Hello Chicago! Hallo Chicago!

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Viele Menschen träumen davon, eine Zeit lang in den USA zu leben und zu arbeiten und den American Way of Life zu entdecken. Für Hagen Köckeritz hat sich dieser Traum erfüllt: Seit August 2012 arbeitet er als Anwalt in Chicago. Von Hagen Köckeritz

Steffen Retzlaff, Foto: Baker/McKenzie
Steffen Retzlaff, Foto: Baker/McKenzie
Dr. Hagen Köckeritz, LL.M. oec. int., ist Senior Associate der Arbeitsrechtsgruppe von Baker & McKenzie. Seit August 2012 absolviert er sein Associate Training Program (ATP) im Büro in Chicago/USA. 2008 stieg er bei Baker & McKenzie in das Frankfurter Büro ein, in das er nach seinem einjährigen ATP zurückkehren wird. Er studierte Jura an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, wo er auch promovierte und sein Zusatzstudium Internationales Wirtschaftsrecht absolvierte.
Mein Büro befindet sich im 48. Stock eines Hochhauses in Downtown Chicago mit Blick auf den Chicagoer Millennium Park und den Lake Michigan und nur wenige Meter von der weltberühmten Einkaufs- und Flanierstraße Magnificent Mile entfernt. Von Chicago aus berate ich zahlreiche Unternehmen zu Fragen des deutschen und internationalen Arbeitsrechts. Meine Erlebnisse und Erfahrungen nehme ich mit, wenn ich im Herbst wieder nach Deutschland zurückkehre. Vor einigen Jahren absolvierte ich bereits die Wahlstation meines Referendariats in einer Anwaltskanzlei in Chicago. Seither hegte ich immer den Wunsch, noch einmal für eine längere Zeit in die Stadt zurückzukehren und hier zu arbeiten. Meine Arbeit als Anwalt bei Baker & McKenzie bot dafür die besten Voraussetzungen – wurde doch die Kanzlei 1949 in Chicago gegründet, wo sie auch heute noch eines ihrer größten Büros hat. Als Anwalt dieser internationalen Kanzlei war es mir möglich, bis zu einem Jahr in eines der weltweiten Büros zu gehen und dort mit ausländischen Kollegen und Mandanten direkt zusammenzuarbeiten. Meine Rechnung hatte zugegebenermaßen einige Unbekannte: Um als Associate ins Ausland gehen zu können, muss man mindestens zwei Jahre lang in der Kanzlei gearbeitet haben. Außerdem müssen ein Business Case, strategische Gründe und entsprechende Mandatsarbeit vorliegen. Am Ende fügte sich alles wie erhofft, und ich konnte mit meiner Familie für ein Jahr nach Chicago gehen.
Chicago, Bild: Fotolia/Floki Fotos
Chicago, Bild: Fotolia/Floki Fotos
Bereits von Deutschland aus arbeitete ich viel mit Mandanten in den USA zusammen, die ich schwerpunktmäßig bei Unternehmenstransaktionen beriet. Es ging meist darum, wie sich ein Transfer von Arbeitnehmern zu anderen Arbeitgebern gestaltet, wie arbeitsrechtliche Verbindlichkeiten zu bewerten sind und wie sie bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden müssen. Ich begleitete außerdem die arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen, beriet sie in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und Beteiligung von Arbeitnehmern und zur Gestaltung von Verträgen mit Führungskräften und Organen. Da viele meiner Mandanten in den USA sitzen und ich ohnehin oft bei Projekten mit Kollegen in Nordamerika zusammenarbeite, hatte mein Aufenthalt im Chicagoer Büro unserer Kanzlei erhebliche Vorteile. So konnte ich während des Jahres viele meiner Mandanten persönlich besuchen und kennenlernen und auch intensiver mit den amerikanischen Kollegen an gemeinsamen Projekten arbeiten. Ich war an rein amerikanischen Fällen beteiligt und lernte, wie deutsches Recht im Ausland wahrgenommen wird. Gerade im Arbeitsrecht sind amerikanische Unternehmen flexibler als deutsche und finden die strengeren Anforderungen in Deutschland und in anderen europäischen Ländern eher abschreckend. Die Kunst der Beratung liegt oft darin, amerikanischen Mandanten die Konzepte des deutschen Rechts verständlich zu machen und ihnen praktische Lösungen zu zeigen. Die US-Kollegen halfen mir, Themen des deutschen Rechts durch die „amerikanische Brille” zu betrachten. So konnte ich die Beratung meiner Mandanten noch mehr an amerikanischen Erwartungen ausrichten. Insgesamt war die Zusammenarbeit mit den Chicagoer Kollegen sehr angenehm, und ich fühlte mich sofort als Teil des Teams. Neben der Arbeit im US-amerikanischen Recht blieb mir ausreichend Zeit, meine bisherige Praxis fortzuführen. Den Kontakt zu meinen deutschen Mandanten und den Kollegen in den deutschen Büros konnte ich reibungslos aufrechterhalten. Was den Arbeitsalltag eines Anwalts betrifft, gibt es zwischen Deutschland und den USA nur wenige Unterschiede. Auffallend ist, dass man in den USA eher zeitig nach Hause geht, dafür aber öfter mal am Wochenende arbeitet. Auch auf den deutschen Mindesturlaub muss man während eines längeren USA-Aufenthalts verzichten. Besondere Kenntnisse musste ich mir speziell für das Jahr in den USA nicht zulegen. Verhandlungssicheres Englisch und solide Kenntnisse in dem jeweiligen Rechtsgebiet sind aber ein Muss, wenn man an einen ausländischen Arbeitsort wechseln möchte. Unabhängig davon, ob man dauerhaft mit ausländischen Mandanten zu tun haben wird, ist ein Arbeitsaufenthalt im Ausland für deutsche Juristen sehr bereichernd. Neben dem Fachlichen geht es vor allem darum, in die Arbeitsund Lebenskultur eines anderen Volkes einzutauchen. Für mich bot das Jahr in den USA auch die Möglichkeit, mit meiner Familie einige Reisen zu unternehmen und Orte kennenzulernen, die ich zuvor noch nicht besucht hatte. Wir haben in diesem Jahr auch viele neue Freunde gefunden, die wir hoffentlich bald wieder besuchen werden. Jeder, der die Chance bekommt, für ein paar Monate oder gar Jahre in einer anderen Kultur zu arbeiten, sollte sie ohne Zögern ergreifen.

„Augen auf bei der Berufswahl!“

Deutscher Kleinkunstpreis, Deutscher Kabarettpreis…das Kabarett wurde ihm in die Wiege gelegt. Doch zunächst studierte Max Uthoff Rechtswissenschaften – weil er von falschen Voraussetzungen ausging. Als er das merkte, besann er sich auf sein eigentliches Talent und räumte dann einen Preis nach dem anderen ab. Im Gespräch erzählt er von seiner früheren Anwaltstätigkeit und verrät, woher er die Ideen für seine Programme nimmt. Von Meike Nachtwey

Zur Person

Max Uthoff, geboren 1967 in München, absolvierte zunächst eine Lehre im Kabarett seiner Eltern, bevor er Rechtswissenschaften studierte. Nach dem zweiten Staatsexamen 2002 arbeitete er als Rechtsanwalt, doch 2007 zog es ihn wieder auf die Bühne. Seitdem arbeitet er als erfolgreicher Kabarettist und ist mit seinem aktuellen Programm „Oben bleiben“ auf der Bühne und im Fernsehen zu sehen. www.maxuthoff.de
In Ihrem aktuellen Programm „Oben bleiben“ erzählen Sie, dass Ihre Mutter immer wollte, dass Sie es einmal besser haben. Haben es junge Juristen heute besser als früher? Ich denke nicht. Ich glaube, die 70er- Jahre waren eine großartige Zeit für Juristen, Unternehmer und Selbstständige, weil der Zwang zur Absicherung noch nicht so groß war. Die Gefahr einer Niederlage hatte nicht so kapitale Folgen. Heute habe ich den Eindruck, dass man mit gutem finanziellen Background ausgestattet sein muss, um Dinge zu riskieren. Warum haben Sie Jura studiert? Das Jurastudium war eine Konzessionsentscheidung, aber es hat mich auch interessiert. Leider bin ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen: Ich dachte, da werden Fragen zu Gerechtigkeit behandelt. Elementarer Irrtum! Deshalb mache ich heute Kabarett, denn hier kann ich mich viel besser mit Fragen der Gerechtigkeit beschäftigen. Wie viel Humor braucht man, um Jura zu studieren? (lacht) Jura und Humor sind Dinge, die sich nicht ausschließen, das sieht man an Programmen von Kollegen, die juristische Themen aufgreifen. Man merkt direkt, es sind keine Juristen, weil ihnen die Absurditäten auffallen, die man als Jurist nicht mehr mitbekommt. Man verliert als Jurastudent den Blick für die Komik des eigenen Gebiets, aber Humor macht alles leichter. 2002 haben Sie Ihr zweites Staatsexamen absolviert, 2007 begann Ihre Karriere als Kabarettist. Was haben Sie dazwischen gemacht? Ich habe als Jurist kleinere Fälle im Bekanntenkreis bearbeitet und war sieben Monate in einer privaten Baurechtskanzlei beschäftigt. Der Nachteil war, dass Baurecht zwei Sachen verbindet, von denen ich nicht viel verstand, und zwar Technik und Jura. Und als mir klar wurde, dass ich Schriftsätze nie wirklich verstehen werde, wenn ich Fachbegriffe aus dem Baurecht nicht korrekt aufdröseln kann, schwante mir langsam, dass Jura wohl doch nicht so das Richtige für mich war. Und letztlich kam die Erkenntnis: Wenn man einen Beruf nicht gern macht, macht man ihn auch nicht gut. Deswegen: Augen auf bei der Berufswahl! Bei mir verlief es dann so: Ich war im Kabarett groß geworden, im Familienbetrieb meiner Eltern, allerdings habe ich dort keine eigenen Texte gesprochen, und so stellte sich mir die Frage: Kann ich Kabarett auch selbst und allein? Dann kam das richtige Angebot zur richtigen Zeit, so dass es dann mit der Karriere relativ schnell steil nach oben ging. Woher nehmen Sie die Ideen für Ihre Programme? Jede Kunst speist sich aus Beobachtung und aus der individuellen Verarbeitung des Beobachteten. Oh Gott, ich rede wie ein Jurist! Beobachten, sich Gedanken machen und dann auch mal freien Lauf lassen. Außerdem gibt es Themen, die mich empören oder beschäftigen, in die muss ich mich erst einarbeiten, anschließend bringe ich sie in eine Form. Das ist das Handwerk. Und danach muss man die Ideen ausprobieren, denn manchmal scheitern Gags, auch wenn ich vorher dachte: Das war brillant. Aber es gibt auch Gags, die man selbst mag, und an denen hält man fest, auch wenn jahrelang keiner lacht. Da bin ich gnadenlos. Sie haben als Kabarettist einige Preise abgeräumt. Über welchen haben Sie sich am meisten gefreut? Die größte Freude hatte ich beim allerersten. Das liegt daran, dass es eine Bestätigung war, die zum richtigen Zeitpunkt kam. Aber jeder Preis freut mich, besonders die mit bizarren Namen: Ich bin jetzt Träger der „Lüdenscheider Lüsterklemme“ – wer wollte das nicht? Da kommt schon Neid auf… Denzel Washington hat die nicht. Was haben Kabarett und Jura gemeinsam? Man lernt im Jurastudium, Texte genau zu lesen. Das hilft als Kabarettist, wenn man beispielsweise Zeitungsartikel liest und Sätze findet, von denen man denkt: Das ist grober Unfug. Anderen fällt das dann vielleicht nicht so auf, die überlesen das. Grundsätzlich denke ich, es macht etwas mit einem Menschen, wenn er sich jahrelang mit der Frage beschäftigt: Wer kann was von wem auf welcher Grundlage verlangen? Ein gestandener Jurist kann sich wahrscheinlich irgendwann nicht mehr vorstellen, dass es Dinge auf der Welt gibt, auf die man keinen Anspruch hat. Wollen Sie irgendwann nochmal als Anwalt arbeiten? Es gibt Gebiete wie Arbeitsrecht, Asylrecht oder Strafrecht, in denen man als Anwalt das Gefühl hat, wenn der Mandant gewinnt, hat man etwas Tolles erreicht . Aber ich hoffe, nicht als Anwalt arbeiten zu müssen. Das wäre auf jeden Fall besser für alle Beteiligten: für die Mandanten, für mich und das gesamte Rechtswesen.

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank

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Branche
Banken/Finanzdienstleister

Produkte/Dienstleistungen
Die DZ BANK ist eine Zentralbank der Volksbanken Raiffeisenbanken und ihr Auftrag ist es, die Geschäfte der eigenständigen Genossenschaftsbanken vor Ort zu unterstützen und ihre Position im Wettbewerb zu stärken. Dabei hat sich das Zusammenspiel aus dezentraler Kunden- und zentraler Produktkompetenz bestens bewährt. Darüber hinaus hat die DZ BANK die Holdingfunktion für die Verbundunternehmen der DZ BANK Gruppe.

Jahresumsatz
Bilanzsumme 407 Mrd. Euro

Anzahl der MitarbeiterInnen
3700 Inland, 4000 weltweit

Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 25 Trainees pro Jahr für die fachspezifischen Traineeprogramme der DZ BANK AG
Ca. 20 Trainees pro Jahr für das Traineeprogramm TeamUp der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken

Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaften (BWL, VWL), Rechtswissenschaften mit wirtschaftlicher/bankfachlicher Ausrichtung, (Wirtschafts-)Informatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Mathematik mit wirtschaftlicher/bankfachlicher Ausrichtung, Physik

Einsatzmöglichkeiten
www.jobboerse.dzbank.de

Einstiegsprogramme
Trainee- und Doktorandenprogramme, Direkteinstieg

Mögliche Einstiegstermine
Fachspezifische Traineeprogramme zum 01.05. und 01.11.
Traineeprogramm TeamUp zum 01.04.

Auswahlverfahren
Assessment Center, Interview mit der Fach- und Personalabteilung

Angebote für StudentInnen
Praktika in verschiedenen Fachbereichen der DZ BANK AG, Betreuung von Abschlussarbeiten

Logo DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank

Ansprechpartner
Fachspezifische Traineeprogramme: Anita Seubert
Fon:069 7447-99184

Traineeprogramm TeamUp: Kerstin Manser
Fon: 069 7447-1980

Anschrift
Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main

E-Mail
jobs@dzbank.de

Internet
www.dzbank.de
www.karriere.dzbank.de

Generation Y – Sicherheitsdenken nimmt zu

Der attraktivste Arbeitgeber für Studierende der Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften ist (Trommelwirbel): Google! Das ergab eine Abstimmung der Beratungsgesellschaft Universum Global unter 200.000 Studierenden aus den zwölf größten Volkswirtschaften. Auf den weiteren Plätzen folgen bei den angehenden Wirtschaftswissenschaftlern Ernst & Young, Goldman Sachs, PricewaterhouseCoopers, Microsoft, Apple, Deloitte, KPMG , Coca-Cola und Procter&Gamble. Bei den zukünftigen Ingenieuren sind es Microsoft, IBM, Apple, die BMW Group, GE, Intel, Siemens, Sony und Shell. „Diese Unternehmen werden als attraktiv gesehen, weil sie von den Studierenden mit Eigenschaften verbunden werden, die diese als wichtig einschätzen: wirtschaftlicher Erfolg, eine professionelle Aus- und Weiterbildung und sichere Arbeitsplätze“, erklärte der Vorstandsvorsitzender von Universum, Petter Nylander. Was für eine Überraschung! Die Generation Y gilt ja eigentlich als Generation, der soziale Verantwortung von Unternehmen, ein freundliches Arbeitsklima und flexible Arbeitsbedingungen besonders am Herzen liegt. Nun geht sie offenbar bei der Wahl des Arbeitgebers auf Nummer sicher. Befragt wurden übrigens Studierende in Australien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Russland, Großbritannien und den USA. Das Universum-Arbeitgeberranking 2013 im Internet

Karriereleiter: Anwaltsstation

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Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem ersten Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen. Zu den Pflichtstationen gehört die Anwaltsstation, in Baden-Württemberg sind es zwei Anwaltsstationen. Maria Fichtler absolvierte diese 2012 und 2013 bei PwC in Frankfurt und Stuttgart. Von Maria Fichtler, Referendarin am Landgericht Hechingen

Während meiner Referendariatszeit musste ich unterschiedliche Stationen durchlaufen. Auf die Zivil- und Strafstationen folgt in Baden-Württemberg die sogenannte erste Anwaltsstation, in der ich zum ersten Mal die Möglichkeit hatte, meinem Interessenschwerpunkt nachzugehen: der Arbeit von Juristen in der Wirtschaft. Für meine Anwaltsstation hatte ich gleich PwC Legal als eine der führenden Rechtsanwaltsgesellschaften ins Auge gefasst. Hier bietet sich dem Nachwuchsjuristen ein breites Themenfeld, das von Gesellschafts- und Arbeitsrecht über das Banken-, Versicherungs- und Investmentrecht bis hin zum Steuerrecht reicht. Ein ideales Einsatzgebiet für alle, die Interesse an der Kombination aus wirtschaftlichen und juristischen Fragestellungen haben. Angefangen habe ich im Gesellschaftsund Arbeitsrecht in Frankfurt. Vom ersten Tag an war ich fester Teil eines Teams von Juristen und wurde direkt in die Arbeit an den jeweiligen Projekten mit eingebunden. Es war kein Problem, dass ich fachlich mit vielen Dingen noch nicht allzu sehr vertraut war. Fragen war ausdrücklich erlaubt und erwünscht. So konnte ich beispielsweise beim Entwurf eines Joint-Venture- Vertrages mitwirken oder auch im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs verschiedene Verträge des zu erwerbenden Unternehmens auf Herz und Nieren prüfen. Gute Englischkenntnisse sind dabei sehr von Vorteil, da man oft mit internationalen Sachverhalten konfrontiert wird. Bei Projekten, die mehrere Rechtsgebiete betreffen, ist gut koordiniertes und teamübergreifendes Arbeiten ein absolutes Muss. Für mich als Referendarin ist dies eine tolle Möglichkeit, das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsgebiete zu erleben und mich hier immer neuen Herausforderungen zu stellen. So gibt es zum Beispiel bei einer Verschmelzung von Unternehmen nicht nur gesellschaftsrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche Fragen zu klären, etwa den Betriebsübergang von Arbeitnehmern. Oft gibt es nicht die eine richtige Lösung. Dann muss man auf die Suche nach der für den Mandanten wirtschaftlichsten und effektivsten gehen. Meistens durfte ich selbst miterleben, wie unser Lösungsvorschlag unseren Mandanten präsentiert wurde. Besonders stolz macht es natürlich, wenn genau der Lösungsvorschlag umgesetzt wird, an dem ich selbst mitgearbeitet habe. Inzwischen habe ich eine weitere Anwaltsstation bei PwC Legal in Stuttgart absolviert und dabei viele Einblicke in das Steuerrecht bekommen. Auch in meiner Wahlstation werde ich wieder bei PwC sein – in einem neuen Team. Ich habe schließlich noch längst nicht alles gesehen.

„Löstige Reechterinne“

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Der ausschließlich aus Richterinnen bestehende Verein „De Löstige Reechterinne lila-türkis von 2010“ zeigt, dass in der sonst ernsthaften Welt des Gerichts durchaus Raum für Geselligkeit und kölsche Brauchtumspflege sowie soziales Engagement ist. Von Sabine Baum und Dr. Mareike Meier, Präsidentin und Geschäftsführerin der Löstigen Reechterinne lila-türkis von 2010

Aus über 40 Richterinnen besteht der erst im Jahr 2010 gegründete Verein. Ins Leben gerufen wurde er im Rahmen des Rosenmontagszugs 2010 von sieben Richterinnen des Amts- und Landgerichts Köln. Nachdem die Gründungsmitglieder schon das ganze Karnevalswochende gemeinsam durchgefeiert und festgestellt hatten, dass sie die Liebe zum Karneval teilten, gründeten sie spontan einen Karnevalsverein. Weil nur weibliche Kolleginnen anwesend waren, wurden die Aufnahmekriterien entsprechend gefasst: „Weiblich, löstig, Reechterin, textsicher, trinkerprobt, jeck op Kölle, Kölsch und Karneval“. Auf der Suche nach individuelleren Vereinsfarben als „rut un wiess“ – also den Kölner Wappenfarben rot und weiß – fiel die Wahl auf lila-türkis. Dass der Verein bereits ein Jahr später als deutscher Repräsentant des Karnevals im Ausland auftreten würde, hätten die Gründungsmitglieder damals nicht gedacht. Unverhofft kam im Februar 2011 das Angebot, bei einem Umzug anlässlich der 200-jährigen Unabhängigkeit Paraguays in der Hauptstadt Asunción teilzunehmen. Ein in der deutschen Botschaft in Asunción tätiger Rechtsreferendar hatte den Kontakt zu dem bis dahin allenfalls in Kölner Justizkreisen bekannten Verein der löstigen Reechterinnen hergestellt. Im Mai war es dann für die 18 mitreisenden Vereinsmitglieder soweit: Das paraguayanische Fernsehen übertrug nicht nur den Umzug live, auch Vereinspräsidentin Sabine Baum wurde zweimal vor laufender Kamera interviewt. Bei den Zuschauern sorgten die deutschen Richterinnen zunächst für Verwirrung, da das Werfen von „Kamelle“ in Südamerika unbekannt ist. Binnen kürzester Zeit wurden die Kamelle jedoch ebenso begeistert in Empfang genommen wie jedes „Paraguay Alaaf“ mit freudigem Applaus bedacht. An dieses unvergessliche Erlebnis hat der Verein in den Folgejahren nahtlos angeknüpft: 2012 stand die Teilnahme am „Veedelszoch“ im Kölner Stadtviertel Sülz/Klettenberg auf dem Programm, 2013 die am Karnevalssonntag in Köln stattfindenden und vom WDR übertragenen „Schull- und Veedelszöch“. Neben der Freude am Karneval steht vor allem das Gemeinschaftsgefühl der Kolleginnen außerhalb des Gerichts im Vordergrund. Nicht nur die Teilnahme an den Karnevalsumzügen, sondern auch schon die Vorbereitung in den einzelnen Ausschüssen (Kamelle, Kostüme, Deko) und andere Freizeitaktivitäten, wie Wanderungen in der Eifel, machen das Vereinsleben aus. Der Verein engagiert sich zudem für soziale Zwecke. So wird zum Beispiel ein Patenkind in Paraguay finanziell unterstützt.

Zur Kenntnis: DAJV

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Gemeinsame Interessen verbinden. Die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV) fördert und pflegt das durch Studium, Beruf und Reisen geweckte Interesse am Recht der Vereinigten Staaten von Amerika. Von Susanne Flimm

Der Zugriff auf ein Netzwerk mit 2900 Mitgliedern ist trotz aller Informationen, die das Internet für Nachwuchsjuristen bereithält, gewinnbringend. Die DAJV ist ein lebendiger Club von namhaften Anwälten in Unternehmen und Kanzleien, von Hochschulprofessoren, Führungskräften im öffentlichen Dienst sowie Studenten, Referendaren und Doktoranden. Die DAJV bietet ein breites Servicespektrum an: Stipendienvergabe zur Teilnahme an den Jahreskonferenzen in den USA, Informationsbroschüren für die Wahlstage, für das Postgraduiertenstudium und zur Bewerbung auf einen Arbeitsplatz in den USA, eine rechtsvergleichende Fachzeitschrift, Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Vermittlung von Einblicken in verschiedene juristische Berufsfelder. Ergänzend hierzu gibt es ein Mentorenprogramm: Nachwuchsjuristen wenden sich an erfahrene Mentoren und profitieren im persönlichen Kontakt von deren großem Erfahrungsschatz. Mitglieder unterstützen Mitglieder und geben ihr Wissen weiter. Kontakte sind hier wichtiger als Links. Darüber hinaus ist die DAJV stolz auf ihre Student Division. Hier organisieren Nachwuchsjuristen Treffen für Nachwuchsjuristen, und zwar zielgerichtet auf die jeweiligen eigenen Interessen an bestimmten Themen, die nur außeruniversitär bedient werden, zum Beispiel ein Workshop zu den Unterschieden einer Bewerbung in den USA und Deutschland, der gemeinsame Besuch diverser Unternehmen, um sich ein Bild über die Aufgaben eines Unternehmensjuristen zu machen, der international tätig ist. Ehrenamtliche Tätigkeit ist zum Vorteil der Mitglieder und der Vereinigung und obendrein noch gut für die eigene Vita. Die Nachwuchsjuristen profitieren zudem vom DAJV Internship Service: Wir vermitteln Kontakte zu amerikanischen Law Firms für ein Praktikum oder eine Referendarstation. Und dann gibt es noch das Flaggschiff des Vereins, das Infoseminar „USA Masterstudium für Juristen“: Mehr als 3000 Teilnehmer haben wir in 40 Seminaren auf ein Auslandsstudium vorbereitet. Erfahrene Referenten aus allen Berufsfeldern stehen bereitwillig Rede und Antwort zu Fragen, weshalb ein Graduiertenstudium empfehlenswert ist und welche organisatorischen Schritte bei den Law Schools und Stipendiengebern zu unternehmen sind. Mehr als 17 amerikanische Law-School- Vertreter schätzten die von der DAJV im Jahr 2013 organisierte LL.M.-Fair. Hier hatten alle Nachwuchsjuristen in einem professionellen und entspannten Ambiente die Gelegenheit, den Uni-Vertretern Fragen zu stellen, persönliche Kontakte für Bewerbungen zu knüpfen und Vergleiche vorzunehmen. Auch hier sind Kontakte wichtiger als Links.

„Am Ende wollte ich Anwalt sein“

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Aus dem Fernsehen kennt man Joe Bausch als Gerichtsmediziner Dr. Joseph „Doc“ Roth aus dem Kölner „Tatort“, doch die Schauspielerei ist nur sein Zweitberuf. Nachdem er zunächst Jura studierte, landete er schließlich bei der Medizin. Sein Hauptjob: Gefängnisarzt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl. Im Gespräch macht er Werbung für seinen Beruf und erklärt , warum das Jura-Studium doch nichts für ihn war. Von André Boße und Meike Nachtwey

Zur Person

Joe Bausch, Foto: Wolfgang Schmitt
Joe Bausch, Foto: Wolfgang Schmitt
Joe Bausch, geboren am 19. April 1954 in Ellar im Westerwald, studierte zunächst in Köln und Marburg Theaterwissenschaften, Politik, Germanistik sowie Jura. Erst danach folgte ein Medizinstudium an der Uni Bochum, das er 1985 abschloss. Er ist Facharzt für Allgemeinmedizin, Betriebsmedizin, Ernährungsmedizin, Suchtmedizin sowie Arzt im Rettungswesen. Seit 1986 arbeitet Bausch als Regierungsmedizinaldirektor in der Justizvollzugsanstalt Werl. Theater spielt Bausch seit Anfang der 80er, sein Kino-Debüt war ein Auftritt im Schimanski-Tatort „Zahn um Zahn“. Seit 1997 ist er regelmäßig als Gerichtsmediziner Dr. Joseph „Doc“ Roth in den Kölner Tatorten an der Seite von Dietmar Bär und Klaus J. Behrendt zu sehen.
Herr Bausch, Sie haben unter anderem Jura studiert, bevor Sie sich endgültig für Medizin entschieden haben. Was hat Sie an Jura gereizt? Mit dem Jura-Studium habe ich seinerzeit eine vergleichsweise sehr klare Berufsvorstellung verbunden: einen „freien“ Beruf, wie ich ihn aus dem Freundeskreis meiner Familie kannte. Am Ende wollte ich Anwalt sein. Am liebsten einer von der alten Sorte, ein Allrounder, einer für Straf – und Zivilrecht und mit Notariat. Auf keinen Fall Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsjurist. An der Seite von Mandanten für Gerechtigkeit, das Einhalten rechtsstaatlicher Prinzipien zu kämpfen und als Organ der Rechtspflege geltende Rechtsprechung mitzugestalten, das war für mich damals – Mitte der 70er-Jahre – der Anreiz schlechthin. Wieso wurde es dann doch die Medizin? Nach einem enthusiastischen Start an der Universität Köln, mit trotz häufig übervollen Vorlesungen großartigen Lehrern, bin ich aus privaten Gründen nach Marburg gewechselt. Bis dahin hatte ich die „kleinen Scheine“ und die „AG-Scheine“ in Statistik und VWL schon im Sack. Da wurde ich ganz unerwartet mit einer Hochschullehre konfrontiert, die mir letztlich jede Freude am Jura-Studium nahm. Heute sind Sie Gefängnisarzt, was zeichnet Ihre Arbeit aus? Ich schätze an dem Job, dass ich wirklich als Generalist arbeiten kann. Ich bin hier kein Lotsenarzt, der ständig Patienten zu anderen Fachärzten überweist, wie es in vielen normalen Praxen üblich ist. Als Mediziner treffe ich fast im Zehnminutentakt verantwortliche, oft einsame Entscheidungen, bin unmittelbar und allein verantwortlich für meine Diagnosen und Therapien. Ausgefeilte Schriftsätze, Prozesse, Revision oder Berufung spielen dabei keine Rolle. Nur der Gesundheit meines Patienten bin ich verpflichtet, niemandem sonst. Das kommt meinem ungeduldigen Naturell mehr entgegen.

Buchtipp

Einblicke in seine Arbeit als Gefängnisarzt hat Bausch in einem Buch veröffentlicht: Joe Bausch: Knast. Ullstein 2012. ISBN 978-3550080043. 19,99 Euro.
Kennen Sie die Geschichten Ihrer Patienten, schon aus Interesse für die Juristerei? Wissen Sie bei allen, warum sie im Gefängnis sind? Nein, ich habe die Haltung entwickelt, dass ich das nicht unbedingt wissen muss. Wenn sich jemand mir gegenüber ordentlich benimmt, ist mir wurscht, warum er sitzt. Das ändert sich erst, wenn ich merke, dass es zu einer Störung im Verhältnis zwischen Arzt und Patient kommt. Dann kann es wichtig sein, sich die Persönlichkeit des Patienten einmal genauer anzuschauen, um zu ergründen, warum er sich so benimmt. Was, wenn einer Ihrer Patienten, der vor dem Richter bislang geschwiegen hat, bei Ihnen auspackt? Ist selten, kommt aber vor. Zum Beispiel, wenn jemand mit den Taten, für die er bislang noch nicht bestraft wurde, nicht mehr zurande kommt. Andere berichten von Machenschaften ihrer Zellenkollegen, von denen sie sich bedroht fühlen. Natürlich gilt auch für mich die Schweigepflicht eines Arztes. Brechen darf ich diese nur bei bestimmten Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn ich mit meinem Wissen eine Gewalttat im Gefängnis vermeiden kann. Wünschen Sie sich manchmal, doch lieber Anwalt als Mediziner zu sein? Gelegentlich kommt das vor. Meistens dann, wenn ich mit der Schattenseite meines Berufes konfrontiert werde. Mit dem Sterben und dem Tod. Sie arbeiten heute auch als Schauspieler. Was glauben Sie: Müssen alle Anwälte auch gute Schauspieler sein? Es schadet sicher nicht, wenn Anwälte sich Anregungen bei Schauspielern holen. Wer im Gespräch mit Mandanten oder bei „Auftritten“ vor Gericht seine Körperhaltung, Blicke, Gesten und Sprache präziser und bewusster einzusetzen weiß und die seines Gegenübers besser versteht, hat sicher Vorteile. Allein schon, weil man ihm eher zuhören wird. Aber nur den Staranwalt zu geben, ohne über fundierte Sach- und Fachkenntnisse zu verfügen, gelingt nur dem Schauspieler. Bei einem Anwalt geht so eine Nummer ganz schnell in die Hose.

Aufgestiegen zum Managing Associate

Wie finde ich eigentlich heraus, ob der Beruf als Anwalt oder Anwältin in einer Großkanzlei zu mir passt? Ich würde sagen: Probieren geht über Studieren! Schon während verschiedener Praktika im Rahmen des Studiums habe ich gemerkt, dass mir juristische Fragestellungen auch in der Praxis Spaß machen. Letztlich war ich von meinen Stationen bei Behörden, bei Gericht oder auch kleineren Kanzleien aus verschiedenen Gründen aber immer etwas enttäuscht. Dann kam im Rahmen des Referendariats die Anwaltsstation bei Linklaters: Sehr schnell war mir klar, dass ich meine berufliche Zukunft in einer Großkanzlei sehe. Ein Erfahrungsbericht von Claudia Schneider.

Claudia Schneider Studium der Rechtswissenschaften in Köln, Trier und London Referendariat in Köln Eingestiegen im Mai 2010 als Associate im Fachbereich Corporate/M&A Aufgestiegen im Mai 2013 bei Linklaters zum Managing Associate
Die Verbindung von interessanten und immer wieder herausfordernden Aufgaben in einem internationalen Umfeld mit einem großen persönlichen Gestaltungsspielraum habe ich sonst in keinem juristischen Arbeitsumfeld gefunden. Darüber hinaus hat mich die offene und kollegiale Atmosphäre, die bei Linklaters herrscht, beindruckt. Trotz des sehr hohen fachlichen Anspruchs hatte ich von Beginn an das Gefühl, dass alle ihr Arbeitsumfeld so angenehm wie möglich gestalten wollen und die Türen auch für Neulinge – im wörtlichen Sinne – immer offen stehen. Daher fiel mir der Entschluss, mich nach dem zweiten Staatsexamen als Anwältin bei Linklaters zu bewerben, sehr leicht. Inzwischen arbeite ich seit dreieinhalb Jahren im Fachbereich Corporate/M&A. Ich beschäftige mich sowohl mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, in der Regel rund um die Aktiengesellschaft oder die GmbH, aber berate auch bei spannenden nationalen und internationalen Transaktionen. Besonders interessant finde ich dabei die Zusammenarbeit und enge Vernetzung mit den Kollegen aus anderen Fachbereichen und Büros. Aktuell berate ich beispielsweise bei der Umstrukturierung eines großen deutschen Unternehmens: Innerhalb von einem Jahr setzen wir hier über 200 einzelne Schritte um – von Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz über Einbringungen und damit einhergehenden Kapitalerhöhungen bis hin zum Verkauf einzelner Sparten. Hier habe ich es also mit der ganzen Bandbreite des Gesellschaftsrechts zu tun und konnte an konkreten Beispielen erfahren, wie eng mein Fachbereich mit den anderen verknüpft ist. So spielen steuerrechtliche Erwägungen im Rahmen derartiger Umstrukturierungen meist eine ganz wesentliche Rolle. Zudem wirft die Umsetzung der Veränderungen und Maßnahmen oft arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Wie auch bei Unternehmenskäufen ist hier die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachbereichen so eng, dass man immer wieder – im positiven Sinne – gezwungen wird, über den eigenen Tellerrand zu schauen und Lösungen auch vor dem Hintergrund anderer Rechtsgebiete zu hinterfragen und zu erproben. Grundsätzlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt, an unterschiedlichen Projekten mit verschiedenen Partnern und berufserfahrenen Kollegen zusammenarbeiten. So erweitert man nicht nur die eigene Expertise und versteht, wie „das Geschäft“ funktioniert, sondern lernt auch verschiedene Arbeits- und Führungsstile kennen und erhöht letztlich den eigenen Bekanntheitsgrad. [pull_quote_center]Ich empfehle allen Berufseinsteigern, in den ersten Jahren möglichst unterschiedliche Projekte mitzugestalten[/pull_quote_center] Ich empfehle daher allen Berufseinsteigern, in den ersten Jahren möglichst unterschiedliche Projekte mitzugestalten – in sehr kurzer Zeit lernt man so unheimlich viel, hat aber gleichzeitig die Gelegenheit herauszufinden, was einem selbst besonders viel Spaß macht, und kann später entsprechend Schwerpunkte setzen. Das Gesellschaftsrecht ist ein sehr weites Fachgebiet, so dass es auch nach einigen Jahren immer noch viele Fragestellungen gibt, denen man zum ersten Mal begegnet. Auf der anderen Seite ist es beruhigend, nach einiger Zeit festzustellen, dass man das ein oder andere dann doch schon gemacht hat und diese Wiedererkennungseffekte immer häufiger auftreten. Um nach mindestens drei Jahren als Associate zum Managing Associate ernannt zu werden, muss man einen internen Beurteilungsprozess durchlaufen, in den immer mehrere Partner involviert sind. Dabei kommt es neben der eigentlichen Mandatsarbeit auch darauf an, auf andere Bereiche Zeit zu verwenden, wie zum Beispiel Marketing- Aktivitäten, Engagement im Recruiting oder das Verfassen von wissenschaftlichen Beiträgen. Insgesamt sollte man als Anwalt in einer Großkanzlei bereit sein, graduell mehr Verantwortung zu übernehmen, je länger man dabei ist. Dies passiert natürlich nicht über Nacht mit der Ernennung zum Managing Associate, vielmehr ist es bereits in den Jahren zuvor ein stetiger Prozess und zeigt sich zunächst darin, einzelne Fragestellungen oder Bereiche innerhalb eines Mandats eigenständig zu bearbeiten und zu verantworten. [pull_quote_left]Als Anwalt in einer Großkanzlei sollte man bereit sein, graduell mehr Verantwortung zu übernehmen, je länger man dabei ist. [/pull_quote_left] Später werden daraus größere Projekte, so dass man Gelegenheit hat, sich auch gegenüber den Mandanten als Ansprechpartner zu positionieren. Dazu gehört auch, zunehmend mit jüngeren Kollegen zusammen im Team zu arbeiten und das selbst erworbene Wissen oder erprobte Herangehensweisen weiter zu vermitteln – wiederum eine ganz neue Erfahrung, in die man sukzessive hineinwächst. Diese Weiterentwicklung wird durch die Sozietät kontinuierlich begleitet: Während die Inhalte des Aus- und Weiterbildungsprogramms bei Linklaters am Anfang dem Ausbau fachlichen Spezialwissens dienen, kommen später die Vermittlung und Weiterentwicklung von Managementqualitäten und Teamführungsfähigkeiten hinzu. Besonders aufgrund der beschriebenen Vielseitigkeit ist der Fachbereich Gesellschaftsrecht in einer Großkanzlei für Berufseinsteiger spannend. Wer sich dafür interessiert, sollte versuchen, bereits im Studium ein Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge zu entwickeln und die Schwerpunkte entsprechend zu setzen. Ein Praktikum oder eine Tätigkeit während des Referendariats ist die ideale Möglichkeit, sich ein Bild davon zu machen, wie der Arbeitsalltag in einer Großkanzlei aussieht, und festzustellen, ob man sich in diese Richtung entwickeln möchte.

In der Wolke

Wer sein Interesse für neue Informationstechnologien (IT) mit dem Beruf verknüpfen will, der findet auch als Jurist ein spannendes Betätigungsfeld im Bereich Cloud Computing. Datenschutz, Arbeitsrecht und Compliance beim Cloud Computing sind derzeit vieldiskutierte Themen in der IT. Von Dr. Nina Hartmann und Dr. Esther Holzinger

Unternehmen können im Wege des Cloud Computing ihre IT-Landschaft auf externe Anbieter auslagern. Die ausgelagerte Hard- und/oder Software befindet sich dann nicht mehr auf dem unternehmenseigenen Rechner oder im Firmenrechenzentrum, sondern im Internet, metaphorisch „in der Wolke“. Flexibilität und Kostenersparnis sind ein großer Vorteil dieser Technik, denn Unternehmen nutzen und bezahlen die IT-Anwendungen nur nach Bedarf. Anschaffungskosten sowie eigene Support- Mitarbeiter entfallen. Doch laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zeigen verschiedene Umfragen und Studien, dass potenzielle Kunden Bedenken mit Blick auf die Informationssicherheit und den Datenschutz beim Cloud Computing haben. Datenschutz ist ohne Zweifel ein zentrales Thema beim Cloud Computing. Nicht übersehen werden dürfen aber auch andere gesetzliche Regelungen und damit im Zusammenhang stehende rechtliche Risiken, insbesondere wenn Unternehmen Cloud-basierte IT zur Speicherung und Bearbeitung von persönlichen Mitarbeiterdaten nutzen. Was heißt das für den Juristen? Da es sich um ein relativ neues Betätigungsfeld handelt, ist vieles – gerade in rechtlicher Hinsicht – noch im Fluss. Daher erfordert die juristische Beratung in diesem Feld nicht nur Freude und Interesse an neuen Informationstechnologien, sondern auch an der Beschäftigung mit bisher noch ungeklärten Rechtsfragen. Zunächst aber ein Blick auf einige Möglichkeiten, die Cloud Computing für Unternehmen bietet: Anwesenheitskontrolle und Zeiterfassung Das Cloud Computing macht die Installation von lokalen Zeiterfassungssystemen überflüssig. Mit der entsprechenden Cloud-Anwendung kann die Zeiterfassung über das Internet erfolgen. Sobald der Mitarbeiter seinen Computer an- oder ausschaltet, wird dies automatisch über das Internet erfasst. Gleiches gilt für längere Abwesenheitszeiten, auch diese können durch die Nichtnutzung des Computers über das Internet registriert werden. Der Arbeitgeber kann somit die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter unabhängig von deren Aufenthaltsort überwachen. Verwaltung von Personalakten In vielen Unternehmen hat die elektronische Personalakte die klassische Papierakte längst abgelöst. Die Personalabteilungen haben die Schriftstücke eingescannt und elektronisch gespeichert. Diese Daten müssen aber nicht in unternehmenseigenen Speicherplätzen vorgehalten werden, sondern können ebenfalls in der Cloud abgelegt werden. Gehaltsabrechnung Unternehmen, die ihre Gehaltsabrechnung von externen Abrechnungsstellen ausführen lassen, können für eine effektive Zusammenarbeit gemeinsame internetbasierte Plattformen, sogenannte Share Points, nutzen. Das Unternehmen kann dort die relevanten Mitarbeiterdaten eingeben, und die Abrechnungsstelle kann auf diese zur Abrechnung zugreifen. Bring and use your own PC Das Büro der Zukunft ist nach der Vision von Cloud Computing-Anbietern lediglich noch mit einem Remote- Internetzugang ausgestattet. Computer werden nicht mehr von Arbeitgebern bereitgestellt, vielmehr bringen Mitarbeiter ihre eigenen Computer mit. Diese verbinden die Mitarbeiter mit dem Internet, denn dort haben sie Zugriff auf alle Unternehmensdaten und Share Points, die sie für ihre Tätigkeit benötigen. Auch das Arbeiten aus dem Home Office wird dadurch erheblich erleichtert. Mit diesen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Cloud Computing geht das Erfordernis von Kenntnissen im Datenschutz- und Arbeitsrecht sowie der Compliance einher: Datenschutzrecht Werden Cloud-Anwendungen im Personalbereich in einem Unternehmen implementiert, kommt es zur Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn das Unternehmen die Cloud-Anwendungen von einem externen Dritten bezieht. Der Arbeitgeber darf nur dann Arbeitnehmerdaten an Cloud-Anbieter übermitteln, wenn er mit dem Cloud-Anbieter einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließt. Wichtig ist, dass ein solcher Vertrag die Nutzung und Verarbeitung der Arbeitnehmerdaten nur in Deutschland und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gestattet. Beim Cloud Computing werden Daten jedoch weltweit bearbeitet und abgelegt. Bei einem Datentransfer in Länder außerhalb des EWR muss gewährleistet sein, dass in diesen Ländern ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Dies wurde bislang für die Schweiz, Kanada, Argentinien, Guernsey, die Inseln Man und Jersey, Andorra, Färöer-Inseln und Israel bejaht. Mit Cloud-Anbietern mit Datenzentren in anderen Ländern kann ein angemessenes Datenschutzniveau durch die Vereinbarung der Standardvertragsklauseln der Europäischen Union erreicht werden. Cloud-Anbieter, die Daten in den USA verarbeiten, können ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellen, indem sie sich zur Einhaltung der zwischen der Europäischen Union und den USA vereinbarten „Safe Harbor“-Bestimmungen verpflichten.
Ratgeberportal des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.: http://www.datenschutz.org/
Die Aufgabe des Juristen im Zusammenhang mit der Einführung von Cloud-Anwendungen besteht darin, den Aspekt des (internationalen) Transfers personenbezogener Arbeitnehmerdaten genau zu beleuchten und mit dem Cloud-Anbieter vertraglich entsprechend zu regeln. Andernfalls drohen dem Mandanten beziehungsweise dem Unternehmen nicht nur empfindliche Rechtsfolgen, zum Beispiel Geldbuße oder Geldstrafe, sondern auch erhebliche Imageschäden. Da zahlreiche Cloud-Anbieter ausländische Unternehmen sind, sind gute Englischkenntnisse für den juristischen Berater unerlässlich. Von Vorteil ist auch ein gewisses Grundverständnis für den anglo-amerikanischen Rechtskreis, da dieser erheblich von der deutschen Rechtsordnung abweichen kann. Wer Verträge mit ausländischen, insbesondere amerikanischen, Unternehmen gestaltet und verhandelt, tut sich leichter, wenn er das rechtliche (Selbst-)Verständnis seines Verhandlungspartners kennt. Zwingend sind Kenntnisse des anglo-amerikanischen Rechts jedoch nicht. Arbeitsrecht Zusätzlich ist Wissen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts sowie Verhandlungsgeschick gefragt, sofern es in dem jeweiligen Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Der Betriebsrat darf nicht nur bei der Einführung cloudbasierter Zeiterfassungs- und Anwesenheitskontrollen mitbestimmen, sondern bei jeder Cloud-Anwendung, die Arbeitnehmerdaten erfasst und Auskunft über das Verhalten und/oder die Leistung von Mitarbeitern gibt. Dies dürfte bei zahlreichen, wenn nicht gar allen Cloud-Anwendungen der Fall sein, da die Nutzung protokolliert wird. In der Regel mündet dieses Mitbestimmungsrecht in den Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Einführung und Nutzung der betreffenden Cloud-Anwendung. Compliance Neben den Bereichen des Datenschutz- und Arbeitsrechtes erfordert die Tätigkeit im Bereich Cloud Computing Fachkenntnisse im Bereich der Compliance von Unternehmen. Gesetzliche oder tarifvertragliche Formvorschriften beziehungsweise Aufbewahrungspflichten, beispielsweise aus dem Steuer- und Handelsrecht, dürfen nicht übersehen werden. Bestimmte Dokumente können zwar eingescannt oder deren Daten können digitalisiert in die jeweilige Cloud- Anwendung gegeben werden, müssen aber parallel für bestimmte Zeiträume im Original aufbewahrt werden. Schließlich sollten verantwortungsvolle Unternehmensführungen nicht nur die Verfügbarkeit und Kontrolle der gespeicherten Daten im Fokus haben, sondern durch vertragliche Regelungen auch dafür Sorge tragen, dass in Cloud-Anwendungen digitalisierte Arbeitnehmerdaten absolut vertraulich behandelt und Zugriffsrechte beschränkt werden. Bei bei der Gestaltung dieser Verträge sind Juristen mit Fach- und Sachverstand gefragt.

Lesetipp

Der „Leitfaden Cloud Computing: Recht, Datenschutz & Compliance“ hilft Anbietern und Anwendern von Cloud Services bei der sicheren Vertragsgestaltung und der Auswahl des richtigen Dienstleisters. Die Rechtsexperten von EuroCloud Deutschland_eco, dem Verband der Cloud-Services-Industrie in Deutschland, vermitteln in dem Leitfaden wichtige Grundlagen zu Datenschutzfragen, Vertragselementen sowie produkt- und branchenspezifischen Besonderheiten: Erfüllt der gewählte Anbieter alle rechtlichen Anforderungen? Was muss man beim Datenschutz beachten? Welche Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie den Finanzsektor oder Berufsgeheimnisträger? Neben den Kernpunkten für einen rechtssicheren Vertrag ist den einzelnen Vertragselementen ein eigenes Kapitel gewidmet: In Form einer Checkliste können die Vertragsparteien überprüfen, ob alle wichtigen Punkte beachtet sind. Die Checkliste ist angelehnt an die Prüfkriterien des EuroCloud SaaS Gütesiegels, mit dem der Verband ab Anfang 2011 Anbieter zertifizert, um eine bessere Marktübersicht zu schaffen und die Auswahl des passenden Dienstleisters zu erleichtern. Der „Leitfaden Cloud Computing: Recht, Datenschutz & Compliance“ kann unter leitfaden-recht@eurocloud.de kostenfrei als PDF angefordert werden.

Cloud

Grundsätzlich lassen sich Cloud-Angebote in drei größere Kategorien einteilen:
  • Infrastructure as a Service (IaaS): Statt eigene Daten auf lokalen Festplatten abzulegen, werden sie in zentralen Rechenzentren gespeichert und als virtualisierter Service über das Internet zur Verfügung gestellt.
  • Software as a Service (SaaS): Software wird nicht auf dem eigenen Rechner installiert, sondern nur über das Internet genutzt. Der Betrieb erfolgt bei einem externen IT-Dienstleister.
  • Platform as a Service (PaaS): Der Anwender hat die Möglichkeit, benutzerdefinierte Applikationen zu erstellen und in der Cloud verfügbar zu machen. Er hat aber keinen direkten Zugriff auf die Rechnerinstanzen.
Alle diese unterschiedlichen Facetten lassen sich sowohl in sogenannten Public Clouds als auch in Private Clouds oder hybriden Modellen aus beidem umsetzen. Public bedeutet dabei, dass alle Daten und Anwendungen im öffentlichen Raum, also im Internet, stehen. Private Clouds dagegen sind in sich geschlossene und abgeschirmte Wolken, die beispielsweise weltweit agierende Großkonzerne oder auch Forschungs- und Regierungsnetzwerke selber aufsetzen, um all ihren Mitgliedern Dienste von einer zentralen Stelle aus anzubieten. Quelle: Conet Solutions

Hohes Maß an Pragmatismus

Angesichts von etwa 32 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland liegt die praktische Relevanz des Arbeitsrechts auf der Hand. Eine eigene Gerichtsbarkeit mit dem Bundesarbeitsgericht an der Spitze, über 9000 Fachanwälte – die größte Anzahl aller – und ein Regelungsdickicht von mehr als 30 Einzelgesetzen allein im Individualarbeitsrecht bieten ein ebenso abwechslungsreiches wie juristisch anspruchsvolles Rechtsgebiet. Von Reinhart Kohlmorgen und Thomas Heß.

Die Autoren einer 2006 von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Abhandlung zur Notwendigkeit einer Reform des Arbeitsrechts empfahlen scherzhaft den Arbeitnehmern und Arbeitgebern die „Lektüre des mit 2841 Seiten noch verhältnismäßig handhabbaren Erfurter Kommentars“, um sich einen Überblick über die für sie relevanten Vorschriften zu verschaffen. Tatsächlich ist es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen, ein von vielen Seiten schon seit langer Zeit gefordertes Arbeitsgesetzbuch einzuführen. Vieles im arbeitsrechtlichen Paragrafendschungel ist nach wie vor undurchsichtig: Wer hätte wohl im „Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes“ von 2002 tiefgreifende Änderungen des Rechts zum Betriebsübergang erwartet? Von diesen gesetzgeberischen Unzulänglichkeiten sollte sich jedoch kein junger Jurist, der sich für Arbeitsrecht interessiert, zu sehr beeindrucken lassen. Kaum ein anderes Rechtsgebiet eröffnet solch eine Fülle spannender und zugleich abwechslungsreicher Sachverhalte, die häufig genug auch einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Dabei heißt es immer auch, die höchstrichterliche Rechtsprechung im Auge zu behalten. Fast keine Rechtsfrage kann ohne Beachtung des einschlägigen Richterrechts beantwortet werden, wobei vor allem die Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten Jahren für das Arbeitsrecht enorm angewachsen ist. Das Kündigungsschutzgesetz als zentrale Vorschriftensammlung bildet natürlich das konfliktträchtigste Feld für den Arbeitsrechtler ab: Seien es Straftaten oder Beleidigungen gegen den Arbeitgeber, umgekehrt aber auch die schikanöse Behandlung von Arbeitnehmern, die im schillernden Begriff des „Mobbings“ Eingang in den alltäglichen Sprachgebrauch gefunden hat, die Voraussetzungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen Langzeitkranker und natürlich das weite Feld betriebsbedingter Entlassungen in Zeiten einer in immer kürzeren Intervallen schwankenden Konjunktur – man möchte fast behaupten, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht kaum je selbst Gefahr laufen dürfte, beschäftigungslos zu werden. Gerade bei Kündigungen ist aber nicht unbedingt der streitlustige Interessenvertreter gefragt, der scheuklappenartig auf ein für seinen Mandanten günstiges Gerichtsurteil fixiert ist. Vor dem Arbeitsgericht werden zumeist Vergleiche geschlossen, da ist vor allem ein hohes Maß an Pragmatismus gefragt. Häufig möchte sich ein Arbeitnehmer zwar gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Kündigung wehren, eine Rückkehr an den Arbeitsplatz – wie es das Gesetz bei unwirksamen Kündigungen vorsieht – wird aber häufig gar nicht gewollt. Hier muss der Arbeitsrechtler mit Augenmaß, taktischer Finesse und Verhandlungsgeschick vor allem die für seine Partei günstigsten Modalitäten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Auge haben. Seiner großen Verantwortung sollte sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht immer bewusst sein, geht es doch beim Arbeitsverhältnis – anders als bei einem Nachbarschaftsstreit oder einer Auseinandersetzung um Mängel eines gebraucht gekauften Pkws – zumeist doch um ganz existenzielle Fragen, nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für einen Unternehmer, der durch Stellenabbau seine Firma retten will. Die Bereitschaft, über den arbeitsrechtlichen Tellerrand hinauszuschauen, sollte vorhanden sein. Nicht selten eröffnen sich steuer-, sozial- oder gar strafrechtliche Fragen, wie bei den zuletzt so sehr in die öffentliche Wahrnehmung gerückten Fällen von Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen.

Sogar der Papst hat eine App

Schnelle Veränderungen und die enorme wirtschaftliche Bedeutung der ITIndustrie eröffnen Juristen vielfältige berufliche Möglichkeiten. Von Dr. Stefan Weidert.

Hätte sich die Flugzeugindustrie ähnlich wie die Computerindustrie entwickelt, würde eine Boeing 767 nur 500 Dollar kosten und den Globus in 20 Minuten umrunden. Tom Forester von der Griffith University in Brisbane, Australien, veranschaulichte mit diesem Vergleich bereits in den 80er-Jahren die Besonderheit des IT-Sektors. Die Entwicklung im Bereich der Informationstechnologien hat dazu geführt, dass diese in allen Lebensbereichen präsent sind. Sogar der Papst hat eine App, mit der Besitzer von Smartphones über kirchliche Ereignisse auf dem Laufenden gehalten werden. Konkret spiegelt sich der Siegeszug moderner Informationstechnologien an deren wirtschaftlicher Bedeutung wider. Der Markt für Informations- und Kommunikationstechnologien beträgt nach dem Bundesministerium für Bildung und Forschung allein in Deutschland etwa 134 Milliarden Euro jährlich. Rasante Veränderungen und die wirtschaftliche Relevanz der IT-Industrie ziehen einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Das IT-Recht ist vielfältig. Denn für die Lösung von IT-rechtlichen Fragen ist eine Vielzahl von Rechtsgebieten relevant. Neben dem Urheberrecht betrifft das unter anderem das Telekommunikationsrecht, das Datenschutzrecht und das Strafrecht. Auch die Aufgabenfelder für im IT-Recht beratende Juristen sind abwechslungsreich. Diese gestalten und verhandeln zum Beispiel Verträge rund um Software, das heißt Verträge zur Übertragung, Lizenzierung, Anpassung, Erstellung oder Wartung von Software. Sie begleiten ITProjekte wie Outsourcing, Cloud Computing oder Carve outs und beraten im Internetrecht, beispielsweise bei Domainstreitigkeiten. Nicht zuletzt spielt IT auch bei Transaktionen eine immer bedeutendere Rolle. Hier sind im IT-Recht beratende Juristen mit ihrem Spezialwissen bei der Due Diligence und beim Entwurf und der Verhandlung von Verträgen gefragt. In einem so jungen Rechtsgebiet, das zudem ständig auf technologische und rechtliche Veränderungen reagiert, kann nicht immer auf vorhandene Lösungen zurückgegriffen werden. Daher sind Kreativität und Abstraktionsfähigkeit gefragt. Die Technik braucht niemand zu fürchten. Ein Anwalt muss nicht programmieren können, um die IT-rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Interesse an den Entwicklungen der Informationstechnologie, die wie keine andere unseren Alltag prägt und auch in Zukunft bestimmen wird, sollte man hingegen schon mitbringen. Wer kreatives Arbeiten schätzt, sich spezialisieren möchte und am Puls der Zeit arbeiten will, ist daher im IT-Recht gut aufgehoben.