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Arbeitszeitmodelle und Lebensdesign

Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, dass Arbeits- und Privatleben miteinander im Einklang stehen, sie wünschen sich eine ausgewogene Work-Life-Balance. Doch diesbezüglich stellt Rechtsanwältin Ulrike Wewers klar: Welchen Job Sie als Jurist annehmen, ist weniger relevant für Ihr Lebensdesign, als die eine wesentliche Frage: Wann müssen Sie wo sein, um Ihre Arbeit zu leisten? Denn wie lautet eigentlich der Tatbestand der Arbeitszeit? Von Ulrike Wewers, Rechtsanwältin und Buchautorin

Können Sie sich vorstellen, die volle zeitliche Verantwortung für die Erfüllung Ihrer Arbeitspflichten zu übernehmen? Dies kennen Sie natürlich bereits aus dem Studium. Lässt sich dies auf ein Arbeitsverhältnis übertragen? Aber mal ganz von vorne.

Ein Arbeitsvertrag enthält Verpflichtungen zum zeitlichen Umfang der Arbeitszeit. Zudem ist geregelt, wie die Arbeitszeit auf die Arbeitstage zu verteilen ist, wo sie Ihre Arbeitsleistung zu erbringen haben und wie Ihre Arbeitszeit nachgehalten wird. Hieraus ergibt sich ein erster Hinweis auf den Tatbestand der erfüllt werden muss, damit es sich um zu vergütende Arbeitszeit handelt.

Die Dauer der Arbeitszeit kann vereinbart werden als Vollzeit, Teilzeit oder zum Beispiel Job Sharing. Die notwendige Vereinbarung über die Arbeitszeitverteilung lässt sich als Gleitzeit, Funktionszeit, Vertrauensarbeitszeit, Wahlarbeitszeit oder beispielsweise Nacht- und Schichtarbeitszeit vereinbaren. Auch der Ort der Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar, denn Sie können im Unternehmen, im Home- Office, im Außendienst oder einfach nur dort arbeiten, wo Sie einen Onlinezugang haben.

Nachhalten und verwalten lässt sich dies alles über ein sogenanntes Arbeitszeitkonto. Möglich sind Jahresarbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten, Quartalsarbeitszeitkonten oder einfach eine vereinbarte Zeitspanne, auf der ihre in diesem Zeitrahmen geleistete Arbeitszeit festgehalten wird. Im Zeitalter der Arbeit 4.0 ist die Verwaltung solcher Arbeitszeitkonten einfach geworden. Denn die digitale Erfassung von Arbeitszeit ist immer und überall möglich.

Der Tatbestand der Arbeitszeit lässt sich zusammenfassen als die Erfüllung der arbeitsrechtlichen Vereinbarung über Dauer, Verteilung, Ort und Verwaltung der Arbeit. Im Übrigen dürfen Sie kreativ sein. Denn die genannten Modelle sind nur Beispiele für Üblichkeiten. Erörtern Sie mit Ihrem Arbeitgeber, in welchem Umfang eine Anwesenheit im Unternehmen für die Erfüllung Ihrer Arbeitszeit erforderlich ist oder ob Sie von außerhalb arbeiten könnten.

Auch versetzte Arbeitszeiten sind interessant.

Fragen Sie, ob Sie wirklich morgens um 9:00 Uhr bereits im Unternehmen sein müssen – insofern Sie zu denen gehören, die gerne in den Abend hineinarbeiten, aber morgens Zeit benötigen, um aus dem Schlaf zu finden. In vielen Unternehmen ist es heute üblich, dass nicht einmal mehr jeder Arbeitnehmer einen eigenen Arbeitsplatz besitzt. Jeder sucht sich im Arbeitsplatzbereich einen freien Platz und klinkt sein Firmennotebook auf die Dockingstation. Telefone ordnen sich automatisch zu. Da immer ein Teil der Belegschaft von außerhalb arbeitet, spart der Arbeitgeber sogar Büroraum.

Bei hohen Auftragslagen müssen Mitarbeiter hohe zeitliche Leistungen erbringen. Dies lässt sich über ein Überstundenkonto regeln oder der Arbeitgeber wählt eine fortschrittliche Lösung und richtet Langzeitkonten ein. So wird bei der Vereinbarung einer Jahresarbeitszeit auf diesem Konto über ein Jahr die Arbeitszeit erfasst. Erst am Ende des Jahres muss es passen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer monatlich die vereinbarte Vergütung gezahlt, doch der Arbeitnehmer hat seine Arbeitszeit flexibel je nach Bedarf im Unternehmen und nach seinem Lebensdesign erbracht. Der vereinbarte Zeitraum lässt sich auch auf Monate, Halbjahreszeiträume oder sogar auf eine Lebensarbeitszeit abstellen.

Möglich werden diese Vereinbarungen durch ein Gesetz, welches „Flexi II“ genannt wird und schon seit 2009 im SGB IV zu finden ist. Flexi II regelt, in welcher Form Unternehmen und Arbeitnehmer Zeitwertkonten für Ihre Arbeitszeit führen dürfen, um Arbeitszeit für einen späteren Ausgleich anzusparen. Hier geht es nicht um den Abbau von Überstunden, sondern um eine hervorragende Möglichkeit, aus dem Trott des „nine to five“-Jobs heraus zu gelangen, um auch Zeit für persönliche Ziele zu finden und dem Unternehmen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stehen. Natürlich stets nach Absprache.

Auch versetzte Arbeitszeiten sind interessant: Wenn Sie zum Beispiel mit Kollegen zusammen an einem Projekt arbeiten und trotz unterschiedlicher Arbeitszeit, Abstimmungszeit benötigen. Die Funktionsarbeitszeit ermöglicht größtmögliche Flexibilität, denn hier muss der Arbeitsbereich halt funktionieren, mehr nicht. In der Regel müssen die Mitarbeiter einer Abteilung jedenfalls dafür sorgen, dass die Abteilung in bestimmten Kernzeiten besetzt ist.

Auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit wird inzwischen mutig gewählt. Hier leistet der Arbeitnehmer seine vereinbarten Stunden oder auch nur seine vereinbarten Aufgaben bis zu einem meist vorgegebenen Zeitpunkt in zeitlicher Eigenregie ab. Natürlich wird es in jedem Job auch einzuhaltende Termine geben. Der Gestaltungsspielraum der Arbeitszeitmodelle ist groß. Finden Sie heraus, was zu Ihnen und Ihrem Arbeitgeber passt.

Tatbestand der Arbeitszeit:
Arbeitszeit als Erfüllung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen über Dauer, Verteilung, Ort, Verwaltung der Arbeit.

Übliche Arbeitszeitmodelle:
Gleitzeit, Funktionszeit, Vertrauensarbeitszeit, Nacht- und Schichtarbeit, Wahlarbeitszeit

Verwaltung der Arbeitszeit:
über Arbeitszeitkonten, wie Jahresarbeitszeitkonto und Lebensarbeitszeitkonto

Dauer der Arbeitszeit:
Vollzeit, Teilzeit, Job-Sharing

 

 

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