Technologie zur Entlastung bei Massenverfahren

„Massenverfahrens- Assistent mithilfe von KI“, kurz MAKI – das ist der Name eines bundesweit einzigartigen KI-Projekts, das vom Niedersächsischen Justizministerium initiiert wurde. Das Tool soll Richterinnen und Richtern mithilfe modernster Technologie dabei helfen, gleichgelagerte Verfahren, insbesondere Massenverfahren, effektiver zu bearbeiten. Die Entwicklung von MAKI orientiert sich damit eng an den Bedürfnissen der Richterinnen und Richter, die durch Massenverfahren in den vergangenen Jahren erheblich belastet waren.

Zur Person

Gesine Irskens, Foto: Angelika Zwick
Gesine Irskens, Foto: Angelika Zwick
Gesine Irskens ist seit 2010 als Richterin in der niedersächsischen Justiz tätig. Seit 2019 ist sie Referatsteilleiterin im IT-Referat des Niedersächsischen Justizministeriums.
Massenverfahren haben verschiedene Besonderheiten. Eine ist, dass zu bestimmten Sachverhalten nahezu wortgleiche Klagen eingereicht werden, bei denen lediglich die klagende Person (ggf. noch ein Datum und die Klageforderung) geändert wurde. Die Richterinnen und Richter wünschen sich in diesen Fällen, dass ein System die eingehende Klage automatisiert der richtigen Fallgruppe zuordnet und die in der Vergangenheit gesprochenen Urteile, Beschlusse oder Verfügungen als hilfreiches Entscheidungsmuster präsentiert. Gerade bei gleichlautenden Klageschriften, die leicht bis zu 300 Seiten umfassen, ist die Ähnlichkeit nur mit viel Arbeit festzustellen. Das System erkennt die Ähnlichkeit, weist aber auch auf Unterschiede zu bisherigen Klagen hin. Entscheidet sich der Richter das Muster heranzuziehen, passt das System das Musterurteil automatisch an die Daten der aktuellen Klage an – es individualisiert die Entscheidung. Das heißt: Die bisher händische Arbeit – Pflege von Fallgruppen, Sammeln der jeweiligen (aktuellsten) Musterurteile und dann das Individualisieren der Musterurteile (aus Klägerin wird Kläger, Kaufvertragsdatum wird angepasst etc.) – soll durch das System übernommen werden.

Ein konkretes Beispiel

Richter H. öffnet ein von ihm zu bearbeitendes Verfahren. Ein neuer Schriftsatz ist eingegangen. Das System analysiert im Hintergrund den Verfahrensbestand von Richter H., erkennt Ähnlichkeiten zu anderen Verfahren und weist darauf hin. Richter H. kann sich die anderen Akten ansehen und entscheiden, die Akte den ähnlichen Verfahren hinzuzufügen. Diese Ähnlichkeitsanalyse führt auch dazu, dass Richter H. seine bisherigen Entscheidungen in ähnlichen Konstellationen als Muster angezeigt werden. Liegen bereits Klage und Klageerwiderung vor, könnte das System – bei ähnlichen Konstellationen in der Vergangenheit, z. B. einem Verfahren wegen Verstoßes gegen die DSGVO oder wegen Verspätung eines Fluges – die in anderen Verfahren getroffenen Entscheidungen präsentieren: Wählt Richter H. ein vorgeschlagenes Muster – Beschluss, Verfügung oder Urteil – aus, nimmt das System die relevanten Anpassungen und Individualisierungen vor. Dafür muss der Anwender dem System für jedes Muster prototypisch einmalig zeigen, wo sich die anzupassenden Informationen in einer Akte finden (können), damit das System den Kontext lernt (sog. One-Shot-Annotation). In einem letzten Schritt wird Richter H. dann auf relevante Unterschiede zu dem ähnlichen Verfahren, dem das Entscheidungsmuster entstammt, hingewiesen. Da Massenverfahren oftmals sehr umfangreich sind, ist dies hilfreich, damit keine neuen Argumente oder Anträge übersehen werden. Im Projektfokus steht auch die Erprobung verschiedener Large Language Models, die über einen sogenannten Switch in der elektronischen Akte ausgewählt und für z. B. Zusammenfassungen genutzt werden können.

Einsatzbereiche und Einsatzstart

Das Tool kann in allen Rechtsgebieten und auch für alle Dienste eingesetzt werden. Die Extraktion der für die Entscheidung wesentlichen Informationen kann das System vornehmen und einen Musterbeschluss vorbereiten, der dann aber immer durch einen Menschen geprüft und verantwortet wird. Die Tests des Systems sollen 2024 abgeschlossen werden.

Mandate, Machine Learning und Menschenkenntnis: Zukunftskompetenzen für Juristinnen und Juristen

Zunehmend ziehen Legal- Tech-, wie etwa KI-basierte, Anwendungen in Kanzleien, Rechtsabteilungen und die Justiz ein. Während dadurch erste Aufgaben bereits (teil-) automatisiert werden können, werden andere Fähigkeiten umso bedeutsamer. Eine nicht abschließende Übersicht solcher Fähigkeiten gibt uns Legal-Tech- Spezialistin Nathalia Schomerus.

Zur Person

Nathalia Schomerus, Foto: Anke Illing
Nathalia Schomerus, Foto: Anke Illing
Nathalia Schomerus arbeitet seit 2022 im Bereich Legal Tech in der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Zuvor war sie bei einer der größten Unternehmensberatungen sowie nach Abschluss ihres Studiums einige Jahre in England und Israel in der Wissenschaft tätig und hat ein erfolgreiches Start-up gegründet, für das sie das Magazin Forbes in die Liste der „30 under 30 Europe“ aufnahm. Studiert hat sie Rechtswissenschaften, VWL, Geschichte und Theologie an der Bucerius Law School, Universität Hamburg, Universität Bonn, Universität Potsdam, Facoltà Valdese di Teologia (ERASMUS) und Universität Oxford. 2017 hat sie ihren Master of Studies an der Universität Oxford abgelegt.
In einer Welt, in der KI-Systeme schon heute Rechtsrecherchen vereinfachen und Vertragsprüfungen unterstützen, stehen juristische Berufe vor einem tiefgreifenden Wandel. Wenn beispielsweise bei einer internen Compliance-Untersuchung mithilfe eines KI-gestützten Tools innerhalb von zwei Stunden 750.000 Dokumente durchsucht werden können, ändert dies die Arbeit von Kanzleien. Wer dann noch die wesentlichen juristischen Kommentare mittels eines Chatbots befragt oder eigene Stichpunkte von Sprachmodellen in Mandantenmemos wandelt, sichert sich schon heute einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Hierbei ist es besonders wichtig, sich nicht von den jetzigen Schwächen (generativer) künstlicher Intelligenz fehlleiten zu lassen. Zum einen ist generative KI nur eine Untergruppe von KI, deren Schwächen durch die Verknüpfung mit anderen KI-Arten gemindert werden können. Zum anderen stehen wir derzeit erst am Anfang der Entwicklung und beobachten schon jetzt, dass auch generative KI-Modelle schnell immer besser werden. Auch deshalb ist es ratsam, nicht nur den unmittelbaren nächsten Schritt der Entwicklung zu antizipieren. So mag KIkonformes Prompten heute eine gesuchte Fähigkeit sein, dies muss jedoch in Zukunft nicht der Fall sein. Wenn KI-Modelle etwa in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren und KI-Agenten die jeweils passende KI für die jeweilige Aufgabe auswählen, werden einige der jetzt noch von Legal Engineers und anderen Techaffinen übernommenen Tätigkeiten automatisiert werden können. Wichtig ist deshalb, sich grundsätzlich zu fragen, worin in Gegenwart und Zukunft der Wert der eigenen Arbeit für Mandanten besteht und die juristische Ausbildung, den Berufseinstieg und die persönliche Weiterbildung daran zu orientieren.

Wesentliche Kompetenzen im KI-Zeitalter

Technische Kompetenz

Für diejenigen mit besonderer Begeisterung für Technologie bietet sich die Möglichkeit, bei der Entwicklung der relevanten Tools in Zukunft mitzuwirken. Doch auch jenseits des Trainings von Modellen ist ein grundlegendes Verständnis schon heute hilfreich für ihre Nutzung. Dazu gehören die Grundlagen von generativer KI, zu der alle größeren KI-Anbieter kostenlose Webinare mit Videomodulen und grundlegenden Erklärungen anbieten. Ein fundiertes Wissen über Schwachstellen der Modelle mit daraus resultierendem Qualitätsverlust etwa in Form von falschen Informationen, Diskriminierung und anderen Ungerechtigkeiten ist ebenfalls wichtig. Zudem gehört ein wissenschaftlich fundiertes und selbstkritisches Verständnis von Mensch-Computer-Interaktion zu den hilfreichen Fähigkeiten, die eine richtige Nutzung von Technologie unterstützen. Studien wie die von Lucía Vicente und Helena Matute in der Fachzeitschrift „Nature“ im Oktober 2023 veröffentlichte zeigen etwa, dass Menschen Biases von KI-Systemen übernehmen und sogar nach Wegfall der Modelle fortfuhren. Diese Erkenntnis sollte sich auf die Nutzung von KI durch User auswirken.

Zwischenmenschliche Kompetenz

Auch soziale Fähigkeiten, Gesprächsführungskompetenz und Empathie gewinnen an Bedeutung, um die Bedürfnisse der Mandatierenden zu verstehen. Dies hilft bei der Erstellung maßgeschneiderter Lösungen, die über Standardantworten hinausgehen. Solche maßgeschneiderten Lösungen erfordern außerdem Kreativität, da sie nicht immer die augenscheinlichen und meistgenutzten sind. Jura bleibt dabei ein „people‘s business“. Die Studie „Predicting Lawyer Effectiveness“ von Marjorie M. Shultz und Sheldon Zedeck aus dem Jahr 2018 deutet sogar darauf hin, dass psychologische Modelle den späteren beruflichen Erfolg von Jurastudierenden besser vorhersagen können als Tests wie der Law School Admission Test (LSAT). Investitionen in Soft Skills und datengestützte Erkenntnisse, beispielsweise aus der Psychologie, lohnen sich daher besonders. Diese zwischenmenschliche Kompetenz wird auch bedeutender, weil das, was für Menschen schwierig ist, für eine KI nicht schwierig sein muss – und umgekehrt. Hans Peter Moravec beschrieb dieses Paradox bereits in den 1980ern. Während wir etwa Ironie, Humor und Andeutungen zwischen den Zeilen durch unser Kontextwissen besser erkennen können als KI-Modelle, arbeiten verschiedene Anbieter schon heute an einer Automatisierung der für uns zeitaufwendigen Due Diligence.

Erfahrungswissen

Zu den für KI schwierig zu erlangenden Fähigkeiten gehört das besonders wertvolle Erfahrungs- und Kontextwissen, welches eine zutreffende Gewichtung und Einschätzung erlaubt. Ein Beispiel ist die Verhandlungsführung, bei der es auf Erfahrung teilweise mehr ankommt als auf reines Lehrbuchwissen. Diese Erfahrung schneller zu gewinnen, wird eine Herausforderung für die Entwicklung derjenigen, die sich erst am Beginn des Berufslebens befinden. Während die Aufgaben von Associates oder Referendaren etwa schon heute teilweise automatisiert werden können, sind es häufig gerade diese Aufgaben, durch die wertvolles Erfahrungswissen erst erworben wird. Hier können Mentorship-Programme, zentrale Wissenssammlungen und gemeinsame Projekte mit Erfahreneren dabei helfen, Wissen schneller zu vermitteln.
Die Kontrolle von KI-unterstützten Antworten setzt häufig ein tiefes Verständnis der Materie voraus.

Spezialwissen

Eng mit Erfahrungswissen verbunden sind die Fähigkeiten, die durch Spezialisierung erworben werden. Noch sind KI-Modelle zumeist auf ein Mehrheitsverständnis trainiert und nicht darauf, auch bei sehr speziellen Fragen die richtige Antwort zu finden. Die Kontrolle von KI-unterstützten Antworten setzt häufig ein tiefes Verständnis der Materie voraus. Ebenso wie es Übersetzerinnen oder Muttersprachlern leichter fällt, von Übersetzungstools generierte Texte zu korrigieren, ist tiefgreifendes Domänenwissen auch im juristischen Zusammenspiel mit technischen Lösungen besonders hilfreich.

Juristische Exzellenz

Durch KI und andere Technologien werden zukünftig einige administrative Aufgaben ebenso wie weniger anspruchsvolle juristische Anfragen automatisiert bearbeitet werden können. Dies macht die juristische Arbeit noch kernjuristischer und stellt einen Vorteil für diejenigen dar, die inhaltlich glänzen können. Dazu gehört, dass die juristische Art zu denken und damit verbundene Kernkompetenzen weiter an Bedeutung gewinnen. Eine Studie von Jonathan H. Choi, Amy Monahan und Daniel Schwarcz aus dem Jahr 2023 deutet darauf hin, dass die Nutzung eines großen Sprachmodells für unterdurchschnittliche Jurastudierende zu einer Notenverbesserung führt, während exzellente Studierende lediglich Zeit bei der Bearbeitung von Aufgaben sparen. Technische Angebote automatisieren derzeit also insbesondere Leistungen bis zum juristischen Mittelmaß, während hervorragende Leistungen noch Menschen vorbehalten bleiben.

Interdisziplinarität und Offenheit

Angesichts der rasanten technologischen Entwicklung sind lebenslanges Lernen und die Offenheit für neue Arbeitsweisen unerlässlich. Ständige Weiterbildung und Freude am Experimentieren sind dabei zunehmend bedeutsam. Der Blick über den Tellerrand in andere Fachgebiete hilft außerdem, kommende Entwicklungen zu antizipieren, zu verstehen und bestmöglich darauf zu reagieren. Durch die Nutzung etwa aktueller soziologischer, wirtschaftlicher, technischer oder psychologischer Erkenntnisse gewinnt der Rechtsmarkt. Es bleibt zu wünschen, dass die juristische Ausbildung dafür mehr Raum schafft als bisher.

Mit Legal Design Lösungen entwickeln, die Mandanten lieben

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Digitalisierung, Technisierung, Kostendruck und eine veränderte Erwartungshaltung vonseiten der Mandanten sind Herausforderungen für Kanzleien. Legal Design ist die Antwort hierauf. Was es mit der Methode auf sich hat, welche Vorteile damit einhergehen und wie sie in der Praxis eingesetzt werden kann, erläutert Rechtsanwältin und Designerin Astrid Kohlmeier.

Zur Person

Die Rechtsanwältin und Legal Design Pionierin Astrid Kohlmeier verbindet seit über 20 Jahren Recht und Design. Sie entwickelt nutzerzentrierte Lösungen und juristische Dienstleistungen mit Fokus auf Innovation und digitale Transformation und berät Rechtsabteilungen von Unternehmen und Kanzleien. Sie wurde mit Design-Preisen sowie als „Woman of Legal Tech” ausgezeichnet, ist Mitglied und Dozentin der Executive Faculty am Bucerius Center on the Legal Profession, Mitbegründerin des „Liquid Legal Institute e. V.”, Referentin und Fachbuchautorin.

Was ist Legal Design?

Legal Design ist eine Kombination aus Recht und Design. Dabei wird vor allem die Innovationsmethode Design Thinking, also die Denkweise von Designern, auf die Rechtspraxis übertragen. Die Methode löst die Aufgabe, das Recht für Menschen ohne Rechtsausbildung zugänglich zu machen, indem sie dazu beiträgt, nutzerzentrierte Lösungen zu entwickeln. Konkret bedeutet das: Wir starten den Prozess beim Empfänger und fragen uns, welche Bedarfe er hat. Nehmen wir den Due Diligence Report als Beispiel aus dem Kanzleialltag: Er ist oft sehr lang, sehr juristisch und für den Empfänger schwer verständlich. Denn der Empfänger eines solchen Reports ist meist eine Person aus dem Management. Daher fragen wir uns als Legal Designer: Welche Informationen benötigt der Manager oder die Managerin und wie müssen diese aufbereitet sein? Wie machen wir es dem Empfänger leicht, die Inhalte zu verstehen und für seine Aufgaben zu nutzen? Das Ergebnis ist dann beispielsweise ein Report, in dem mit Farben gearbeitet wird, mit Schaubildern und Grafiken, in dem eine einfachere Sprache genutzt wird, Inhalte verkürzt werden. Beim Kurzen ist es wichtig, dass wir keine Rechtsposition beschneiden, denn das ist ein weiterer Wesenskern des Legal Design: Die Inhalte müssen juristisch korrekt bleiben, können aber einfacher, besser strukturiert und leichter verpackt sein. Wir nehmen auch Rücksicht auf digitale Gewohnheiten und fügen z. B. interaktive Elemente ein, die den Nutzer intuitiv führen.

Die aktuelle Praxis in den Kanzleien

Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den Kanzleien. Aber wir beobachten, dass die Mandanten zugängliche, interaktive und verständlichere Arbeitsergebnisse wünschen. Die Nachfrage ist also da, sodass Kanzleien nicht mehr wegschauen können, wenn sie die Mandanten halten wollen. Tatsächlich ist Legal Design auch ein Instrument, um Kosten, Zeit und Ressourcen zu sparen. Das gilt gerade auch für Unternehmen: Erstellt die Rechtsabteilung beispielsweise interne Richtlinien, die zwar juristisch korrekt sind, von den Mitarbeitern aber nicht verstanden werden, kommen zum einen viele Rückfragen, zum anderen ist die Gefahr groß, dass die Richtlinien nicht beachtet werden.

Der Weg zum Legal Designer

Legal Designer besitzen im Idealfall das juristische Fachwissen und die Kenntnisse eines Designers. Natürlich kann man nach dem Jurastudium noch Design studieren. Wir bieten aber auch Legal-Design-Kurse, die das entsprechende Wissen vermitteln. Zudem kann man sich im Selbststudium mit Büchern und Selbstlernkursen das nötige Wissen beibringen.

Umsetzung des Wissens in die Praxis

Starten Sie einfach einmal mit einem kleinen Projekt. So können Sie zeigen, welchen Nutzen und Mehrwert Legal Design bringt und das Mindset in der Kanzlei verändern. Dabei ist es gar nicht zwingend erforderlich, dass Sie alles selbst erarbeiten können. Sie sollten dabei kollaborativ vorgehen und beispielsweise mit der IT- und der Marketingabteilung zusammenarbeiten. Denn auch der interdisziplinäre Ansatz und Zusammenarbeit sind eine Besonderheit von Legal Design. Gerade Juristinnen und Juristen sollten hier umdenken. An den Universitäten werden sie zu Einzelexpertinnen und -experten „erzogen“. In der Praxis brauchen wir aber Kollaborateure.

Future Skills im Recht

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„Alles Recht entwickelt sich“, so Montesquieu. Qua Profession sowie Arbeitsalltag liegt Juristinnen und Juristen eine Offenheit für Neues und Lernen ziemlich nahe, weiß unser Gastautor Daniel Piontzik. Auch im Studium und Referendariat werden angehende Rechtsanwältinnen und -anwälte darauf vorbereitet. Denn Kern der Arbeit ist häufig, rechtliche Sachverhalte und neue komplexe Themengebiete inhaltlich zu durchdringen.

Zur Person

Daniel Piontzik ist Personalreferent bei Luther Rechtsanwalts­gesellschaft mbH Hier kümmert er sich um die Personalgewinnung von anwaltlichen Mitarbeitenden und das kanzleiinterne Personal­ent­wicklungsportal Luther.academy.
Recht (und die Ausbildung darin) bewegt sich. Jenseits aller Updates der rechtlichen Materie ist das Veränderungspotenzial durch Digitalisierung, KI sowie globale gesellschaftliche Herausforderungen enorm. Auch die Arbeit der Zukunft ist im Wandel. Die Konsequenz: Fachwissen wird weniger relevant, Berufsbilder und deren Anforderungsprofile ändern sich, neue Kompetenzen werden erforderlich. Welches Wissen, welche Skills, Handlungen und Werte benötigen Lernende im 21. Jahrhundert? Welche sind für Rechtsanwältinnen und -anwälte besonders relevant? Eine Zustandsanalyse durch die Befragung von knapp 300 Jura-Professorinnen und -Professoren zeigt einen besonderen Fokus auf die Skills kritisches Denken, Problemlösungskompetenz, Urteilskompetenz und Entscheidungskompetenz. Soweit, so erwartbar. Allerdings: Im Vergleich zu anderen Fächern (z. B. BWL, VWL, Soziale Arbeit) tut sich eine große Lücke auf. Nicht nur finden Kollaboration und Kommunikation kaum Förderung in der Lehre. Ebenfalls legen die befragten Jura-Lehrenden bislang nur sehr wenig Wert auf digitale Skills und ‚transformative‘ Fähigkeiten wie Kreativität, interkulturelle Kommunikation, Resilienz, Innovationskompetenz, Missionsorientierung und Veränderungskompetenz. Dabei soll das Konzept keineswegs auf eine reine „Employability“ (aus Sicht der Arbeitgeber) reduziert werden. Vielmehr geht es darum, Studierende wie auch potenzielle Mitarbeitende zu befähigen, „sich in der im Umbruch befindlichen Gesellschaft gut zurechtzufinden und gesellschaftliche Transformationsprozesse aktiv mitzugestalten“. Sprich: „Menschen für die Welt von morgen auszubilden“, so Dr. Nina Horstmann in „Bildung für die Zukunft?“ aus dem Jahr 2023. Juristinnen und Juristen stehen also für sich selbst in der Verantwortung, Skills wie Digital Literacy, digitale Kooperation und Kollaboration, Veränderungskompetenz oder Resilienz zu erlangen und mit Leben zu füllen. Die Möglichkeiten, neben Studium, Referendariat oder Arbeitsalltag aktiv zu werden sind vielfältig: Studentische Initiativen und universitätsnahe Vereine, Wahlstation im Ausland, (Pro Bono-) Ehrenamt oder Themen wie Legal Design. Netter Nebeneffekt: So erweitert sich in einem der Future Skill „Lernkompetenz“. Denn die Welt dreht sich weiter: „Nichts ist beständiger als der Wandel.“

Kanzleiluft schnuppern Erste Einblicke in die Arbeitswelt

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Jule Goldmann hat bereits während ihres Studiums angefangen, als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei zu arbeiten. Wir haben sie nach ihren ersten Berufserfahrungen gefragt. Mit ihr sprach Dr. Marion Steinbach.

Zur Person

Jule Goldmann begann ihr Jurastudium 2017 in Osnabrück und wechselte nach dem Grundstudium an die Universität Münster. 2023 schloss sie dort ihr Erstes Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Steuerrecht ab. Im Juni 2024 hat sie ihr Referendariat am Landgericht in Köln aufgenommen.
Nach welchen Kriterien haben Sie sich die Kanzlei ausgesucht, in der Sie gestartet sind? Es hat mich vor allem gereizt, Großkanzleiluft zu schnuppern. Auf der JurStart – einer Karrieremesse an der Uni in Münster – habe ich mit vielen verschiedenen Kanzleivertretern gesprochen und mich dann für Görg entschieden. Angefangen habe ich dort im Bereich gewerblicher Rechtsschutz. Unter anderem die Bandbreite an verschiedenen Rechtsgebieten und die Unterstützung auch während der Ausbildung (bspw. durch ein Bildungsbudget) haben mich damals überzeugt. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass sich die verschiedenen Großkanzleien auf den ersten Blick nicht besonders voneinander unterscheiden. Die Unterschiede werden erst deutlich, wenn man dort arbeitet. Im Endeffekt hat bei Görg damals mein Bauchgefühl einfach gestimmt, was sich rückblickend als richtig erwiesen hat. Wie haben Sie die erste Zeit in einer Kanzlei erlebt? Ich weiß noch, wie ich an meinem ersten Tag vor dem eindrucksvollen Bürogebäude stand und mich dann auf den sieben Etagen und mit den neuen Eindrücken erstmal zurechtfinden musste. Da war ich zugegebenermaßen ganz schön aufgeregt und auch etwas eingeschüchtert. Das Gefühl ist aber bei der herzlichen Atmosphäre im Arbeitsalltag schnell verflogen. Danach arbeiteten Sie in einer explizit technologieoffenen Kanzlei. Wie kam es dazu? Nachdem ich das letzte Studienjahr mit einem Schwerpunkt im Bereich Steuerrecht abgeschlossen hatte, wollte ich dieses Gebiet auch praktisch kennenlernen und gleichzeitig nochmal eine neue Kanzlei. Bei YPOG hat mich u. a. das technologieoffene Konzept der Kanzlei angesprochen. Nach einem ersten Kennenlernen mit dem Team wusste ich, dass ich hier viel lernen und eine tolle Zeit haben kann. Was waren die Unterschiede zwischen den beiden Kanzleien? Der größte Unterschied ist das völlig andere Rechtsgebiet. Steuerrecht und gewerblicher Rechtsschutz insbesondere Markenrecht haben kaum Schnittstellen. Zudem hatten wir bei Görg als sehr kleines, spezialisiertes Team auch aufgrund der Ausgestaltung des Rechtsgebietes häufig mit ähnlichen Sachverhalten zu tun. Dadurch konnte ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin einen sehr guten Einblick bekommen und an den Mandaten intensiv mitarbeiten. Das Steuerrecht ist meines Erachtens eins der umfangreichsten und komplexesten Rechtsgebiete. Bei YPOG arbeiten daher nicht nur Juristen, sondern u. a. auch Steuerberater und Betriebswirte eng zusammen. Das war für mich neu, aber auch bereichernd, weil man die Fälle nicht nur aus der juristischen Perspektive betrachtet. Durch die Arbeit in einem größeren, breit aufgestellten Team wurde ich quasi jeden Tag mit neuen Rechtsfragen in Bereichen konfrontiert, mit denen ich mich im Studium noch nie beschäftigt habe. Das ist sehr vielfältig und spannend. Was war Ihre spannendste Aufgabe? Ich durfte eine sehr komplexe Umstrukturierung begleiten und jeden Schritt intensiv mitverfolgen. Das hat sehr viel Arbeit im Detail erfordert und mir zugleich deutlich gemacht, dass auch die größten und kompliziertesten Projekte auf ganz allgemeinen juristischen Grundsätzen beruhen, die man uns im ersten Semester beigebracht hat. Zu sehen, dass Jura am Ende des Tages ein großes Puzzle ist und man sich im Berufsleben immer wieder an im Studium gelernten Basics orientieren kann und muss, finde ich sehr faszinierend.

Wir müssen reden!

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Zwischen Boomern, Gen X und Gen Z herrscht oft Schweigen, schlimmstenfalls Unverständnis und Ablehnung, wenn es um Arbeit, Leistung und Karriere geht. Zu unterschiedlich scheinen die Haltungen zu Work und Life zu sein. Susanne Nickel ist den Ursachen hierfür auf den Grund gegangen. Ihr Buch „Verzogen. Verweichlicht. Verletzt. Wie die Generation Z die Arbeitswelt auf den Kopf stellt und uns zum Handeln zwingt“ ist innerhalb von kurzer Zeit zum Spiegel- Bestseller avanciert.

Zur Person

Susanne Nickel ist Rechtsanwältin, Wirtschaftsmediatorin, Management- Beraterin und Expertin für Arbeit und Wandel. Ihre Erfahrung sammelte sie in ihrer langjährigen Tätigkeit als Managerin und Beraterin in nationalen und internationalen Unternehmen und Konzernen. Viele Jahre war sie als Pressesprecherin und Rechtsexpertin im Fernsehen zu sehen.
Die Juristin Susanne Nickel ist Expertin für Arbeit und Wandel. Das prädestiniert sie, den Konflikten zwischen den Generationen auf den Grund zu gehen. Denn viele Unternehmen klagen über die Anspruchshaltung der Gen Z: Sie möchte sich selbst verwirklichen, selbstbestimmt und flexibel arbeiten, am liebsten vier Tage pro Woche, aber auch finanzielle Sicherheit. Wie passt das zusammen? „Selbstbestimmt zu arbeiten und die Arbeit selbst zu gestalten gibt der Gen Z das Gefühl der Sicherheit“, erklärt Susanne Nickel. Dass das Leistungsstreben bei der Gen Z negativ besetzt ist, hat wiederum mit deren Erfahrungen zu tun: „Die Gen Z hat erlebt, wie die Eltern – Boomer oder Angehörige der Gen X – alles für die Arbeit gegeben haben, um Anerkennung zu erhalten. Bis zum Burnout. Gen Z ist zwar auch leistungsbereit, aber nicht um jeden Preis.“ Dass die Gen Z Forderungen an die Arbeitgeber stellt, hat auch mit der Wirtschaftslage zu tun: „Die Gen Z ist sich ihres Marktwerts bewusst. Der Fachkräftemangel, aber auch der mediale Fokus auf die Gen Z spielen ihr in die Hände. Beides stärkt ihr Selbstbewusstsein zusätzlich.“ Ganz anders sind die Erfahrungen der Boomer und Gen X: Sie waren nach dem Studium oft erst mal arbeitslos, mussten dankbar sein für jeden Job, konnten keine Forderungen stellen. Dabei hätten sie sich auch mehr Flexibilität und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeit gewünscht.

Der Weg: mehr Empathie

Susanne Nickel plädiert für mehr Generationenempathie: „Wir sollten in den Dialog gehen und uns aufeinander zu bewegen.“ Die Älteren sollten erkennen, was die Gen Z Gutes mitbringt, wie digitale Kompetenzen, Schnelligkeit, frische Ideen. Die Gen Z sollte sich erst einmal zurücknehmen, Grenzen erkennen und akzeptieren und den richtigen Zeitpunkt abpassen, um ihre Ideen einzubringen. Auch die oft gehörte Klage, dass Gen Z keine Führungsverantwortung übernehmen möchte, hat Susanne Nickel analysiert: Abgelehnt werde nicht die Führungsverantwortung als solche, sondern die alten Führungsstrukturen: „Gen Z will gecoacht werden und möchte als Coach führen. Das jedoch klappt nicht immer. Wenn die Hütte brennt, kann ich nicht überlegen, wer den Schlauch am besten abrollt. Da muss ich löschen“, beschreibt Nickel anschaulich die Notwendigkeit, als Führungskraft Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen.

4 Tipps für Gen Z

Kommunikation ist für Susanne Nickel der Schlüssel für ein verständnisvolles und erfolgreiches Miteinander. Dabei meint Nickel die soziale, die zwischenmenschliche Kommunikation. Ihre Tipps:
  1. Nimm eine positive Haltung zur sozialen Kommunikation ein.
  2. Prüfe, wie gut deine Soft Skills sind.
  3. Lerne zuzuhören, um zu verstehen, und nicht zuzuhören, um zu antworten.
  4. Gehe mit Interesse auf andere Menschen zu und zeige Empathie. Schau genau hin, „gehe ein Stück in den Schuhen der anderen“ und versuche zu verstehen.
Gerade Juristinnen und Juristen legt sie diese Tipps ans Herz: Im Studium, so die Juristin, lernen Jurastudierende sich – auch kommunikativ – durchzusetzen. Sie lernen jedoch nicht, empathisch zuzuhören, bei einem Konflikt beide Seiten zu sehen und für beide (!) Seiten eine Lösung zu finden. Genau das sei jedoch der Weg zu einem erfolgreichen Miteinander der Generationen.
Cover Verzogen Verweichlicht Verletzt

Buchtipp

Verzogen. Verweichlicht. Verletzt. Wie die Generation Z die Arbeitswelt auf den Kopf stellt und uns zum Handeln zwingt. 208 Seiten. FinanzBuch Verlag 2024. 18,00 €.

Als Berufseinsteiger im Ausland arbeiten? Workation macht es möglich

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Die Generation Z legt viel Wert auf flexibles Arbeiten. Da digitale Arbeitsprozesse mehr Optionen eröffnen, mobil zu arbeiten, auch im Ausland, bieten immer mehr Unternehmen und Kanzleien diese Möglichkeit an, um für Berufseinsteigende attraktiv zu sein. Eine davon ist die Workation. Ein Vorteil für Arbeitnehmende: Die Tätigkeit findet im Rahmen der Anstellung statt und alle rechtlichen Aspekte, die es dabei einzuhalten gilt, werden von Unternehmensseite aus geregelt. Das Unternehmen muss festlegen, was erlaubt ist, damit es aufenthalts-, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlich nicht zu Problemen kommt. Das betrifft auch den Ort der Workation, denn ist sie auf den europäischen Raum begrenzt, sind die bürokratischen Hürden einfacher zu händeln.

Zur Person

Omer Dotou, Foto: BDAE Gruppe
Omer Dotou, Foto: BDAE Gruppe
Omer Dotou ist Leiter der Unternehmensberatung BDAE Consult GmbH, die sich auf die Beratung von Unternehmen und Organisationen spezialisiert hat, die Mitarbeitende im Ausland beschäftigen. Als Jurist und staatlich geprüfter Rentenberater verfügt er über langjährige Erfahrung im Bereich des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts. Er hat an Universitäten und Hochschulen in Lomé (Togo), Nancy (Frankreich), Reinfeld und Bielefeld studiert. Er ist außerdem ein gefragter Referent für zahlreiche Themen mit Bezug auf internationale Beschäftigung.
Warum ist es in Europa einfacher? In Europa sind in der Regel keine Arbeitserlaubnis und kein Visum nötig. Auch die soziale Absicherung kann relativ einfach von Arbeitgeberseite aus gewährleistet werden. Europäischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ist es nämlich erlaubt, sich in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz frei ohne Visum aufzuhalten und auch mit wenigen Einschränkungen erwerbstätig zu werden. Dort gibt es länderübergreifende einheitliche Rechtsgrundlagen und Verordnungen. Für sogenannte Drittstaaten gibt es diese länderübergreifenden Regelungen nicht. Somit können erste Hürden schon bei der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung entstehen. Folgen weitere Herausforderungen, etwa die Beantragung eines Arbeitsvisums, kann der bürokratische Aufwand für den Arbeitgeber zu hoch werden. Wie lang kann eine Workation sein? Es ist empfehlenswert, die Workation auf eine maximale Dauer von 15 bis 60 Tage im Jahr zu beschränken, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Insgesamt dürfen die Aufenthalte pro Tätigkeitsstaat aus steuerrechtlicher Sicht nicht mehr als 183 Tage pro 12-Monats-Zeitraum umfassen. Auch Urlaubsaufenthalte und Wochenenden sind hierbei von Bedeutung. Wichtig: die soziale Absicherung Eine Workation, so die Europäische Kommission, wird wie eine Entsendung betrachtet. Somit können Mitarbeitende in Deutschland versichert bleiben, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Bei einer Workation innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz wird die sogenannte A1-Bescheinigung benötigt. Sie sichert den Verbleib in der deutschen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und gilt für Aufenthalte bis maximal 24 Monate. Somit ist ein Arbeitnehmer von der ausländischen Sozialversicherungspflicht befreit und zahlt nicht doppelt. Wird die Workation in einem Drittstaat außerhalb der EU gemacht, muss geprüft werden, ob es ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land gibt. Falls das nicht der Fall ist, könnte es zu einer doppelten Beitragspflicht kommen. Das ist etwa bei beliebten Zielen wie Bali oder Thailand der Fall, weshalb die meisten Arbeitgeber diese Staaten als potenzielle Workation-Ziele ausnehmen.

Stationen auf dem Weg ins Mittelalterliche Kriminalmuseum

Historia vero testis temporum … (Cicero, De oratore, II, 36) umschreibt eine meiner frühesten Leidenschaften, die Geschichte. Die Zweite wurzelte in der friedlichen Revolution (1989/90). Als Siebtklässler im Weimar der ehemaligen DDR erlebte ich hautnah die Wende von Planwirtschaft und Unfreiheit hin zu sozialer Marktwirtschaft und Rechtsstaat – beides fasziniert mich seitdem.

Zur Person

Dr. Markus Hirte, LL.M. ist Geschäftsführender Direktor des Mittelalterlichen Kriminalmuseums in Rothenburg ob der Tauber und Lehrbeauftragter an den Universitäten Augsburg und Jena.
Die Qual der Studienwahl nahmen mir die schlechten Jobaussichten für Historiker ab. Schnell merkte ich beim Jurastudium in Jena, eine der schönsten Unistädte schlechthin, dass sich Recht und Geschichte in der Rechtsgeschichte perfekt verbinden lassen. Gleichwohl ließ mich auch das Wirtschaftsrecht nicht los. Dank eines guten ersten Examens und Landesgraduiertenstipendiums konnte ich mich im mittelalterlichen Kirchenstrafrecht promovieren. Über 4.000 päpstliche Entscheidungen galt es aus dem Mittellatein zu übersetzen; Quellen, die mich oft genug staunend zurückließen ob der hohen juristischen Fertigkeit unserer Vorfahren im 13. Jahrhundert! Zum Referendariat wollte ich indes „Wirtschaftsluft“ schnuppern und wechselte ins „Ländle“ (LG Heilbronn). Neben den Justiz-Stationen beeindruckten mich vor allem die Stationen in den beiden Stuttgarter Großkanzleien Gleiss Lutz und CMS Hasche Sigle, die bereits damals mit einem umfangreichen Referendar- Ausbildungsprogramm glänzten. Meine Entscheidung gegen eine Habilitation und für den Berufseinstieg bei CMS im Aktien- und Kapitalmarktrecht war erneut von Neugier getrieben, hatten mich doch im Gesellschaftsrecht bis dahin eher Personengesellschaften gereizt. Dank eines guten und engen Mentorings ging es dann auch gleich im ersten Jahr mit in Hauptversammlungen. Neben Secondments in Berlin und London absolvierte ich im Abendstudium einen LL.M. mit Schwerpunkt Wirtschaft und Rechtsgeschichte. Noch ganz fokussiert auf die Partnerschaft, hörte ich von der vakant werdenden Stelle des Geschäftsführenden Direktors des Mittelalterlichen Kriminalmuseums in Rothenburg ob der Tauber, Europas bedeutendstem Rechtskundemuseum, mit zuletzt jährlich über 125.000 Gästen aus 125 Ländern, einem Bestand von gut 50.000 Exponaten und einer über 100-jährigen Geschichte. Gesucht wurde ein Volljurist und Rechtshistoriker mit starkem betriebswirtschaftlichen Verständnis, da sich das in der Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts betriebene Haus durch Eintrittsgelder tragen muss, also eher wie ein Unternehmen zu führen ist … insoweit ein Unikum im sonst stark defizitären Kulturbetrieb. Den Wechsel zurück zur Geschichte könnte man als Sprung ins kalte Wasser bezeichnen, denn fast nahtlos ging es von meiner letzten Hauptversammlung (Delisting) zur ersten strafrechtshistorischen Fachtagung im Kriminalmuseum, der 9. Scharfrichtertagung. Besonders überraschte mich die Aufgabenvielfalt jenseits des reinen Tagesbetriebes, etwa Ausstellungskuration und Sammlungsausbau, Marketing und PR oder Networking und Wissenschaft sowie die Vielzahl der juristischen Themen auf meinem Schreibtisch, z. B. Vertrags-, Arbeits-, Handels-, Stiftungs-, Steuer-, Sachen-, Urheber-, Marken- und IT-Recht. Besonders gewöhnungsbedürftig war anfangs der Sprung vom Schreibtisch vor die Kamera, ist doch das Haus eng vernetzt mit Funk und Fernsehen im In- und Ausland, von TerraX und ZDF-History bis nach Japan, Süd-Korea oder Taiwan; essenziell für neue Gästegruppen, um auch in 20 Jahren noch eines der beliebtesten Museen in Deutschland zu sein.

Meine drei Tipps an Studierende, Referendarinnen und Referendare:

  1. Enjoy the choice! Da der Mensch meist will, was er (schon) kennt … probiert euch aus … warum nicht eine Station oder ein Praktikum in Großkanzlei, Kriminalmuseum oder Ausland?
  2. Der leichte Weg ist meist der Holzweg! Wenn der Gedanke kommt „lieber nicht“, dann „erst recht“ … nur so verlasst ihr die Komfortzone und wachst.
  3. Beim „Hochschalten“ ruckelts! Nur wenige Studiengänge und Karrieren sind so hart wie die Juristerei: „Enttäuschungen“ oft unvermeidlich. Dass diese nicht das „Ende“ sind, zeigen unzählige erfolgreiche Jura-Viten bis hin in höchste Positionen in Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft und Staat … also „dranbleiben“.
   

Eintauchen

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Erfahrungsaustausch und Wissensvermittlung

Martina Flade ist hauptberuflich Straf- und Jugendrichterin am Amtsgericht Chemnitz. Über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt wurde sie mit ihrem Instagram-Account @frau_richter_in. Hierin erklärt sie ihren mittlerweile fast 48.000 Followern rechtliches Wissen und juristische Fragestellungen. Gemeinsam mit einer Kollegin, der Scheidungsanwältin Saskia Schlemmer, betreibt sie den Podcast Mrs.Right. Hierin sprechen die beiden über juristische Themen und Neuigkeiten, sie geben Jura-Studierenden Tipps, beleuchten Fragen, die vor allem Frauen interessieren und geben Einblicke in das Leben als berufstätige Mütter.

Juristische Hilfe im Vorabendprogramm

Seit September bietet das ZDF mit dem Format „Hab ich Recht? Drei Richter für alle Fälle“ ein neues Ratgeberformat. Die Juristen Anette Heiter, Helga Bischoff und Ronald Hinz setzen sich mit den Fällen aus dem Alltag auseinander, wie beispielsweise Identitätsdiebstahl im Internet, informieren über die Rechtslage und geben juristische Tipps „to go“.

Wenn ich das gewusst hätte

„Wie junge Anwältinnen ihre Karriere selbst sabotieren – und wie sie es besser machen können“, „Was mein größter Fehler als junge Anwältin war“, „Energie-Räuber: Gehen Sie auf die Suche“ oder „Kind und Kanzlei – ein Drahtseilakt“ – das sind einige der Titel, unter denen Dr. Julia Jonas auf LinkedIn ihr Wissen an Jura- Studierende und Absolventinnen und Absolventen weitergibt. Die Rechtsanwältin und Notarin erzählt erfrischend ehrlich und offen von ihren eigenen Erfahrungen. Dr. Julia Jonas ist zudem ausgebildeter Business Coach und Legal Coach und gibt ihren Leserinnen und Lesern praktische und umsetzbare Tipps für den Berufsalltag.

Justizministerium setzt auf digitale Kanäle

Mit „Recht verständlich“ und „… wie isset rechtlich?!“ unterhält das Justizministerium Nordrhein-Westfalen zwei Kanäle, um juristisches Wissen zielgruppengerecht aufbereitet zu präsentieren: Der Podcast „Recht verständlich“ greift rechtliche Themen aus dem Alltag auf – von außerordentlicher Kündigung über Cybergrooming bis hin zum Steuertransparenzgesetz. In der Filmreihe „… wie isset rechtlich?!“ wird die fiktive Familie Kampmann regelmäßig mit rechtlichen Problemen aus dem Alltag konfrontiert, zum Beispiel zum Nachlassrecht, zu Opferschutz oder Insolvenz und Ordnungswidrigkeit. Außerdem gibt es animierte Erklärvideos zu ausgewählten Themen wie Mediation, Sorgerecht oder Zeugen.

Schrift-Sätze – Kultur-, Buch- und Linktipps

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Das Geheimnis des erfolgreichen Einsatzes von künstlicher Intelligenz

Cover KI-ExzellenzDr. Tawia Odoi ist Experte für KI-Implementierungen in Unternehmen. In seinem Buch erklärt er verständlich, was sich hinter der Technologie verbirgt und welche immensen Vorteile sie gegenüber herkömmlicher Software bietet. Damit mehr Menschen KI verstehen und bereit sind, sie anzuwenden zeigt er, welche transformative Macht der KI innewohnt und wie sie gewinnbringend integriert werden kann. Tawia Odoi. KI Exzellenz. Erfolgsfaktoren im Management jenseits des Hypes. 210 Seiten. Haufe-Verlag 2024. 29,99 €.

Franz Kafka zum Hundertsten

Cover Franz KafkaEr war Jurist, Wegbereiter der europäischen Moderne, Autor von düsteren, vieldeutigen Parabeln, die Vorbild waren für das Adjektiv kafkaesk, mit dem auf unergründliche Weise bedrohliche, alptraumartige Situationen umschrieben werden. Zu seinen bekanntesten Werken gehören „Der Prozess“, „Die Verwandlung“, „Das Urteil“ und „Das Schloss“. Zu seinem runden Geburtstag gab und gibt es Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen und Konzerte, eine Miniserie in der ARD, einen Kinofilm, Vorträge, Biografien und die Neuauflage „Franz Kafka. Die Erzählungen“ im Fischer-Verlag. Alle Termine und Informationen unter: https://kafka2024.de/ Der Fischer-Verlag hat dem Autor zudem eine eigene Seite gewidmet mit Informationen zu Vita und Werk: https://www.franzkafka.de/

Arbeitslust statt Arbeitsfrust

Cover ArbeitslustOft braucht es gar nicht viel, damit die Arbeit Freude macht. Jonas Höhn zeigt, worauf es ankommt: Flexibilität, Human Relations, Human Skills und Eigenverantwortung. Anhand von zahlreichen Beispielen zeigt er, wie eine moderne Unternehmenskultur gelingen kann. Jonas Höhn. Arbeitslust statt Frust. Gemeinsam zu mehr Wertschätzung, Verbundenheit und Produktivität. 232 Seiten. Gabal-Verlag 2024. 29,90 €.

Auf dem Laufenden bleiben

Cover-Die-Justizreporterinnen„Die Justizreporter*innen“ heißt der Jura-Podcast der ARD-Rechtsredaktion. Die Macher berichten direkt aus Karlsruhe von den wichtigsten Gerichtsentscheidungen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesgerichtshof, dem EuGH und dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Kann sich Leistung heute noch lohnen?

Cover Erfolg ein moderner SelbstbetrugWir wünschen uns eine gesicherte Zukunft, strampeln dafür im Hamsterrad. Wir glauben: Wer sich anstrengt, kommt ans Ziel. Aber stimmt das noch? Erfolg und Leistung haben sich heute voneinander entkoppelt. Nicht selten entscheidet die Herkunft, eine Erbschaft oder der Zufall über den eigenen Platz in der Gesellschaft. Warum aber klammern wir uns an Versprechen, die sich immer öfter als leer erweisen? Bernd Kramer sammelt überraschende Einsichten aus Soziologie, Psychologie und Philosophie, die gehörig am Erfolgskult unserer Gegenwart rütteln. Bernd Kramer. Erfolg – ein moderner Selbstbetrug. 224 Seiten. Kösel 2024. 18,00 €.

Recht trifft auf Emotionen

In dem Podcast „Familienrecht – mit Herz und Verstand“ teilt Rechtsanwältin Sandra Günther ihr Fachwissen, ihre persönlichen Erfahrungen sowie besondere und skurrile Erlebnisse aus ihrem Berufsalltag. Lebensnah, untechnisch und ohne lästigen Paragrafendschungel bietet sie den Zuhörerinnen und Zuhörern Einblicke ins Familienrecht.

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Auf der Suche nach Erklärungen für Verbrechen

In dem True-Crime-Podcast „Mordlust – Verbrechen und ihre Hintergründe“ sprechen die Journalistinnen Paulina Krasa und Laura Wohlers über wahre Kriminalfälle aus Deutschland und diskutieren strafrechtliche und psychologische Aspekte. Dabei gehen sie Fragen nach wie: Was sind die Schwierigkeiten bei einem Indizienprozess? Wie überredet man Unbeteiligte zu einem falschen Geständnis? Und wie hätte die Tat womöglich verhindert werden können? Mord aus Habgier, niedrigen Beweggründen oder Mordlust – für die meisten Verbrechen gibt es eine Erklärung und nach der suchen die beiden. Außerdem diskutieren sie über beliebte True-Crime-Formate, begleiten Gerichtsprozesse und führen Interviews mit Expertinnen und Experten. 2023 haben Paulina Krasa und Laura Wohlers den Deutschen Podcast-Preis gewonnen.

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Plädoyer für den Frieden

Cover Den Frieden GewinnenAlle reden vom Krieg, vom Frieden reden zu wenige, meint Heribert Prantl, Jurist, Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung. In seinem neuen Buch begründet er, warum es eine neue Friedensbewegung und eine neue Entspannungspolitik braucht. Heribert Prantl. Den Frieden gewinnen. 240 Seiten. Heyne 2024. 20,00 €.

Das letzte Wort hat: Dr. Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte und „Tatort“-Erklärer

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Dr. Frank Bräutigam ist ARD-Rechtsexperte und leitet die ARD-Rechtsredaktion des SWR in Karlsruhe. Neben der aktuellen Berichterstattung hat er Magazinformate wie den „ARD-Ratgeber Recht“ oder „Die Sofa-Richter“ betreut und Formate wie den Bürgertalk „Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz“ entwickelt. Außerdem erklärt er Rechtsfragen aus dem ARD-TV-„Tatort“. Die Fragen stellte Dr. Marion Steinbach.

Zur Person

Dr. Frank Bräutigam begann nach dem Abitur in Freiburg sein Jurastudium und sammelte erste journalistische Erfahrungen als Reporter der „Badischen Zeitung“. Fernseherfahrung gewann er bei Stationen im ZDF-Studio Brüssel sowie in den Rechtsredaktionen von ARD und ZDF. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen und einer kurzen Zeit als freier Journalist begann er 2006 als Redakteur in der ARD-Rechtsredaktion. Nach zwei Jahren als Referent des SWR-Fernsehdirektors übernahm er Ende 2010 die Redaktionsleitung.
Wie wird man „Tatort“-Erklärer? Durch Zufall und Interesse. Ich bin als Journalist ja eigentlich für Nachrichten zuständig, kenne aber die Kolleginnen und Kollegen aus der Tatort-Redaktion bei uns im SWR ganz gut. Dort habe ich mich irgendwann mal als Tatort-Fan geoutet. Vor einigen Jahren kam dann die erste Anfrage, mal einige Rechtsfragen aus einem Film zu erklären. Seitdem mache ich das drei- bis viermal pro Jahr als eine Art „berufliches Hobby“. Was war Ihr schwierigster „Tatort-Fall“? Im Januar 2024 lief der Ludwigshafen-Tatort „Avatar“ mit den Kommissarinnen Lena Odenthal und Johanna Stern. Da ließ eine Mutter ihre verstorbene Tochter digital „weiterleben“, außerdem ging es um sexuellen Missbrauch und einige Morde. Das war juristisch spannend, aber vor allem auch menschlich sehr berührend. Meine Clips als „Tatort-Jurist“ findet man übrigens in der ARD-Mediathek. Was stellt Sie im Nachrichtengeschäft vor die größten Herausforderungen? Am kompliziertesten zu erklären sind die Gerichtsverfahren rund um das Wahlrecht. Dieses Thema den Leuten ansatzweise über Grafiken zu erklären, ist regelmäßig eine Herausforderung. Das ist sehr schade, weil es ja um das Königsrecht in der Demokratie geht, das eigentlich jeder durchdringen sollte. Aber wir geben nicht auf. Was reizt Sie an Ihrer Arbeit? Die Arbeit ist sehr vielfältig, und ich komme viel raus. Ich bekomme die großen Verfahren am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe live mit, bin aber auch bei großen Strafprozessen (NSU, Lübcke-Mord, „Reichsbürger“-Prozesse) in den Gerichtssälen vor Ort unterwegs. Das sind anstrengende Tage, aber dieses „dabei sein und berichten“ ist sehr reizvoll. Erst recht, wenn es für so eine große Nachrichtenmarke wie die „Tagesschau“ sein darf. Welche Kompetenzen brauchen Sie für Ihre Arbeit? Einmal das juristische Fachwissen als Basis. Journalistisch: komplexe Dinge einfach erklären. Unter Zeitdruck arbeiten können. Speziell beim Fernsehen auch in Bildern zu denken. Denn jeder Satz in einem Tagesschau-Beitrag muss bebildert werden. Das erfordert aufwendige Vorbereitung oft schon Tage vor einem Urteil. Welche Erfahrungen aus dem Studium kommen Ihnen bei Ihrer Arbeit zugute? Die Grundfrage „Wer will was von wem woraus?“ ist als Basis für ein journalistisches Produkt gar nicht schlecht. Im Referendariat war dann der Aktenvortrag eine gute Übung. Da bekam man einen unbekannten Fall vorgelegt, den man sehr schnell zusammenfassen und lösen musste. Ansonsten muss man als Journalist auch vieles anders machen als im Jurastudium, vor allem beim Formulieren. Kurze Sätze, Verben statt Substantive, keine Fremdwörter. Wie hat sich Ihre Arbeit in den letzten Jahren verändert? Wir schreiben immer mehr Artikel für tagesschau.de über tagesaktuelle rechtliche Fragen. Die Bandbreite ist enorm. Außerdem produzieren wir Inhalte für den Instagram-Account der Tagesschau. Dem folgen immerhin fünf Millionen Menschen. Die Konstante bleiben die Berichte und Live-Gespräche für die Tagesschau. Solange die jeden Abend weiterhin zehn Millionen Menschen sehen wie derzeit, ist das klassische Fernsehen allen Abgesängen zum Trotz weiterhin am Leben. Was empfehlen Sie jungen Juristinnen und Juristen, die in die Medien gehen wollen? Frühzeitig praktische Erfahrung zu sammeln. Ich habe zum Beispiel nach dem Abitur ein erstes Praktikum bei unserer Lokalzeitung gemacht. Im Studium war ich dann als freier Mitarbeiter unterwegs.

Sherlock Holmes und Tante Emma

Im Einsatz im Handel, bei Versicherungen und in der Wirtschaftsprüfung: Die generative KI schafft Möglichkeiten, Kosten zu sparen und Umsätze zu steigern. Zentral ist dabei, dass sie den Menschen nur dann ersetzt, wenn es um Routinearbeiten geht. Entscheidend für eine erfolgreiche Implementierung ist, dass Mensch und Maschine an den entscheidenden Schnittstellen optimal zusammenarbeiten – und sich bestmöglich ergänzen. Ein Essay von André Boße

Zwar übernimmt die generative KI bestimmte Jobs, aber in der Regel diejenigen, die als Routinearbeiten für menschliche Fachkräfte gelten.
Mit der Anwendung von Large Language Models (LLMs) macht die Künstliche Intelligenz den nächsten Schritt. Die Rede ist an dieser Stelle von generativer KI, die durch die richtigen Prompts vom Menschen in die Lage versetzt wird, eigene Inhalte zu erzeugen, also Texte, Bilder und Sprache. Interessant sind diese Entwicklungen für nahezu alle Bereiche, in denen Wirtschaftswissenschaftler*innen tätig sind. Und, um direkt eine Sorge zu nehmen, auch weiterhin tätig sein werden. Zwar übernimmt die generative KI bestimmte Jobs, aber in der Regel diejenigen, die als Routinearbeiten für menschliche Fachkräfte gelten. Der Vorteil: Die KI erledigt diese Jobs so schnell und produktiv, dass sich die Menschen im Anschluss strategische Gedanken dazu machen können, wie sich danach Geschäftsprozesse optimieren lassen. Hinzu kommt, dass die generative KI niemals von sich aus tätig wird. Sie braucht den Menschen, damit dieser sie auf die richtige Fährte führt. Auf diese Art ergibt sich ein neues Verhältnis zwischen Mensch und Maschine, im Idealfall finden beide an den Schnittstellen zu einem neuartigen Arbeitsverhältnis: Der Mensch ist der strategisch Denkende, der seine Empathie und sein Gespür für Kund*innen und Mandant*innen mitbringt. Die Maschine unterstützt ihn dabei, in dem sie Daten analysiert und aus diesen Schlussfolgerungen zieht, die den geschäftlichen Horizont erweitern.

Handel: Die Rückkehr von Tante Emma

Denkt man an eine Revolution, hat man das Bild vor Augen, dass sich alles in rasender Geschwindigkeit ändert. Mit Blick auf die Entwicklungen im Handel, angetrieben durch die generative KI, geht Achim Himmelreich, Global Head Consumer Engagement beim Beratungsunternehmen Capgemini, von einer anderen Art des Umsturzes aus: Die generative KI werde den Markt für Konsumgüter „nicht mit einer einzigen großen Lösung revolutionieren, sondern schrittweise mit vielen kleinen“, wird er im Report „Generative KI für den Handel“ von Capgemini zitiert. Anders gesagt: Die generative KI ist nicht einfach plötzlich da – und alle, die im Handel tätig sind, müssen sich danach richten. Es ist eher so, dass die Möglichkeiten der LLMs in beinahe allen Bereichen des Retails für neue Möglichkeiten sorgen.
Foto: AdobeStock/Grafi criver
Foto: AdobeStock/Grafi criver

LLMS: CHATGPT & CO.

Das derzeit bekannteste unter den Large Language Models (LLMs) ist ChatGPT, aktuell läuft die Fassung GPT-4. Dem Entwickler OpenAI war es gelungen, das Modell im November 2022 bereits sehr früh in der Breite einzuführen. Massenweise Nutzer*innen sammelten niedrigschwellige Erfahrungen mit diesem Modell und probierten es aus. Wobei man zu Hause am Rechner in der Regel nur an der Oberfläche dessen kratzt, was dieses LLM zu leisten vermag. LLM-Systeme gibt es aber auch von Google (PaLM 2) oder Meta (Llama 2). Das Fraunhofer Institut, das das Ziel verfolgt, generative KI-Modelle für die Wirtschaft nutzbar zu machen, definiert die LLMs als „leistungsstarke Modelle, die darauf ausgelegt sind, menschliche Sprache zu verstehen und zu generieren. Sie können Text analysieren und verstehen, kohärente Antworten generieren und sprachbezogene Aufgaben ausführen.“
Im Capgemini-Report definieren die Expert*innen ein Feld, in dem die generative KI das Verhältnis zwischen Retailer und Kund*innen neu definieren kann. Im Marketing sei es zum Beispiel möglich, Botschaften ohne großen Mehraufwand zu personalisieren – wobei es hier wichtig ist, „ethische und qualitätsbezogene Aspekte bei der Anwendung von Gen AI zu berücksichtigen“, wie es im Report heißt. Sprich: Die Menschen haben hohe Ansprüche, wenn sie von Handelsunternehmen kontaktiert werden. Marketing im Zeitalter der generativen KI zündet nur dann, wenn die Kund*innen erkennen, dass die Botschaft, die sie erreicht, ihrem Geschmack sowie ihren ethischen Haltungen und sozialen Realitäten entspricht. Durch ihre Fähigkeit, mit Menschen menschenähnliche Kommunikation durchzuführen (also lösungsorientiert und mit der nötigen kommunikativen Flexibilität ausgestattet), werden LLMs zu einem wirkungsmächtigen Tool im Kundenservice. „Mithilfe von Chatbots ist der Kundenservice rund um die Uhr für Endverbraucher verfügbar“, heißt es im Capgemini- Report. „Auf Fragen und Reklamationen kann schneller und effizienter reagiert werden. Das erleichtert die Interaktion mit dem Kunden und erhöht zugleich langfristig ihre Zufriedenheit.“ Darüber hinaus werde personalisierte Beratung, egal ob als Text, Stimme oder virtueller Avatar, künftig zur Norm. Die Prognose der Retail-Expert*innen von Capgemini: „Tante Emma kommt also zurück – diesmal als künstliche und nicht als menschliche Intelligenz!“ Zudem unterstütze die generative KI dabei, neue Produkte zu entwickeln, wenn die generative KI Verkaufsdaten oder das Verbraucherfeedback analysiert und auf Basis dieser Informationen einen Bedarf formuliert. Auch für interne Prozesse besitze die generative KI laut Report interessante Potenziale, gerade, was die Steigerung der Effizienz betreffe. „Der Einsatz von generativer KI ermöglicht das Vorhersagen des Bedarfs an Lagerbeständen, die Planung der Lieferwege und Senkung der Lagerkosten“, heißt es. Insgesamt könne die generative KI „den Handel an vielen Stellen effizienter machen – von der Werbung bis zum Checkout“, wird Ingrid Hochwind, Vice President Retail bei Capgemini, im Report zitiert. Wobei es eben nicht die Technik selbst ist, die diese Entwicklungen vorantreibt, sondern der ideenreiche Einsatz dieser Technik durch die Menschen. Hochwild: „Die Innovation wird schon bald nicht mehr an der generativen KI selbst liegen, sondern smart darauf aufsetzen.“

Versicherungen: Ungewissheit planbar machen

Versicherungen sind immer der Versuch, die Ungewissheit zu managen. Kann die generative KI dabei helfen, dieses Paradox aufzulösen? Giovanni Zuchelli, Global Leiter Insurance bei Bearing Point, schreibt in einem Meinungsbeitrag auf der Homepage der Management- und Technologieberatung zumindest von einer „planbaren Ungewissheit“. Dass es sich hierbei eben nicht um ein Paradoxon handelt, wissen Vielfahrer* innen bei der Deutschen Bahn, die genau das täglich machen – mit der Ungewissheit zu planen.
Was ist mit den Risiken, wenn generative KI im sensiblen Umfeld von Versicherungen angewendet wird?
Zurück zu den Versicherungen, in seinem Beitrag lässt Zuchelli nicht unerwähnt, dass der Einsatz von Systemen mit generativer KI auch neue Unsicherheiten ins Geschäft bringt, „etwa hinsichtlich neuer regulatorischer Herausforderungen und ethischer Aspekte im Zusammenhang mit der Datennutzung“. Nun könnte man denken, dass das Auferlegen neuer Ungewissheiten der Kernidee des Versicherungsgeschäfts widerspricht, indem es ja darum geht, das Risiko zu managen, sprich: Unsicherheiten zu verhindern. Doch glaubt der Experte: „Tatsächlich ist das Potenzial der generativen KI, interne Prozesse und Kundenerfahrungen drastisch zu verbessern, so groß, dass Versicherungen sich schlicht nicht leisten können, sie zu ignorieren.“
Foto: AdobeStock/Icons-Studio
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STUDIE: NUTZUNGSGRAD VON KI IN DEUTSCHEN UNTERNEHMEN

Ist KI weiterhin ein Zukunftsthema – oder längst in den Unternehmen angekommen? Das Beratungsunternehmen KPMG befragte für die 2024 veröffentlichte, internationale Studie „AI in financial reporting and audit: Navigating the new era“ 300 Unternehmen aus Deutschland. Die Befragung ergab, dass sich gegenwärtig rund „46 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland in der praktischen Planung und Testphase und 42 Prozent bereits in der aktiven Nutzung“ befinden. Für die kommenden Jahre planten drei von vier der befragten Unternehmen, in die aktive Nutzung überzugehen.
Dieses Potenzial besteht erstens darin, Kosten zu sparen und die Mitarbeitenden bestmöglich einzusetzen. So könne die generative KI „wiederkehrende, gleichförmige Aufgaben übernehmen und so die Beschäftigten entlasten – die sich in der Folge stärker auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren können“. Ein weiterer Punkt: „Chat-Bots sparen Zeit und Aufwand für die Recherche von dokumentiertem Wissen und helfen so, Effizienz und Produktivität zu verbessern.“ Doch die generative KI kann noch mehr: Giovanni Zuchelli glaubt an das Potenzial, mit ihrer Hilfe Umsätze zu steigern. „Mit generativer KI können Versicherungen ihre Produkte und Dienstleistungen stärker personalisieren und sich deutlich von ihren Wettbewerbern abheben“, formuliert er es in seinem Beitrag. Gleichzeitig verringerten eine verbesserte Risikobewertung sowie eine präzisere Betrugserkennung die Unsicherheiten. Und was ist mit den Risiken, wenn generative KI im sensiblen Umfeld von Versicherungen angewendet wird? Der Experte von Bearing Point plädiert dafür, proaktiv an das Thema heranzugehen. Um die Unsicherheiten in Bezug auf Governance, geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationsqualität zu managen, sei es wichtig, dass Versicherungsunternehmen eine klare Strategie definieren: „Sie müssen die Schlüsselbereiche identifizieren, in denen generative KI einen Mehrwert schaffen kann, dann ihre Anstrengungen und Ressourcen auf diese Bereiche konzentrieren und die Auswirkungen messen.“

Wirtschaftsprüfung: Mit dem Gespür von Sherlock Holmes

Für Sebastian Stöckle, Partner beim Wirtschaftsprüfungsund Beratungsunternehmen KPMG, steht eines fest: Die generative KI wird die Arbeit von Wirtschaftsprüfer*innen verändern. Aber nicht nur das: Sie werde diese auch verbessern. Sein Optimismus ist deshalb angebracht, weil er mit den Erwartungen der Unternehmen korrespondiert, für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Einsatz sind. In einem Meinungsbeitrag auf der Homepage verweist Sebastian Stöckle auf eine KPMG-Studie, für die weltweit 1800 Führungskr.fte befragt wurden. Das zentrale Ergebnis der Befragung fasst der Experte so zusammen: „Mehr als die Hälfte der Unternehmen erhofft sich von der KI einen hohen oder sehr hohen Nutzen für die Finanzberichterstattung.“
Foto: AdobeStock/ Slowlifetrader
Foto: AdobeStock/ Slowlifetrader
Die Chancen stehen gut, dass die Wirtschaftsprüfer*innen diese Hoffnungen erfüllen können. So besitzt die Technologie die Fähigkeit, Prozesse zu automatisieren und die Datenanalyse deutlich zu beschleunigen. Die generative KI geht nun noch einen Schritt weiter, indem sie auf Basis des gigantischen Datenwissens, mit dem sie trainiert worden ist, eigene Inhalte erstellt. „So kann sie uns helfen, in verschiedensten Situationen schneller auf unser digitales Wissen über Buchhaltungs- und Prüfungsstandards, unsere eigenen Prüfungsmethoden und -vorgaben sowie globales digitalisiertes Wissen zuzugreifen“, schreibt Sebastian Stöckle. Darüber hinaus erhöhe generative KI die Prüfungssicherheit, in der Funktion als Superspürnase mit Sherlock Holmes-Qualitäten: Die Technik helfe dabei, „dolose Handlungen zu identifizieren, also Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl von Vermögenswerten ebenso wie die Manipulation von Finanzdaten.“ Auch erkenne die KI sehr frühzeitig verdächtige Daten sowie erste Anzeichen von Betrug oder Korruption in Texten und E-Mails. Selbst bei der Identifizierung von Deepfakes werde die Technologie eine große Hilfe sein, also von gefälschten Nachrichten oder Videos, die betrügerische Transaktionen auslösen sollen. Zudem gebe es das Potenzial, dass die generative KI aktiv Transaktionen oder Buchungen überwacht und Alarm schlägt, sobald sie Abweichungen erkennt. „Tatsächlich wünschen sich die von uns befragten Unternehmen sogar, dass ihre Wirtschaftsprüfer*innen prädiktive Analysen priorisieren“, nimmt Sebastian Stöckle Bezug auf die Studie. „Viele Unternehmen können sich sogar vorstellen, dass bei ihnen das ganze Jahr über Echtzeit-Audits durchgeführt werden.“
Was die generative KI auch in Zukunft nicht mitbringen wird, sind Individualität, Empathie und ein persönlicher Erfahrungsschatz.
Was die Wirtschaftsprüfer*innen selbst in dieser neuen KIWelt zu tun haben? Sebastian Stöckle geht nicht von Langeweile oder Jobverlust aus, im Gegenteil: „Die KI kann in der Wirtschaftsprüfung nur sinnvoll unterstützen, wenn wir als Prüfer*innen genau verstehen, wie sie funktioniert und auch ihre Ergebnisse zu jeder Zeit nachvollziehen können.“ Schließlich seien es die Menschen, die die Verantwortung übernehmen, „dass die KI ethische Grundsätze einhält und diskriminierungsfrei sowie rechtmäßig vorgeht“. Das wiederum setze voraus, dass die Wirtschaftsprüfer*innen ihr Wissen stetig erweitern: „Nicht zuletzt leiten wir mit unseren Kenntnissen in den Bereichen Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Industrie auch das Training der KI.“ Darüber hinaus seien die Prüfer*innen in einem zentralen Punkt unersetzbar: im zwischenmenschlichen Umgang. Stöckle: „Als Prüfer*innen ist es unsere Aufgabe, Vertrauen zu schaffen.“ Was die generative KI auch in Zukunft nicht mitbringen wird, sind Individualität, Empathie und ein persönlicher Erfahrungsschatz.

GENERATIVE KI IN DER STEUERBERATUNG

Foto: AdobeStock/Angger Dwi
Foto: AdobeStock/Angger Dwi
Heiko Preisser, Diplom-Ökonom und Steuerberater, macht in einem Meinungsbeitrag auf der Homepage der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner zurecht darauf aufmerksam, dass nicht jede technische Entwicklung, die als große Innovation verkauft wird, tatsächlich Auswirkungen auf das operative Geschäft seiner Branche habe. So sei die Blockchain vor wenigen Jahren ein riesiges Thema gewesen, habe aber „außer in Kryptowährungen bislang keine prominenten Anwendungsgebiete gefunden“, schreibt Preisser. Im Fall der generativen KI ist seine Prognose optimistischer, schließlich zeige sich bereits heute ein erkennbarer Nutzen, „beispielsweise beim Erstellen von grammatikalisch fehlerfreien Anschreiben oder beim Zusammenfassen oder Verschlagworten von Gerichtsurteilen“. Seine Prognose: Der Bedarf an generativer KI wird weiterwachsen, „da sie dem Fachkräftemangel in den Steuerabteilungen bzw. in der Steuerberatung entgegenwirkt.“