Die Digitalisierung und die digitale Transformation entwickeln sich rasant. Sie erfassen mittlerweile nahezu alle Lebensbereiche. Der Schutz der digitalen Privatsphäre – die „E-Privacy“ – gewinnt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation daher eine immer größere Bedeutung. Ein Anwalt, der in diesem Bereich tätig ist, begleitet seine Mandanten bei allen hiermit zusammenhängenden Fragestellungen. Von Dr. Matthias Rudolph, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner in der Kanzlei FREY Rechtsanwälte Partnerschaft
Ein wichtiger Aspekt der anwaltlichen Beratung in diesem Bereich betrifft Werbung. Werbung im Internet basiert heutzutage in großem Umfang auf der Nutzung von personenbezogenen Daten. Unternehmen möchten diese Daten nutzen, um ihre Kunden im Internet möglichst zielgenau ohne Streuverluste anzusprechen. Aufgrund der Daten, die bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste anfallen, ist dies heute möglich.
Profile lassen sich als Grundlage für verhaltensbasiertes Online-Marketing bilden und für Werbung nutzen. Nutzer können zudem in Echtzeit oder auch bei einer späteren Internetnutzung webseitenübergreifend analysiert und adressiert werden. Technisch basiert dieses Tracking von Nutzern auf dem Einsatz von Cookies, Fingerprinting etc. Beim Location-Based-Advertising wollen Unternehmen die Möglichkeiten nutzen, um Nutzer ortsgebunden auf ihrem Smartphone mit Angeboten und Aktionen im näheren Umkreis anzusprechen. Auch klassische E-Mail-Werbung hat in diesem Bereich noch eine große Relevanz, und die werbliche Ansprache von Kunden über Messenger rückt zunehmend in den Fokus.
Ein weiterer Aspekt, mit dem sich ein im Bereich der E-Privacy beratender Anwalt befasst, ist zum Beispiel das sogenannte Internet der Dinge (IoT). Hierunter werden Technologien zusammengefasst, die es ermöglichen, physische und virtuelle Gegenstände miteinander zu vernetzen und sie durch Informations- und Kommunikationstechniken zusammenarbeiten zu lassen. Ohne den Einsatz von Kennungen, die sehr oft einen Personenbezug aufweisen, ist eine umfangreiche Vernetzung der Gegenstände über das Internet nicht möglich und lassen sich entsprechende Geschäftsmodelle nicht realisieren. Schließlich befasst sich ein Anwalt in diesem Bereich auch mit dem Einsatz von Big-Data-Anwendungen. Dabei geht es sehr oft um personenbezogene Daten in großem Umfang.
In diesem sich technisch und rechtlich schnell entwickelnden Umfeld besteht für einen Anwalt die Herausforderung darin, für seine Mandaten rechtlich tragfähige Lösungen zu entwickeln, damit sie ihre Geschäftsmodelle und Vorhaben realisieren können. Der zu beachtende rechtliche Rahmen ergibt sich insbesondere aus der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO), dem Telemediengesetz (TMG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Aber auch die sogenannte Cookie-Richtline ist zu berücksichtigen, und gegenwärtig wartet die Praxis darauf, dass auf europäischer Ebene die Cookie-Richtlinie durch eine E-Privacy- Verordnung ersetzt wird, die zu voraussichtlich nicht wenigen Neuerungen führen wird. Viele Rechtsfragen sind noch nicht abschließend geklärt. Das macht die Tätigkeit in diesem Bereich sehr anspruchsvoll und zugleich außerordentlich interessant.