Lebensmittelrechtler

Wenn man hört „ein Ei sieht wie das andere aus“, dann meint jemand damit, dass alle Eier gleich sind. Hört ein Jurist diesen Satz, dann denkt er beispielsweise: In welcher Eiercharge könnte wohl das Insektenvernichtungsmittel Fipronil sein? Von Guido Kröger, Anwaltssozietät Kröger & Tillmann

Schon vor hunderten von Jahren sollte das Lebensmittelrecht den Verbraucher vor minderwertigen, gefälschten oder hygienisch bedenklichen Lebensmitteln schützen und für eine ausreichende Vorratshaltung sorgen. Dieser Aufgabe dienten beispielsweise die Überwachung der Märkte sowie der Garküchen und Läden, die Festsetzung von Höchstpreisen für Lebensmittel sowie das Vorgehen gegen Täuscher und Betrüger. Schon die alten Römer verfassten lebensmittelrechtliche Gesetzeswerke wie den Codex Justinianus. Das heutige nationale und europäische Lebensmittelrecht kann also auf eine lange Tradition zurückschauen.

Heute sind die Hauptquellen des Lebensmittelrechts die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Dieses beinhaltet unter anderem umfangreiche Regelungen zum Schutz der Gesundheit, zu Lebensmittelzusatzstoffen sowie Vorschriften zum Schutz vor Täuschung. Das LFGB regelt darüber hinaus den Verkehr mit Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Die Regelungen zur Vermarktung und Bewerbung von Lebensmitteln haben indes auch Schnittstellen zum Arzneimittelrecht. Hier geht es um die Abgrenzung von Lebensmitteln zu pharmazeutischen Produkten, wozu ein detailliertes Fachwissen erforderlich ist. Auch im allgemeinen Wettbewerbsrecht und speziell im Heilmittelwerberecht sollte der Lebensmittelrechtler versiert sein.

Zusammengefasst gehören zu den wichtigsten Themen des Lebensmittelrechts: Die Regelungen über die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, das Kennzeichnungsrecht, das Zusatzstoffrecht, das Rückstandsrecht, die Produkthaftung bei Lebensmitteln, die Sorgfaltspflichten des Herstellers, eine Vielzahl von Regelungen für einzelne Produktkategorien sowie die Regelungen zur Vermarktung, insbesondere die Bewerbung von Lebensmitteln. In all diesen Bereichen vertritt der Lebensmittelrechtler seine Mandanten beziehungsweise berät sie, die vor allem aus dem Bereich der Lebensmittelproduzenten kommen.

Das Lebensmittelrecht und die zahlreichen angrenzenden Rechtsgebiete bieten Berufseinsteigern eine große Chance, ihr erworbenes Fachwissen in der Praxis im Berufs- und Wirtschaftsleben zu nutzen. Wer sich darauf einlässt und auch oft mühevolle juristische Detailarbeit nicht scheut, kann seine Chancen als Spezialist auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

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