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Spezialist in Musikrecht

Juristen in der Musikwirtschaft betreuen neben den Künstlern auch die Verwerter von kreativen Leistungen sowie im Ausnahmefall sogar die Rechtsverletzer. Kenntnisse aus etlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts werden dabei ebenso benötigt wie praktische Erfahrungen. Von Knut Eigler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Partner der Kanzlei Berndorff Rechtsanwälte Berlin

Wie lange darf ich aus einer alten Plattenaufnahme samplen? Wann fallen die Rechte an meinen Musikaufnahmen an mich zurück? Wie bekommen wir von YouTube Geld für unsere Videos? Dies sind Fragen, mit denen Künstler auf einen Musikrechtler zukommen. Allerdings ist die Beratung von Musikern – sei es der unbekannte Jazzmusiker oder der erfolgreiche Popstar – nur eine Art von möglichen Mandanten. Die Betreuung von Plattenlabels, Musikverlagen, Produzenten, Tourneeveranstaltern oder Künstlermanagern als Vertragspartner der Musiker gehört genauso zum Spektrum des Musikrechts wie die Vertretung von Filmproduktionen, Werbeagenturen, TV-Sendern oder Veranstaltungsstätten als Nutzer von künstlerischen Leistungen.

Um die Musik bestmöglich verwerten zu können, sind Kenntnisse des Urheberrechts genauso unerlässlich wie solche des allgemeinen Zivil-, Marken-, Persönlichkeits- oder Gesellschaftsrechts. Hinzu kommt das Recht der Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse. Vor allem der Entwurf, die Verhandlung oder die Prüfung von Verträgen stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Musikrechtlers.

Die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ist ein weiterer Bereich, wobei die gerichtliche Tätigkeit im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten nicht so stark im Vordergrund steht. Viele Streitigkeiten werden im Verhandlungswege einvernehmlich gelöst. Dies liegt zum einen daran, dass die Branche recht überschaubar ist und die Protagonisten sich schnell bei anderer Gelegenheit wiedertreffen können. Zum anderen gibt es nur wenige Richter, die auf diesen kleinen Rechtsbereich spezialisiert sind.

Für einen Berufseinstieg besonders hilfreich ist eine Kombination aus juristischen Fähigkeiten und einer starken Affinität zur Musikbranche. Nicht wenige Kollegen haben bereits eine Karriere als Musiker, Produzent oder DJ verfolgt, haben ein Plattenlabel betrieben oder waren als Veranstalter tätig, bevor sie ihre Praxiserfahrungen und theoretischen Kenntnisse in ihrer Arbeit als Anwalt oder Unternehmensjurist verbanden.

Kaum ein Wirtschaftszweig hat sich durch die Digitalisierung in den letzten 20 Jahren so nachhaltig und gravierend verändert. Die Musik war dabei vor dem Film, Fernsehen, Buch oder Print der erste Bereich der Kreativwirtschaft, der vor schwerste Herausforderungen gestellt war. Völlig neue internetbasierte Auswertungsformen durch Unternehmen, die die bisherige Rechtsordnung des Urheberrechts vom Grundsatz her infrage stellen, werden auch zukünftig anspruchsvolle Rechtsfragen aufwerfen.

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