Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem ersten Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen. Zu den Pflichtstationen gehört die sogenannte „Zivilstation“. Philipp Hendricks absolvierte diese am Landgericht Heilbronn und beendet sein Referendariat im April 2013. Von Philipp Hendricks
Die Zivilstation, zugleich Beginn des zwei Jahre dauernden Rechtsreferendariats in Baden-Württemberg, begann mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang. Dort wurden wir vom Ausbildungsleiter zunächst mit dem Umgang einer Gerichtsakte vertraut gemacht, da die wenigsten von uns eine solche Akte schon einmal in Händen gehalten hatten. Zu Beginn des Einführungskurses hatten wir die Wahl zwischen Amts- oder Landrichter als Ausbildungsrichter. Ich entschied mich für das Landgericht. Daneben bestand die Einführung aus einem intensiven ZPOCrashkurs sowie einer Vielzahl an organisatorischen Dingen.
Literaturtipp
Carl-Theodor Olivet: Juristische Arbeitstechnik in der Zivilstation.
C. F. Müller Verlag Heidelberg, 4. Auflage 2010. ISBN 978-3811470583. 23,95 Euro
Ziel der Zivilstation ist es, als Referendar das Abfassen von Gutachten, Beschlüssen und Urteilen sowie das Führen der Verhandlung im Zivilprozess zu lernen. In den Verhandlungen saß ich neben dem Richter auf der Richterbank und verfolgte den Ablauf aus nächster Nähe. Die von mir bearbeiteten Akten kamen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts: von Baurecht über Versicherungs- und Verkehrsrecht bis hin zu Anwaltshaftungsrecht, wobei insbesondere Letzteres zu der speziellen Kammerzuständigkeit meines Ausbilders gehörte. Während der Station soll der Referendar zudem eine umfangreichere Akte bearbeiten, die im Stationszeugnis gesondert erwähnt wird. Ich hatte ein Gutachten zu einem komplexen Sachverhalt aus dem Versicherungsrecht zu erstellen, was mir auch dank der Hilfsbereitschaft meines Ausbildungsrichters gut gelang. Da jeder Richter eine etwas andere Arbeitsmethode hat, hängt der Arbeitsaufwand in der Station entscheidend von dem jeweiligen Richter ab. Von ihm ist auch abhängig, wie oft Sitzungstage stattfinden. Hinzu kommt die üblicherweise einmal wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft (AG). In der AG wurden alle relevanten Themen aus der ZPO und dem Zivilrecht behandelt. Zudem wurden freiwillige Probeklausuren angeboten, und es gab ein großes Angebot an kostenfreien Seminaren für uns Referendare.
Neben der AG war ich mindestens einmal pro Woche bei Gericht und hatte an den übrigen Tagen ausreichend Zeit, meine Gutachten und Urteile zu schreiben. Gegen Ende der Station wurde mir angeboten, die Verhandlungsleitung selbstständig zu übernehmen, wobei ich um den Gebrauch des berüchtigten Diktiergerätes herumgekommen bin, da dies mein Ausbildungsrichter übernahm. Auch hier hängt viel von dem jeweiligen Richter und seiner Arbeitsweise ab. Alles in allem vergingen die fünf Monate der Station für mich wie im Flug. Die Erkenntnisse über die Arbeitsweise eines Zivilrichters empfand ich als große Bereicherung und geradezu idealen Einstieg in das Rechtsreferendariat.