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Alternative Streitbeilegungsverfahren

Alternative Streitbeilegung ist momentan in Mode. Was sich allerdings hinter dem Begriff verbirgt, ist nicht ganz klar. Bisher hat das Thema in der juristischen Ausbildung auch noch keinen Platz. Zu Unrecht. Von Dr. Volker Schumacher, Partner bei Lindenau Prior & Partner und Dozent für „Internationales Wirtschaftsrecht“ und „Wettbewerbs- und Kartellrecht“ an der FOM –  Fachhochschule für Oekonomie & Management

Der Hintergrund des Booms alternativer Streitbeilegung ist einfach zu erklären: Gerichtliche Verfahren dauern lange und kosten viel. Ihr Ausgang ist öfters ungewiss. Daher sucht die Praxis nach

neuen Wegen, Konflikte zu lösen. Als Alternative zu Gerichtsverfahren kommen einmal schiedsgerichtliche Verfahren in Frage. Hierfür müssen Parteien in ihren Verträgen Schiedsklauseln vereinbaren. Sprich: Sie müssen verabreden, falls sie sich über den Vertrag streiten, ihre Konflikte vor einem Schiedsgericht zu lösen. Bei einem Schiedsgericht wählen die streitenden Parteien ihre Richter selber. Das hat den Vorteil, dass Branchen-Kenner über die Materie entscheiden können. Zudem haben die Parteien viel Freiraum, wie sie den Ablauf „ihres“ Verfahrens gestalten wollen.

Beispielsweise können sie Vertraulichkeit für das Verfahren vereinbaren. Man unterscheidet grob zwischen „ad hoc“-Verfahren, die die Parteien komplett selber in die Hand nehmen. Zum anderen können die Parteien auch vereinbaren, dass sie ein Schiedsverfahren nach den Regeln einer bekannten Organisation durchführen wollen, wie der Internationalen Handelskammer (ICC) oder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).

Neben der Schiedsgerichtsbarkeit versteht man unter „Alternativer Streitbeilegung“ aber vor allem konsensuale, also einvernehmliche Streitbeilegungsverfahren. Die wichtigsten sind hier die Schlichtung und die Mediation. Im Rahmen von Schlichtungsverfahren schlägt eine neutrale Instanz (der Schlichter) zwischen den streitenden Parteien einen Kompromiss vor. Schlichtungsverfahren werden vom Gesetzgeber in vielen Bereichen als probates Mittel gesehen, um Gerichte zu entlasten. Es gibt seit kurzem sogar ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, in dem die Tätigkeit von Schlichtungsstellen geregelt ist.

Eine andere Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ist die Mediation. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren, in dem ein unabhängiger Mediator den Konfliktparteien hilft, selber eine Lösung zu finden. Anders als ein Schlichter ist es für einen Mediator unüblich, einen Vergleichsvorschlag zu machen. Schon gar nicht entscheidet der Mediator über den Streit.

Schon dieser kurze Abriss zeigt: Insgesamt ist die alternative Streitbeilegung ein sehr interessantes und vielschichtiges Feld für Juristen, das auch in Zukunft weiter wachsen wird.

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