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Psychisch belastend

Laut dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse sind die psychisch bedingten Fehlzeiten von 2006 bis 2016 um 86 Prozent angestiegen. Zu den zwölf Top-Diagnosen, die Ursache für die meisten Fehlzeiten sind, zählen unter anderem Anpassungs- und Belastungsstörungen. Mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz hat sich auch Rechtsanwältin Ulrike Wewers in einem Fachbuch auseinandergesetzt. Im karriereführer beschreibt sie, um was es in dem Buch geht. Von Ulrike Wewers, Rechtsanwältin und Autorin des Buchs „Psychische Belastung am Arbeitsplatz“

Die Arbeitnehmergesundheit ist ein Schutzgut unseres Rechts mit Verankerung im Grundgesetz (Art. 1,2 GG) und weiteren Gesetzen. Der Arbeitgeber darf daher Arbeitnehmern kein Arbeitsumfeld oder Aufgaben zuweisen, die sich negativ auf die Gesundheit des Arbeitnehmers auswirken. Das gilt auch für die psychische Gesundheit. Die Gesundheitsgefährdung durch „psychische Belastung“ unterliegt den gleichen Regelungen wie zum Beispiel die Gefährdung durch Giftstoffe oder gefährliche Maschinen. Daher hat der Arbeitgeber auch in Bezug auf die psychische Belastung am Arbeitsplatz eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und zu ermitteln, ob entsprechende Risiken vorliegen.

Doch was versteht der Gesetzgeber eigentlich unter psychischer Belastung? Gemeint ist jede mentale Belastung, die aus einem fehlorganisierten oder entgleisten Arbeitsumfeld entsteht und für den Arbeitnehmer die wiederkehrende, anstrengende und zusätzliche Konzentration auf Themen über seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hinaus bedeutet. Hierzu gehört nicht nur die mengenmäßige und zeitliche Überlastung, sondern zum Beispiel auch hohe Verantwortung trotz geringem Einfluss, widersprüchliche Anweisungen des Vorgesetzten, fachliche Unter-/Überforderung, fehlende Anerkennung, Umstrukturierung des Arbeitsplatzes in kurzen Abständen, Personalmangel, Mobbing/Bossing, zu geringe Wertschätzung, fehlende Unterstützung, et cetera.

Das Buch zum Thema

Cover Psychische BelastungUlrike Wewers: Psychische Belastung am Arbeitsplatz. Deutscher Anwalt Verlag 2017. 39,00 Euro.

Eine anhaltende psychisch belastende Situation kann zur Gesundheitsgefährdung werden. Oft gelangt der betroffene Arbeitnehmer zunächst in einen Burnout-Prozess, der schließlich in der ernsthaften und anerkannten Erkrankung des Chronischen Erschöpfungssyndroms (CES) endet. In der Regel muss der Betroffene hier mit mehreren Monaten der Arbeitsunfähigkeit rechnen. Dies bedeutet meist einen massiven Einbruch in der angestrebten Karriere.

Auch wenn der Versuch des Arbeitnehmers lobenswert ist, zunächst das Arbeitspensum oder andere Schwierigkeiten am Arbeitsplatz eigenständig bewältigen zu wollen, ist dies selten zielführend. So sollte der Arbeitgeber über die belastende Situation in Form einer schriftlichen Überlastungsanzeige des Arbeitnehmers frühzeitig informiert werden. Bleibt die Abhilfe durch den Arbeitgeber aus, sollte eine Priorisierungsanforderung an den Vorgesetzten gerichtet werden, um die Verantwortung für nicht erledigte Arbeit abzuwenden.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten stets gemeinsam nach Abhilfemaßnahmen suchen. Andernfalls drohen dem Arbeitnehmer Gesundheitsschäden und dem Arbeitgeber Vorwürfe wegen Gesundheitsgefährdung, die zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen können.

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