Nachweispflichten im Arbeitsverhältnis
Bereits vor mehr als zwei Jahren, am 31. Juli 2019, trat die europäische Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft, die bis zum 31. Juli 2022 in nationales Recht umzusetzen war. Ziel dieser Richtlinie ist es im Kern, eine „transparentere und vorhersehbarere Beschäftigung“ zu fördern und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu gewährleisten. Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht beschlossen, das bereits zum 1. August 2022 in Kraft trat. Von der Beschlussfassung ist vor allem das in der Praxis bislang nicht besonders relevante Nachweisgesetz betroffen. Für die Gestaltung von Arbeitsverträgen hat dies weitreichende Folgen, zumal ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz zukünftig sogar eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Weitere Infos: www.noerr.com
Neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Am 27. Juni 2022 trat der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner neuesten Fassung in Kraft. Der neue Kodex enthält aktualisierte Grundsätze und erweiterte Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Nach der jüngsten Reform wird im Kodex ein besonderes Gewicht auf die nachhaltige Unternehmensführung gelegt. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten und in der Unternehmensstrategie und -planung auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen.
Bayern mit bundesweit erstem Digitalgesetz
Der Bayerische Landtag hat am 20. Juli 2022 das Bayerische Digitalgesetz beschlossen, bundesweit das erste seiner Art. Es gliedert sich in drei wesentliche Kernpunkte: Erstens werden in ihm die allgemeinen Ziele und Grundsätze für der Digitalisierung im Freistaat Bayern festgelegt, an denen sich zukünftig die staatlichen Bemühungen orientieren werden. Zweitens sind in ihm die Digitalrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von den Unternehmen im Freistaat verankert. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung von digitalen Diensten im Austausch mit Behörden. Und schließlich hilft es den Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum (Anstalt des öffentlichen Rechts) dabei, ihren Bürgerinnen und Bürgern nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.