Beratung im Social Media-Recht benötigen sowohl Agenturen und Unternehmen als auch Privatpersonen. Anwälte müssen sich in vielen Bereichen auskennen und sich ständig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dafür werden sie mit einem abwechslungsreichen, spannenden Berufsfeld belohnt. Von Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke
Heutzutage gibt es kaum noch ein Unternehmen, das sich die sozialen Netzwerke nicht zunutze macht. Marketing- und PR-Strategien setzen bewusst auf die meist kostenfreien sozialen Plattformen, auf denen sich Millionen interessierter Nutzer tummeln. Neben den „älteren“ Netzwerken wie Facebook, Google+, XING, LinkedIn oder Twitter ist in der jüngsten Zeit die Plattform Instagram der Renner. Doch die Nutzung von Social Media birgt auch einige rechtliche Risiken.
Von der Impressumspflicht und der Datenschutzerklärung über das rechtskonforme Direkt- oder Influencer-Marketing bis hin zu arbeitsrechtlichen Aspekten, Problemen aus dem Haftungsrecht oder dem Urheberrecht gibt es viele rechtliche Fallstricke.
Häufig geht es hier um die Abwehr von „Hate Speech“ im Netz, also um die Abwehr anderer Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Oder darum, die Verbreitung von Bildern der Person im Netz zu verhindern.
Ein Social Media-Anwalt bietet zunächst Hilfestellung, wenn es darum geht, die Probleme im Vorfeld aufzuspüren. So müssen Marketingaktionen stets sowohl auf ihre Gesetzeskonformität als auch auf ihre Kompatibilität mit den AGB des sozialen Netzwerks geprüft werden. Beratungsbedarf im Urheberrecht entsteht zum Beispiel bei der Einstellung von Inhalten wie Bildern, Texten oder Musik.
Daneben steht der Anwalt aber natürlich auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es doch einmal zu einer Abmahnung gekommen sein sollte und man dagegen vorgehen möchte. Auch berät er seine Mandanten, wenn sie einem „Shitstorm“, einer ungerechtfertigten negativen Bewertung oder einer anderen Unternehmenspersönlichkeitsrechtsverletzung ausgesetzt sind.
Aber auch im privaten Bereich kommt es zu rechtlichen Problemen: Häufig geht es hier um die Abwehr von „Hate Speech“ im Netz, also um die Abwehr anderer Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Oder darum, die Verbreitung von Bildern der Person im Netz zu verhindern.
Vielseitig interessierte Anwälte an Puls der Zeit
Gerade weil der Bereich Social Media so groß ist, sind es die Aufgaben eines Social Media-Anwalts entsprechend auch. Daher benötigt man besondere Expertise in verschiedensten Rechtsgebieten wie zum Beispiel dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Es lohnt sich insbesondere ein Fachanwaltslehrgang im Medienrecht.
Hauptvoraussetzung für den Beruf ist eine gewisse Begeisterung für die sozialen Medien. Hinzu kommt die Bereitschaft, sich in diesem schnelllebigen Rechtsbereich konstant weiterzubilden. Denn in diesem Bereich gibt es ständig Neuerungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Auch die Plattformen selbst ändern ständig ihre Nutzungsbedingungen und entwickeln ihre Dienste fortlaufend weiter. Dafür wird man mit einem abwechslungsreichen und spannenden Berufsfeld belohnt.