Startfrauen in führungspositionenIst das Recht geschlechtergerecht?

Ist das Recht geschlechtergerecht?

Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner geht den vielen Facetten der Frage nach der Geschlechtergerechtigkeit des Rechts nach. Für ihr Engagement zur Förderung der Frauen und der Gleichstellung wurde die Vizepräsidentin des Deutscher Juristinnenbundes bereits ausgezeichnet. Im Gespräch mit dem karriereführer recht erklärt sie unter anderem, worum es bei der feministischen Rechtspolitik geht. Die Fragen stellte Dr. Marion Steinbach.

Zur Person

Dana-Sophia Valentiner studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, wo sie 2020 mit einer mehrfach prämierten Arbeit zum Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung bei Prof. Dr. Ulrike Lembke promoviert wurde. Bis 2022 war sie an der Helmut- Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht, insbes. Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht tätig. Seit 2022 lehrt und forscht sie an der Universität Rostock. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Staatsund Verwaltungsrecht, insbesondere Grundrechte (allgemeines Persönlichkeitsrecht, Gleichheitsrechte), Wahlrecht, Recht der Verkehrswende und Legal Gender Studies. Sie ist unter anderem Young Academy Fellow der Akademie der Wissenschaften in Hamburg und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e. V.

Warum braucht es eine feministische Rechtspolitik?
Erstens, weil Recht keineswegs objektiv, neutral und gerecht ist. In unserem Podcast Justitias Töchter diskutieren wir über diskriminierende Rechtsnormen oder Beispiele für Benachteiligungen oder Stereotypisierungen, die aus der Rechtsanwendungspraxis resultieren. Recht ist ein Machtinstrument, das auch dazu beiträgt, bestimmte Erwartungen an Geschlecht und gesellschaftliche Strukturen aufrechtzuerhalten. Als Machtinstrument bietet Recht auch viel Potenzial für eine Verbesserung gesellschaftlicher Verhältnisse, und hierin liegt der zweite Grund, warum es eine feministische Rechtspolitik braucht: Das Versprechen materieller Gleichberechtigung, das auch Art. 3 Abs. 2 GG macht, verlangt staatliches Handeln, das benachteiligende Hürden abbaut, Stereotypisierungen überwindet, Diskriminierungen beendet und verhindert.

Inwiefern weist auch das Jurastudium Diskriminierungen auf?
Das Jurastudium ist jedenfalls nicht besonders divers. Für die Studierendenschaft ändert sich das zunehmend, aber die juristischen Fakultäten sind immer noch sehr männlich, sehr weiß. Solche Räume haben ein gewisses Potenzial für Exklusion und auch für Diskriminierungen. Für die Benotung in den juristischen Staatsexamina haben dies Towfigh/ Glöckner/Traxler in ihren Studien nachgewiesen. Für die juristischen Ausbildungsfälle konnte ich in einer Studie vor ein paar Jahren zeigen, dass sie durchzogen sind von Geschlechterrollenstereotypen (z. B. der Rechtsanwalt und die Sekretärin). Ich kritisiere außerdem das Objektivitätsideal, das der juristischen Ausbildung teilweise zugrunde gelegt wird. Ich halte das für eine Illusion. Viel wichtiger ist es, als Juristin sensibel für das eigene Wissen und dessen Grenzen sowie für die eigene Positionierung und eigene Privilegien zu sein. Das sollte auch in der juristischen Ausbildung eine Rolle spielen.

Wie ist es um die Geschlechtergerechtigkeit in den Kanzleien bestellt?
Auch in den Kanzleien zeigt sich das bekannte Muster: Frauen und andere marginalisierte Personen sind unterrepräsentiert, vor allem in Führungspositionen. Der Anteil an Frauen bei den Equity Partnerschaften in Kanzleien liegt etwa bei elf Prozent. Mittlerweile gibt es einige Initiativen, um gezielt Frauen und marginalisierte Personen zu gewinnen und zu halten, z. B. Mentoring und besondere Vernetzungsangebote. Ohne weitgreifende strukturelle Veränderungen wird ein wirklicher Kulturwandel aber nicht gelingen. Es braucht eine klare Personalpolitik, auch unter Einsatz von Quoten, um Sichtbarkeit herzustellen und Vorbilder zu schaffen. Außerdem sind Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, die insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Sie sensibilisieren auch für latente Geschlechterungerechtigkeit, beispielsweise anhand der Zeit. Was hat es damit auf sich?
Das war eine sehr interessante Podcastfolge mit der Journalistin und Autorin Teresa Bücker über ihr Buch „Alle Zeit“. Sie zeigt darin, dass Zeit die zentrale Ressource in unserer Gesellschaft und sehr ungleich verteilt ist. Zeit zu haben ist zugleich Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Das Thema Zeitgerechtigkeit ist auch für das Recht interessant. So wirken sich bestehende Regelungen faktisch darauf aus, wie viel Zeit uns zur Verfügung steht. Das fängt mit Arbeitszeitregelungen an und reicht bis zu Ansprüchen auf Kinderbetreuung oder Elternzeit. Solche Regelungen gestalten Realitäten. Sie können – und das ergibt sich besonders aus einer feministischen Perspektive – auch einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit leisten.

Der Deutsche Juristinnenbund hat unter Leitung der großartigen Professorin Heide Pfarr ein umfangreiches Konzept für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft erarbeitet. Es setzt auf Maßnahmen regulierter Selbstregulierung, auf kollektiv erarbeitete Arbeitszeitmodelle, eine lebenslauforientierte Arbeitszeitgestaltung, Arbeitszeitchecks zur Ermittlung von Arbeitszeitbedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auf dieser Grundlage zu ergreifende Maßnahmen. Kanzleien haben hier die Chance, mit positivem Beispiel voranzugehen.

Was können Anwältinnen in den Kanzleien für mehr Gleichberechtigung tun?
Rechtsanwältinnen können sich ansprechbar zeigen für Frauen und andere marginalisierte Personen, Netzwerke für den niedrigschwelligen Austausch schaffen bzw. an ihnen mitwirken und Talente aktiv fördern. Am meisten können aber die Partner tun – und das sind immer noch überwiegend Männer.

Was wird für eine Gleichberechtigung in Rechtsprechung und Gesetzgebung gebraucht?
Es gibt noch allerhand zu tun. Ein Anfang wäre gemacht, würde der staatliche Gleichberechtigungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG ernstgenommen. Dieses Ziel wird nur erreicht, wenn alle staatlichen Akteure bei allen Maßnahmen Gleichberechtigung als eigenständiges Ziel und Querschnittsaufgabe mitdenken. Das Problem ist: Die bestehenden Konzepte und Strategien existieren nur auf dem Papier. Viel zu oft fallen sie in der Praxis hintenüber. Solange das so ist, bleibt Art. 3 Abs. 2 GG ein wunderschönes, aber leeres Versprechen, dessen Beachtung im Einzelfall von dem Engagement Einzelner abhängt.

Wie ist die Idee zu dem Podcast Justitias Töchter entstanden?

Selma Gather, die den Podcast mit mir moderiert, und ich teilen ein großes Interesse für feministische Rechtswissenschaft sowie für Podcasts. Lehrbücher und Zeitschriften zum Thema gibt es einige sehr gute, z. B. das Studienbuch „Feministische Rechtswissenschaft“ von Foljanty/Lembke, die Rechtszeitschrift STREIT oder die djbZ. In der Podcastlandschaft sah es dagegen mau aus. Den Ausschlag für den Projektstart gab Professorin Maria Wersig, damals Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, die auch in unserer ersten Folge zu Gast war. Seit Mai 2020 sprechen wir nun bei Justitias Töchter über feministische Themen im Recht und mit Frauen bzw. FLINTA über Recht. Es geht eigentlich in jeder Folge um die Frage, ob das Recht geschlechtergerecht ist. Die Themenbandbreite reicht von reproduktiven Rechten über das Familien- und Abstammungsrecht bis zu geschlechtsspezifischer Gewalt.

„Justitias Töchter. Der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“ Der Podcast ist eine Produktion des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb). Selma Gather und Dana-Sophia Valentiner sprechen einmal im Monat über feministische Themen im Recht und mit Frauen über Recht.

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