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Regelwerk für wirksame Beaufsichtigung von KI

Die Europäische Kommission hat kürzlich den „AI Act“ erlassen. In dem Gesetz ist geregelt, dass KI-Systeme, die einen weitreichenden Einfluss auf das Leben von Menschen haben können, auch von Menschen „wirksam beaufsichtigt“ werden können. Offen geblieben ist jedoch, wie diese wirksame Aufsicht aussehen und gestaltet werden kann. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen der Informatik, Philosophie, Psychologie und Rechtswissenschaft aus Saarbrücken, Dresden und Freiburg haben Antworten auf diese Frage gesucht und nun ein Regelwerk vorgelegt. Hierin finden sich Kriterien, die den Entwicklern und Anwendern von KI-Systemen, aber auch Gesetzgebern und Gerichten einen Rahmen geben sollen, um die wirksame Aufsicht zu gewährleisten.

International Legal Studies als Schlüssel zur internationalen Karriere

Seit Herbst 2024 bietet die Universität Trier einen neuen Studiengang an, der Kenntnisse im deutschen Recht und in (mindestens) einem von sechs ausländischen Rechtssystemen vermittelt. Zur Auswahl stehen angloamerikanisches, französisches, spanisches, türkisches, japanisches und chinesisches Recht. Muttersprachliche Juristinnen und Juristen vermitteln das Wissen. Daher sind Fremdsprachenkenntnisse Voraussetzung für die Teilnahme – mit Ausnahme von Chinesisch und Japanisch. Fester Bestandteil des Internationalen Jura-Bachelors ist ein Auslandssemester an einer der Partneruniversitäten. Auf Wunsch können Interessierte auch ein ganzes Jahr im Ausland studieren oder ein Praktikum im Ausland absolvieren. Da der Abschluss mit dem Bachelor of Laws „International Legal Studies“ international anerkannt ist, sind Absolventinnen und Absolventen bestens für den Arbeitsmarkt gewappnet.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch KI-generierte Stimmen?

Per künstlicher Intelligenz lassen sich Stimmen von Personen täuschend echt nachbilden. Das wirft juristische Fragen auf. In den USA und in China sind erste Urteile gefällt worden. Davon berichtet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und nimmt eine rechtliche Einordnung für Deutschland vor. Im US-Bundesstaat Tennessee reguliert der so genannte ELVIS Act den Einsatz von KI-Stimmen. Ein chinesisches Gericht befand jetzt, dass die Nutzung von KI zur Nachbildung einer Stimme rechtswidrig sein kann, da die Stimme ein Teil der Persönlichkeit ist. Sie charakterisiere den Menschen und ermögliche, ihn zu identifizieren. Auch in Deutschland fällt die Stimme unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wird die Stimme einer Person ohne deren Einverständnis genutzt, kann die betreffende Person wegen materieller oder immaterieller Schäden dagegen vorgehen.

von Dr. Marion Steinbach

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