Langweilig war gestern

Die Zeiten staubiger Aktenberge sind lange vorbei: Im bunten Internetzeitalter ist die Anwendung des Datenschutzrechts genauso spannend und vielseitig wie die Internetangebote selbst. Wer keine Berührungsängste vor ständig neuen Entwicklungen und Spaß an der Gestaltung und dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen hat, kann im Datenschutz ein spannendes und abwechslungsreiches Betätigungsfeld als Anwalt finden. Von Dr. Bettina Enderle und Dr. Thorsten Thaysen

Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass persönliche Daten nicht belanglos sind, und begründete dies mit den Auswertungsmöglichkeiten automatisierter Datenverarbeitungssysteme. Heute ist es jedoch möglich, Daten in einem Ausmaß zu sammeln, auszuwerten und zu verwenden, wie es vor 30 Jahren nicht absehbar war. Die Menge der „nicht belanglosen“ Daten hat seitdem erheblich zugenommen. Das Datenschutzrecht schränkt jedoch die technischen Möglichkeiten des Umganges mit Daten durch rechtliche Vorgaben ein.

In Deutschland wird der Datenschutz vor allem durch das Bundesdatenschutzgesetz und für elektronische Medien, zum Beispiel soziale Netzwerke, durch das Telemediengesetz geregelt. Ein Umgang mit personenbezogenen Daten ist danach nur zulässig, wenn eine spezielle Vorschrift dies erlaubt oder die Person – der sogenannte Betroffene – eingewilligt hat, auf die sich die Daten beziehen. So dürfen beispielsweise die für die Durchführung eines Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten verwendet werden, ohne dass der Betroffene eingewilligt hat. Er muss jedoch einwilligen, wenn sie für Werbezwecke verwendet werden sollen.

Nehmen wir als Beispiel den Einsatz von Analysesoftware, etwa Google Analytics, auf Internetseiten. Diese Software wertet das Nutzungsverhalten der Besucher aus und erstellt Nutzungsprofile, womit die Gestaltung der Internetseite für eigene Angebote und fremde Werbeanzeigen optimiert wird. Der Einsatz von Analysesoftware ist mit zahlreichen datenschutzrechtlichen Problemen verbunden, wie bei der Erstellung und Weitergabe von Kundenprofilen. Im Fall von Google Analytics haben die Datenschutzbehörden Kriterien entwickelt, bei deren Einhaltung der Einsatz der Software datenschutzrechtlich zulässig ist.

Anwälte in internationalen Großkanzleien beraten vor allem Unternehmen und Banken im Datenschutzrecht, etwa im Rahmen von Unternehmenskäufen und Fusionen (M&A), bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten und Marketingprojekten. Dabei setzen sie Rechtspositionen auch in Verfahren vor den Datenschutzbeauftragten oder vor den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht durch. Außerdem entwickeln Anwälte zusammen mit dem Mandanten kreative Lösungen, wenn das geplante Vorhaben mit den Vorgaben des Datenschutzes nicht vereinbar ist. Zuweilen schaltet der Mandant den Anwalt auch erst ein, wenn die Aufsichtsbehörden bereits ein Verfahren eingeleitet haben. Dann geht es darum, einen möglichst positiven Ausgang für den Mandanten zu erreichen.

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