.

Zur Person

Stefan Sporn, 1970 in Hannover geboren, studierte Jura in Hannover und Köln und legte 2000 seine Promotion an der Uni Mainz ab. Von 1990 bis 2000 arbeitete er zudem als freier Journalist für Medien wie die Nachrichtenagentur dpa (u. a. aus Südafrika), private Radiosender und öffentlich-rechtliche Fernsehsender. 2000 kam er zur Mediengruppe RTL nach Köln, wo er zunächst als Projektmanager in der strategischen Unternehmensentwicklung tätig war. Über eine leitende Position im Lizenzhandel kam er auf seine heutige Position als Leiter des Geschäftsbereichs Internationaler Vertrieb. Der 42-Jährige berät nebenberuflich als „Of Counsel“-Partner die Kölner Kanzlei AHS Rechtsanwälte und lehrt Medien- und Urheberrecht an der Uni Mainz sowie an der FH Köln, wo er seit März 2013 Honorarprofessor ist.
Herr Prof. Dr. Sporn, Sie arbeiten bei der Mediengruppe RTL. Sind Sie hier einer der wenigen juristisch Denkenden unter vielen Kreativen? Zunächst einmal: In dieser Mediengruppe finden Sie die gesamte Bandbreite von Menschen. Das Unternehmen ist sehr bunt aufgestellt. Und Sie finden hier auch überall Juristen. Nicht nur in der Rechtsabteilung, wo man sie vermutet. Die Medien bieten also für Juristen vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Genau. Wer das traditionell juristische Feld mag, ist in der Rechtsabteilung sicherlich gut aufgehoben. Wobei es auch dort darauf ankommt, das juristische Wissen um medienspezifisches Know-how zu erweitern. Wer zum Beispiel als Presserechtler einsteigt, muss erkennen, ob und wann ein Film oder eine Aussage in den Medien Persönlichkeitsrechte verletzt. Medienarbeitsrechtler hingegen müssen wissen, wie sich die Arbeitsverträge von freien und festen Journalisten unterscheiden. Der Einstieg in ein Medienunternehmen wie RTL ist aber auch auf der kreativen Seite möglich. Als juristischer Redakteur oder Reporter aus Gerichtssälen. Oder auch als ganz normaler Journalist. Wichtig zu wissen ist, dass ein solcher Quereinstieg nur sehr selten ohne praktische Erfahrungen in den Medien funktioniert. Sie haben vor Ihren Examen beides gemacht: Jura studiert und journalistisch gearbeitet. Wann fiel die Entscheidung für den Juristen und gegen den Journalisten? Zufall. Wie so oft im Leben. Ich habe mich zehn Jahre lang als Journalist verstanden, der nebenbei Jura studierte, sein Referendariat absolvierte und promovierte. Der Journalismus hat mich während dieser Jahre ernährt. Er war mein Berufsziel. Dann erhielt ich ein Job-Angebot von RTL, das weder journalistisch noch juristisch war. Es handelte sich um eine Stelle in der strategischen Unternehmensentwicklung. Ich fand das spannend – und habe zugesagt. Was macht ein strategischer Unternehmensentwickler in einem Medienunternehmen? Alles besser wissen – und zwar ohne dass eine besondere Qualifikation dieses Besserwissen rechtfertigen würde. (lacht) Dem Journalismus nicht unähnlich. Der Juristerei aber auch nicht. Aber im Ernst, das passte schon. Ich war in dieser Position ein interner Unternehmensberater. Die Themen waren vielfältig, von der Verschlankung der Organisation bis hin zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Es kam darauf an, sich schnell in Themen einzuarbeiten und zielgerichtet Probleme zu lösen. Man trifft Juristen generell in sehr vielen Branchen und an sehr vielen Positionen. Sind Juristen für Quereinstiege besonders gut geeignet? Ich denke schon. Die juristische Ausbildung ist so gestaltet, dass man sich schon während des Studiums auf eine große Bandbreite einstellen muss. Es gibt während des Studiums kaum Möglichkeiten, sich in eine bestimmte Richtung zu spezialisieren. Man kann also nicht von vornherein sagen: Ich werde Strafrechtler – und fokussiere mich nur auf Themen, die in dieser Hinsicht für mich relevant sind. So funktioniert das Jura-Studium nicht. Juristen an der Uni müssen mehr oder weniger alles können. Daraus ergibt sich eine geistige Flexibilität. Eine Prägung, die man sich als Jurist immer bewahren sollte, weil sie hilft, sich immer wieder auf neue Situationen einzustellen. Wie ging es für Sie bei RTL weiter? Ich wechselte von der strategischen Unternehmensentwicklung in den Lizenzhandel. Damit kam ich der klassischen Juristerei wieder näher, weil es verstärkt um Urheberrecht geht. Im Fokus standen aber ökonomische Fragen. Zum Beispiel: Kann ich mir eine Serie, die ich unbedingt will, finanziell leisten? Heute sind Sie verantwortlich für den Geschäftsbereich Internationaler Vertrieb. Was ist hier Ihre Aufgabe? Ich kümmere mich zusammen mit meinem Team um die internationale Verbreitung der deutschen Sender der Mediengruppe RTL. Dazu verhandeln wir überwiegend mit Kabelnetzbetreibern und Telekommunikationsunternehmen Verträge zur Einspeisung in die ausländischen Netze. Es kann sich aber auch um den Empfang auf Kreuzfahrtschiffen oder in Hotels handeln. Nun sind wir ein Free-to-air-Sender, das heißt, jeder, der will und die technischen Voraussetzungen dafür hat, kann uns grundsätzlich unverschlüsselt empfangen. Das ist im Grunde eine gute Sache, wird aber zum Problem, wenn nicht eine Privatperson, sondern ein Unternehmen uns ungefragt in sein Netz einspeist, um ein eigenes Geschäft mit unseren Sendern zu machen. Häufig handelt es sich dabei um ausländische Hotels, die ihre Zimmerpreise durch ein internationales TV-Programm rechtfertigen, unsere Sender einspeisen – uns aber nicht um Erlaubnis fragen. Das ist Piraterie – und die bekämpfen wir, weil sie das Urheberrecht verletzt. Meine Aufgabe ist es, unser geistiges Eigentum zu schützen. Wir erhalten unsere Programminhalte ja auch nicht umsonst, sondern als Teil einer Kreativkette. Das Urheberrecht steht seit längerem im Fokus. Wie beurteilen Sie die Diskussion? Aus meiner Sicht haben sich die Regeln des Urheberrechts bewährt. Verändert haben sich die Nutzungsarten und -gewohnheiten sowie die Übertragungswege. Beispiel Internet: Das Internet ist schwer zu regulieren. Das darf aber nicht dazu führen, dass man sagt: „Hier ist alles erlaubt, und auch das Urheberrecht ist freizugeben.“ Das Urheberrecht muss – wie jedes andere Rechtsgebiet auch – behutsam weiterentwickelt und gegebenenfalls modernisiert werden. Eine Aufgabe, der sich Juristen, die sich für die Medien interessieren, mit Leidenschaft widmen sollten. Welchen generellen Rat mit Blick auf erfolgreiche und spannende Karrieren können Sie Juristen kurz vor dem Einstieg ins Berufsleben geben? Für Juristen gilt, was hier für alle gilt: Bloß keine falschen Kompromisse eingehen. Man sollte nur das tun, wofür man wirklich brennt. Dann klappt es auch mit der weiteren Karriere. Eine möglichst klare Vorstellung davon, wie ein zukünftiger Traumjob aussieht, ist dabei eine entscheidende Orientierung. Wer auch nach dem zweiten Examen immer noch nicht weiß, mit welchem Ziel er Jura studiert hat, sollte sich sehr schnell darüber klar werden oder lieber umgehend umsatteln.

Zum Unternehmen

Die Mediengruppe RTL Deutschland mit Sitz in Köln erreicht mit ihren Programmen täglich mehr als 30 Millionen Menschen. Neben den Free-TV-Sendern RTL, VOX, n-tv und RTL Nitro sowie Beteiligungen an RTL II und Super RTL gehören die drei digitalen Spartenkanäle RTL Crime, Passion und RTL Living zum Portfolio des Unternehmens. Das Tochterunternehmen RTL interactive bündelt interaktive und transaktionsbasierte Geschäftsfelder jenseits des klassischen Fernsehens. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Online und Mobile, Telefonund SMS-Mehrwertdienste, Licensing sowie Games Publishing. Die Mediengruppe RTL Deutschland gehört zur RTL Group mit Sitz in Luxemburg, einer Tochter des Bertelsmann-Konzerns.

Bildung für sich, nicht für den Titel

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Titel bauen Karrieren? Diese Zeiten sind vorbei. Wenn Kanzleien heute Zusatzausbildungen verlangen, dann nicht wegen der Etikette, sondern weil sie Beleg dafür sind, was ein Jurist kann. Es gibt auch Sozietäten, die kaum Wert auf Titel legen – aber andere Ansprüche haben. Von André Boße Niemand mag es, wenn der Wecker schellt. Gut, dass es die Schlummertaste gibt, die einem noch fünf Minuten in den weichen Federn schenkt. Viele versinken dann noch einmal kurz in den Träumen. Juristen jedoch, die mitten in der Promotion stecken, machen mitunter ganz andere Erfahrungen. Sie stecken so sehr im Thema ihrer Doktorarbeit, dass ihnen manchmal morgens im Halbschlaf ein Licht aufgeht. Dr. Jens Schönfeld ist das so ergangen, als er 2004 in Bonn promovierte. „Man gewinnt sehr viel Selbstvertrauen in sein Können, wenn man morgens aufwacht und eine gute Idee für die Doktorarbeit hat“, sagt der 43-jährige Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Klar, bei der Promotion geht es auch um den Titel. Um den Dr. jur. auf der Visitenkarte. Doch Schönfeld ist davon überzeugt, dass die Promotionszeit dabei hilft, sich selber auf die Schliche zu kommen. „Man lernt dann eine Menge über sich selbst“, sagt er. „Man erlebt ein Auf und Ab zwischen Selbstzweifeln und Erfolgserlebnissen.“ Und häufig sei diese Selbsterfahrung wichtiger als der Doktortitel selbst. Juristen kennen heute eine Vielzahl von Zusatzausbildungen, Abschlüssen und Titeln. Vom klassischen Dr. jur. über den LL.M. und MBA bis hin zu immer neuen Fachanwaltsthemen. Wer sich in den großen deutschen Kanzleien umhört, merkt schnell, dass die Sozietäten unterschiedlich auf Titel und zusätzliche Qualifikation blicken. Es gibt Kanzleien, die nur wenig Wert auf die Kürzel vor und nach dem Namen legen. Für andere ist der Dr. jur. weiterhin Standard – und das, obwohl die Promotionsquote der Juristen in Deutschland nur bei gut elf Prozent liegt. Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg ist eine dieser Sozietäten. „Man lernt bei der Promotion eine Reihe technischer Dinge, die für die Arbeit als Anwalt sehr wichtig sind“, sagt Jens Schönfeld. „Zum Beispiel, wie man ein Thema auf den Punkt bringt, wie man sich selbst und seine Arbeit organisiert oder wie man einen Text vernünftig schreibt. Wer diese Erfahrung gemacht hat, geht nach meiner Meinung organisierter und strukturierter auch an Projekte im Beruf heran.“ Fast alle der knapp 90 Partner der Kanzlei haben promoviert. Wer als Einsteiger noch keinen Doktortitel hat, wird motiviert, die Promotion berufsbegleitend nachzulegen. „Das kann gelingen, wenn man das 3:3:1-Prinzip verfolgt: drei Tage Arbeit, drei Tage Promotion und ein Tag in der Woche Entspannung“, so Schönfeld. „Man braucht dafür Selbstdisziplin. Aber wenn man ein gutes Thema hat, das zu einem passt und das man auch mit der beruflichen Praxis verknüpfen kann, kann das gut funktionieren.“ Für das berufliche Vorankommen ist die Promotion besonders dann sinnvoll, wenn man in eine Kanzlei einsteigt, die viel Wert auf wissenschaftliches Arbeiten legt. Ob das der Fall ist, zeigt zum Beispiel ein Blick auf die Partner- und Anwaltsliste auf der Homepage: Je höher die Dr.-Quote, desto mehr Wert wird die Sozietät auf den Titel legen. Doktortitel öffnet Türen Einen Vorteil bietet der Doktortitel zudem den Nachwuchsjuristen, die nicht in einer großen Kanzlei starten möchten. „Einzelpraxen oder kleinere Boutiquen stärken durch den Doktortitel die Sichtbarkeit im Anwaltsmarkt“, hat Dr. Matthias Dombert festgestellt. Seine Kanzlei Dombert Rechtsanwälte hat sich als kleineres Team auf Fragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts spezialisiert. Alle Partner haben promoviert – auch, weil der Doktortitel den Juristen die Türen zu den Hochschulen öffnet. „Die Außenwirkung einer Promotion zeigt sich vor allem im Zusammenhang mit der Nachwuchsgewinnung“, sagt Dombert, der auch Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Uni Potsdam ist. „Sie ermöglicht uns einen leichteren Zugang zu Universitäten – ein Vorteil, der gerade für eine Boutique unseres Zuschnitts nicht zu unterschätzen ist.“ LL.M. – aber bitte im Ausland Bei den großen Wirtschaftskanzleien geht der Trend hingegen dahin, dass die Promotion gerne gesehen, aber nicht vorausgesetzt wird. „Der Doktortitel liefert den Beleg für die Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten. Entsprechend wird er bei der Einstellung honoriert. Er ist aber keine Einstellungsvoraussetzung – zumal sich nicht empirisch belegen lässt, dass promovierte Anwälte erfolgreicher sind als nicht-promovierte“, sagt Dr. Stephan Brandes, Partner der Wirtschaftssozietät SZA mit Büros in Mannheim und Frankfurt. Generell sind in seiner Sozietät alle relevanten zusätzlichen Titel willkommen: Der Master of Business Administration (MBA), den laut Brandes jedoch eher wenige Bewerber vorzuweisen haben, sowie der Master of Laws (LL.M.) – wenn dieser im Ausland erreicht wurde. „Dann nämlich steht der LL.M. für Sprachkenntnisse und Lebenserfahrung in einem fremden Kulturkreis“, so der SZA-Partner. Generell begrüßen die Kanzleien, dass die Palette an wichtigen Weiterbildungen für junge Juristen deutlich breiter geworden ist. Grund dafür sind die gestiegenen Erwartungen der Mandanten. „Für Berufsanfänger in einer Wirtschaftskanzlei ist es heute geradezu Pflicht, die unternehmerischen Aspekte hinter den rechtlichen Fragestellungen der Mandanten zu verstehen“, sagt Torsten Schneider, Director Human Resources bei der Kölner Rechtsanwaltsgesellschaft Luther. Das Anforderungsprofil der Wirtschaftskanzlei: Einsteiger müssen sich mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen auskennen, ein Verständnis für die Abläufe in Unternehmen mitbringen, im Idealfall auch die Trends in einzelnen Branchen kennen und in der Lage sein, Nicht-Juristen komplexe rechtliche Fragestellungen zu erklären. „Allerdings bereitet die juristische Ausbildung darauf nicht vor, und auch typische Managementfähigkeiten lernt man nicht im Studium“, sagt Schneider. Bei Luther setzt man auf die interne Weiterbildung in der hauseigenen Academy. „Diese Programme begleiten junge Anwälte auf dem Karriereweg“, so der Personalverantwortliche. Promotion als „Privatvergnügen“ Für ein Lernen ohne Titeljagd plädiert Dr. Christian Czychowski, Fachanwalt für IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht bei der Kanzlei Boehmert & Boehmert, eine der größten deutschen Kanzleien für geistiges Eigentum. Der Jurist, obwohl selber promoviert, hält Titel schlicht für nicht notwendig. Der Doktortitel wird in seiner Kanzlei als eine Art „Privatvergnügen“ gesehen, der keine großen Auswirkungen auf den Werdegang in der Sozietät hat. Selbst die drei neuen Fachanwaltstitel, die für die Kanzlei Relevanz besitzen (Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Informationstechnologierecht) werden nicht zwingend von den Bewerbern gefordert. „Wir unterstützen allerdings Nachwuchskräfte, indem wir einen Großteil der Kosten für die Fachanwaltskurse übernehmen.“ Wichtiger als die Aufdrucke auf den Visitenkarten ist Czychowski die informelle Weiterbildung. „Wie ein Arzt muss auch ein Jurist auf der Höhe der Zeit bleiben“, sagt er. „Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, sei es der Besuch von hochkarätigen Symposien, die Lektüre von relevanten Zeitschriften, der Besuch von insbesondere internationalen Konferenzen und natürlich der persönliche Austausch in der Community.“ So unterschiedlich die diversen Kanzleien die Bedeutung von Titeln und formalen Zusatzqualifikationen einschätzen, so einig sind sie sich darin, dass die Zeiten vorbei sind, in denen ein Titel per se eine gute Karriere bedeutete. „Wer heute auf erfolgreiche Anwaltskarrieren blickt, wird feststellen, dass Titel genauso an Bedeutung verloren haben wie die Frage nach Herkunft und Geschlecht“, bewertet Luther-Personalchef Schneider – zumal sich rechtliche Rahmenbedingungen und technologische Trends so schnell änderten, dass sich, so Schneider, „keiner mehr darauf verlassen kann, dass sein Fachwissen in ein paar Jahren noch von gleicher Bedeutung wie heute ist“. Woher man weiß, was einem fehlt? Da hilft die kontinuierliche Reflexion des eigenen Tuns – Feedback von anderen inklusive. „Aber machen Sie bitte nicht den Fehler, ausschließlich gegen Ihre Schwächen anzukämpfen“, wendet sich Schneider direkt an den ambitionierten Nachwuchs. „Der Abbau von Schwächen ist mühsam und wegen der meist nur kleinen Fortschritte häufig demotivierend. Größeren Erfolg hat man damit, relevante Stärken auszubauen und Wissenslücken zu schließen.“ Dann kommt es schneller zu Erfolgserlebnissen – und das gefällt dem Nachwuchs genauso wie gestandenen Partnern.

Zurück ins Leben

Back to Life e. V. wurde von Stella Deetjen gegründet, einer Deutschen, die 1996 während einer Indienreise eine Straßenklinik für Leprakranke errichtete. Seitdem ist Deetjen in Indien und Nepal unterwegs, um Hilfsprojekte zu initiieren, die benachteiligten Menschen den Weg zu Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ebnen sollen. Aufgezeichnet von Stefan Trees.

Zur Person

Stella Deetjen Projekt: Back to Life e. V. Ort: Nepal/Indien Web: www.back-to-life.org
Zum ersten Mal in meinem Leben begegnete ich während meiner ersten Indienreise Leprakranken in Benares. Sie saßen bettelnd am Straßenrand, ausgestoßen von der Gesellschaft. Tagelang schlich ich an ihnen vorbei und wagte immer nur einen kurzen scheuen Blick aus den Augenwinkeln. Wie alles begann Als ich einmal mit starken Bauchschmerzen auf den Treppen saß, die zum heiligen Fluss Ganga führen, kam ein alter, weißhaariger Mann auf mich zu. Er war offensichtlich lepraerkrankt, sah mich an und fragte, ob er mir helfen könne. Mir verschlug es die Sprache, denn ich war die reiche Touristin, und eigentlich hätte ich ihm Hilfe anbieten müssen und nicht er mir. Er segnete mich, schenkte mir einen liebevollen Blick, der mich in Herz und Seele traf und berührte meinen Kopf. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt rein gar nichts über Lepra. Dennoch hatte ich keine Angst vor dieser Berührung, weil er mir mit seiner Geste so viel menschliche Wärme gab. Am nächsten Tag suchte ich den alten Mann auf, um ihm zu danken, und bald gesellten sich weitere Leprakranke zu uns. Ein junger Mann, der ein wenig Englisch sprach, zeigte mir, wie wunderbar er trotz fehlender Finger zeichnen konnte, indem er sich Bleistift oder Pinsel mit einer Bandage in seiner Handinnenfläche fixierte. Ich ging los und kaufte Stifte und Papier, und von dem Tag an malten wir gemeinsam. Stets saßen andere Leprakranke um uns herum, sie brachten Tee und wollten teilnehmen. Die Freude, dass ich mich für sie interessierte, war ihnen deutlich anzumerken. Wir freundeten uns an und sie ließen mich immer tiefer in ihr Leben blicken. Manche ernannten sich zu meinem Großvater, zu meinem kleinen oder großen Bruder oder zu meiner Schwester. Schnelle Entscheidung Wochen später sperrte die Polizei alle leprakranken Männer der Straße in einen Lastwagen. Ich verstand nicht, was da passierte, und sah die Angst in den Augen dieser Menschen, die außer ihrer Freiheit nichts mehr besaßen. Die Polizisten antworteten mir, Betteln sei illegal und die Männer würden ins Gefängnis gebracht werden. Ich hatte Angst, dass ich die Männer, die ich meine Brüder nannte, nie wiedersehen würde. Meine Entscheidung dauerte nur einen Augenblick, und ich stieg zum Entsetzen der Polizisten mit in den Lastwagen. Sie befahlen mir, wieder auszusteigen, doch einmal in der Mitte der Unberührbaren wurde ich für diesen Moment zu einer der ihren. Die Männer wurden in ein Lager gebracht, ich dagegen durfte gehen. Sofort suchte ich mir einen indischen Anwalt und verschob meine geplante Rückkehr nach Europa. Drei Monate lang versuchte ich täglich alles, um sie aus ihrer Gefangenschaft zu befreien, ging zum Bürgermeister und zum Richter von Benares – ohne Erfolg. Erst ein Presseartikel, der in fast jeder indischen Zeitung erschien, brachte den Durchbruch, und sie wurden freigelassen.
Fotos: Back to Life e. V.
Fotos: Back to Life e. V.
Zugleich begegnete ich einer Schweizer Ärztin, die mich aufklärte, dass Lepra in jedem Stadium heilbar ist. Sie schenkte mir 100 Dollar, die zum Grundstein meines Projektes wurden, denn als ich mich von den Leprakranken verabschieden und ihnen den Geldschein geben wollte, baten sie mich: „Bitte geh nicht in dein Land zurück. Wir brauchen Medizin, Häuser, unser Leben zurück!“ Und wie es so ist, wenn Dinge geschehen sollen, suchte mich eine holländische Krankenschwester auf, die eigentlich zu Mutter Teresa nach Kolkata wollte, und bot mir für einige Monate ihre Hilfe an. Also starteten wir die erste Straßenklinik für Leprakranke und ihre (Straßen-) Kinder. Den Verein, den ich darauf hin gründetet, nannte ich „Back to Life“ – Zurück ins Leben. Ausbildung außerhalb Um den Waisen, Halbwaisen und leprabetroffenen Straßenkindern eine Zukunft zu ermöglichen, haben wir mittlerweile zwei Kinderheime sowie ein Day-Care-Center ins Leben gerufen, die 120 Kindern und Jugendlichen ein sicheres Zuhause bieten mit allem, was für uns so selbstverständlich ist: gesundes, regelmäßiges Essen, medizinische Fürsorge, Schulbildung und dem sicheren Gefühl, in einer Familie zu leben. Eigentlich dachte ich, dass ich nach zwei Jahren nach Europa zurückkehren würde, solange dauerte damals die Lepratherapie. Doch ein Projekt wuchs aus dem anderen, und ich blickte immer tiefer in die Nöte dieser Menschen, die durch unsere Hilfe zur Selbsthilfe schließlich ins Leben zurückkamen. So wurde mir „Back to Life“ zur Lebensaufgabe, die ich gerne erfülle. Ein großes Team unterstützt mich tatkräftig dabei. Nach fast 20 Jahren freuen wir uns über viele Früchte der mittlerweile sieben Projekte von Back to Life e. V., mit denen wir 75.000 Menschen erreichen: In Indien engagieren wir uns weiterhin für die Leprabetroffenen und leisten medizinische und soziale Hilfen. Unsere ersten Straßenkinder, die wir vor über zehn Jahren in unsere Kinderheime aufgenommen haben, haben bereits Abitur und Studium absolviert und stehen auf eigenen Füßen. Auch im verarmten Nachbarland Nepal sind wir mittlerweile tätig. Unsere Projektdörfer liegen in Mugu, am Rande des Himalayas im Hochgebirge an der Grenze zu Tibet in einer der ärmsten und unzugänglichsten Regionen der Welt. Keine Straße verbindet das Gebiet mit der Außenwelt und die Lebensbedingungen dort sind mittelalterlich: Es gibt keinerlei Infrastruktur wie Strom, Straßen oder medizinische Hilfe für die 55.000 Menschen in diesem Gebiet, deren Lebenserwartung bei nur 36 Jahren liegt. Die Kindersterblichkeit ist eine der höchsten weltweit. Zukunft ermöglichen Um die Lebensbedingungen dauerhaft zu verändern, reichen unsere Projektaktivitäten vom Bau von Schulen und Gemeinschaftshäusern über Schulungen zu Themen wie Landwirtschaft, Hygiene und Gesundheit sowie Einkommensgenerierung bis hin zu medizinischer Versorgung, Mikrokreditvergabe und aktivem Umwelt- und Ressourcenschutz. Außerdem fördern wir die Ausbildung von Hebammen, medizinischem Personal sowie künftigen Fachleuten in der Landwirtschaft. Die jungen Frauen und Männer erhalten außerhalb Mugus ihre Ausbildung und kehren dann in die Region zurück, um dort tätig zu werden. Unsere Programme sind langfristig angelegt, sie greifen ineinander und sind immer auf die tatkräftige Beteiligung der Dorfbewohner ausgerichtet, ihre Lebensumstände aus eigener Kraft langfristig zu verbessern. Nach drei bis fünf Jahren können sie auf eigenen Füßen stehen und werden nicht abhängig von unserer Hilfe. Bisher erreichen wir rund 18.000 Menschen im Mugu, das ist ein Drittel der dortigen Bevölkerung. Weil das ganz hervorragend funktioniert, möchten wir unsere Hilfe zur Selbsthilfe auf ganz Mugu ausweiten.

Aufgestiegen zur Aktuarin

Ein Erfahrungsbericht von

Annelene Seibert, 28 Jahre Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der TU München eingestiegen 2009 in die Versicherungsbranche als Praktikantin aufgestiegen 2012 bei Munich Re zur Aktuarin „Wie viel kostet einen Popstar die Prämie für die Versicherung seiner Welttournee?“ Mit dieser Frage öffnete sich für mich die vermeintlich abstrakte Welt der Versicherung. Bei einer Recruiting-Veranstaltung hatte ich Vertreter von Munich Re getroffen und an einem Workshop teilgenommen. Wir Studenten sollten uns dabei in die Rolle eines Underwriters versetzen, also der Person, die die Prämie für einen Vertrag berechnet und diese mit dem Kunden verhandelt. Ein anschauliches und interessantes Beispiel, das meine Neugier auf die wirkliche Versicherungswelt weckte. Mein Weg zur Rückversicherung Die Rückversicherung ist dabei gerade unter Studenten nicht sehr bekannt. Ich werde oft gefragt, wo denn der Unterschied zwischen einer „normalen“ Versicherung und der Rückversicherung liegt. Die Arbeit der Rückversicherung beginnt meist dort, wo die Kapazitäten der Erstversicherung erschöpft sind. Wo Risiken zu groß oder komplex werden, kommt die Rückversicherung ins Spiel und übernimmt entweder einzelne Risiken (fakultative Rückversicherung) oder ein ganzes Portfolio (obligatorische Rückversicherung) von der Erstversicherung. Das ist zum Beispiel der Fall bei Großveranstaltungen wie der Fußballweltmeisterschaft, Großbauprojekten oder bei Naturkatastrophen wie Hurrikanen oder Erdbeben. Sogar Piraterie als Risiko in der Schifffahrt gehört als ein spannendes Thema zu meinem Arbeitsalltag. In meinem Studium der Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der TU München hatte ich im Hauptstudium erste Vorlesungen zur Versicherungsmathematik besucht. Schließlich bewarb ich mich erfolgreich für ein Praktikum bei Munich Re. Am Ende der Semesterferien lagen zwei intensive und erfahrungsreiche Monate hinter mir. Nach dieser Zeit war es für mich und meine geleistete Arbeit eine tolle Auszeichnung, dass ich für das Studentenbindungsprogramm „Munich ReMember“ vorgeschlagen wurde. Meine Erfahrung im Praktikum, das kollegiale Team, in dem ich tätig war, aber auch mein erster Eindruck von der Unternehmenskultur haben mich in meinem Wunsch bestärkt: Ich wollte auch nach Studienabschluss in diesem Unternehmen arbeiten. Erstellung von Pricingmethoden So blieb ich in engem Austausch. Dafür sorgte das Bindungsprogramm des Unternehmens mit Mentoring und Einladungen zu internen Veranstaltungen, aber vor allem der persönliche Kontakt zu den ehemaligen Kollegen. So habe ich zufällig bei einem Mittagessen mit einer ehemaligen Kollegin von einer offenen Stelle im Corporate Pricing erfahren – in genau dem Bereich, in dem ich bereits mein Praktikum absolviert hatte. Ich wusste somit, dass sich die Kollegen dort unter anderem mit der Erstellung von Pricingmethoden und den zugehörigen Softwaresystemen beschäftigen. Die Aufgaben hatten mich während meines Praktikums bereits interessiert, in dem Team hatte ich mich sehr wohlgefühlt, weshalb ich mich sofort auf die Stelle bewarb. Nur zwei Monate später, nach Abschluss der letzten Diplomprüfungen, hatte ich meinen ersten Arbeitstag als Junior Actuary im Corporate Pricing. Seitdem arbeite ich insbesondere an der (Weiter-)Entwicklung von mathematischen Methoden und Systemen zur Berechnung von Prämien, speziell für fakultatives Propertygeschäft, also zum Beispiel für die Versicherung einer großen Hotelkette gegen Schäden durch Feuer- und Naturgefahren. Ein spannendes Feld, wie ich finde, wird doch die Berechenbarkeit von Naturgefahren für unser Geschäft immer bedeutsamer. Die von uns erstellten Methoden werden von den Kollegen im Underwriting angewendet, um Prämien zu berechnen und mit den Erstversicherern zu verhandeln. Deshalb gehören zu meinen Aufgaben auch der Underwriting-Support sowie die Schulung der Underwriter zur mathematischen Funktionsweise der Systeme. Mehr Verantwortung Nach etwa zwei Jahren wurde ich zur Aktuarin befördert. Ein Aufstieg, der neue Aufgaben und auch mehr Verantwortung mit sich brachte. So übertrug mir mein Chef beispielsweise die Projektleitung für das Update eines unserer Propertytarife. Ein Projekt, bei dem ich mit Kollegen aus dem gesamten Haus zusammenarbeiten konnte, aber es auch galt unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Zu meiner Arbeit als Aktuarin gehört heute etwa auch die Bewertung, ob ein Pricingmodell mit mathematisch korrekten Annahmen erstellt wurde. Hierbei helfen mir die Fachkenntnisse, die ich in der Ausbildung zum Aktuar bei der Deutschen Aktuarvereinigung erworben habe, die ich letzten Herbst erfolgreich abschließen konnte. Hier habe ich verschiedene Gebiete der Versicherungsmathematik nochmal grundlegend und theoretisch erlernt. Die Kosten dieser Weiterbildung wurden komplett von meinem Arbeitgeber übernommen. Er unterstützt nicht nur die Ausbildung zum Aktuar und andere Zusatzqualifikationen. Mitarbeiter sollen sich fachlich und methodisch weiterbilden können. Von diesem breiten Schulungsangebot mache ich gerne Gebrauch und plane regelmäßig mit meiner Führungskraft, welche Seminare für mich und meine Funktion sinnvoll sind. Kollegen aus aller Welt Viele Studenten denken wahrscheinlich, dass man als Mathematikerin nur selten seinen Computer und Arbeitsplatz verlässt, aber in meiner Funktion ist auch Kommunikation äußerst wichtig: Corporate Pricing hat viele Schnittstellen ins Haus und Kontakte zu den internationalen Standorten. Ich lerne deshalb in Meetings und Telefonaten Kollegen aus allen möglichen Fachbereichen und aus allen Ecken der Welt kennen. Ich arbeite in meinem Team sehr projektbezogen, nur wenige Aufgaben wiederholen sich regelmäßig. Aus diesem Grund empfinde ich meine Arbeit als äußerst abwechslungsreich. Insgesamt gibt es im Unternehmen von der Schadenreservierung bis hin zur Risikomodellierung sehr unterschiedliche Tätigkeitsfelder für Mathematiker. Deshalb denke ich, dass mir als Aktuarin auch in der Zukunft nie langweilig werden wird.