Im Januar 2022 berief die Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen Dr. Annika Bleier zur Head of ESG & Sustainability. Damit koordiniert die 34-jährige Anwältin nun alle Kanzleiaktivitäten zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Von Christoph Berger
Danach gefragt, welchen Tipp Dr. Annika Bleier jungen Juristinnen und Juristen mit auf den Weg ins Berufsleben geben möchte, fällt die Antwort klar aus: „Steht für Eure Ideen ein und gestaltet die Dinge aktiv mit! Wenn man sich für ein Thema begeistern kann, sollte man mutig sein und es anstoßen. Das bringt einen selbst und die Kanzleien voran.“ Dass diese Einstellung einen beruflich und persönlich weiterbringt, dafür ist Annika Bleier selbst ein perfektes Beispiel.
Die 34-Jährige hat den „Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/ in“ an der Universität Mannheim mit einem Bachelor abgeschlossen und danach ihr Staatsexamen abgelegt. Nebenbei hatte sie bereits am Lehrstuhl gearbeitet und auch ihre Dissertation im Anschluss an das Staatsexamen in Mannheim geschrieben. Im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes. Für das Referendariat zog sie dann nach Hamburg. In dieser Zeit wollte sie sich auch darüber klar werden, was ihre nächsten beruflichen Schritte werden sollen. „Schon während des Studiums war ich für einige Zeit beim Auswärtigen Amt in Genf, während des Referendariats dann bei der Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York. Ich war und bin sehr begeistert vom Völkerrecht und vom Internationalen Menschenrechtsschutz. Genauso von internationalen Organisationen – dort zu arbeiten war immer eine Option für mich“, sagt sie.
Doch in der Anwaltsstation bei der Kanzlei Graf von Westphalen (GvW) wurde ihr dann angeboten, dort als Anwältin zu arbeiten. „Diese Chance wollte ich auf jeden Fall wahrnehmen“, beschreibt sie die damalige Situation. „So habe ich hier angefangen. Es macht so viel Spaß, gerade wenn man eigene Themen findet. Und schwups, geht die Zeit um.“ Ihre Begeisterung hat sie dabei als Anwältin für Verfassungsrecht und Menschrechtsschutz weiterverfolgt. Und sie stieß von Beginn an Pro Bono-Projekte an, koordinierte diese bald. Genauso wie das CSR-Team. Dieses Engagement und die dabei immer weiter aufgebaute Expertise führte schließlich zu ihrer neuen Funktion: Seit Januar 2022 ist Annika Bleier Head of ESG & Sustainability. „Über die in den letzten Jahren koordinierten Projekte habe ich viele Strukturen aufgebaut, die ich nun in die neue Stelle mitnehmen und weiter ausbauen kann“, sagt sie. ESG steht übrigens für Environmental Social Governance. Übersetzt: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Internes und externes Beraten
Blickt Annika Bleier auf ihr neues Aufgabenfeld, so sieht sie zwei Dimensionen bei dem Thema: eine interne und eine externe. „Zum einen müssen wir ein guter Partner für die Unternehmen und Öffentliche Hand sein. Intern müssen wir uns aber auch selbst als Kanzlei nachhaltig aufstellen, alles andere wäre unglaubwürdig“, erklärt sie. Herausfordernd sei in beiden Fällen, dass sich die Entwicklung – mit der Spitze Klimabeschluss, aber etwa auch mit der EU-Taxonomie oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten vollzieht. Und: „Sehr viel ist Soft Law, sodass es oft keinen regulativen, also legislativen, Rahmen gibt. Das Rechtsgebiet ist hochkomplex, weil sich nicht verbindliche Soft Law-Instrumente mit verbindlichen Rechtsakten vermischen“, sagt sie. Vieles in dem Bereich seien Empfehlungen oder es werde mit anreizschaffenden Ratings gearbeitet, die nichts mit rechtlicher Verbindlichkeit zu tun hätten. Nun müsse beobachtet werden, was in einen regulativen Rahmen überführt werde und was nicht. „Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten dahingehend, was für jeden von ihnen das derzeit Richtige ist. Die Unternehmen sträuben sich nicht, da mitzugehen, ganz im Gegenteil; wollen aber auch nicht in Haftung für Unterlassenes genommen werden.“
Ökologie, Soziales und Ökonomie in Einklang zu bringen, ist nicht nur für unsere Mandantinnen und Mandanten höchst relevant, sondern es beschäftigt uns auch als Unternehmen intensiv.
Einerseits braucht es für die Stelle daher sehr gute Kenntnisse im Recht. Doch gerade im Wirken nach Innen werden noch weitere Skills benötigt – vor allem auf der Kommunikationsebene. „Es geht sehr viel um einen Austausch mit den Partnerinnen und Partnern, mit Kolleginnen und Kollegen – auch im nichtjuristischen Bereich. Ich glaube, gerade Letzteres ist es, was die neue Stelle verstärkt mit sich bringt“, denkt Annika Bleier. Festgestellt hat sie bereits, dass es Bereiche gibt, in denen sich Maßnahmen leicht durchsetzen lassen, und andere, in denen es schwieriger wird. Leicht sei zum Beispiel der Wechsel des Stromanbieters hin zu Ökostrom gewesen. „Das hat mit jedem einzelnen recht wenig zu tun: Ich drücke auf den Lichtschalter und das Licht geht an“, sagt sie.
Komplizierter sei es mit Verhaltensänderungen, die Menschen persönlich betreffen. Als Beispiel nennt sie die Mobilität: Wie bewegen wir uns zu unseren Mandantinnen und Mandanten und zwischen unseren Standorten? Wird der Zug gewählt, mit dem es manchmal etwas länger dauert als mit dem Flugzeug? Oder welches Fortbewegungsmittel wird für die Fahrt zum Büro benutzt, der Verbrenner oder das Jobrad? Da sei Eigenverantwortung gefragt, die mit einem Kulturwandel einhergehe. „Da kommt es auf Kommunikation, Verständnis, Austausch und Sichtweisen an. Es muss ein Gemeinschaftsprojekt sein. Und dazu gehört es, alle mitzunehmen.“ Genauso gehöre zum Thema Nachhaltigkeit aber auch, sich über die Personalfluktuation in Großkanzleien Gedanken zu machen, die das Gegenteil von nachhaltig ist. „Da muss man sich zumindest die Frage stellen: Woran liegt es? Wie viel wird in Weiterbildung und Faktoren wie Vielfalt investiert; wie kann ein Bewusstsein für diese Themen geschaffen werden?“, ergänzt sie.
Annika Bleier hat festgestellt, dass die Schaffung der Stelle sehr gut angenommen wurde. Sie habe gemerkt, dass das Thema den Associates und Partnern sehr wichtig sei. Nun könne es mit Nachdruck vorangetrieben werden. „Das Thema ist „heiß“ und gesellschaftlich viel zu wichtig, als dass man es unbeachtet lassen oder nur als „nice-to-have“ ansehen könnte“, so ihre Einschätzung. Diese steht im Einklang mit einer Mitteilung zu ihrer Ernennung. „Wir möchten das Thema ESG bei GvW zu einer Priorität machen“, werden Christof Kleinmann und Dr. Robert Theissen, beide Managing Partner der Kanzlei, darin zitiert. „Ökologie, Soziales und Ökonomie in Einklang zu bringen, ist nicht nur für unsere Mandantinnen und Mandanten höchst relevant, sondern es beschäftigt uns auch als Unternehmen intensiv. Es freut uns daher sehr, dass wir diese wichtige Schnittstellenfunktion hervorragend mit Frau Dr. Bleier aus den eigenen Reihen besetzen können.“