Wenn ein Unternehmen in seiner Stellenanzeige telefonische Auskunftsbereitschaft signalisiert, sollten Sie dieses Angebot nutzen und anrufen. Bedenken Sie aber, dass Sie sich bei einem solchen Telefonat quasi in einem Vorstellungsgespräch befinden.
Achten Sie deshalb auf eine ruhige Umgebung, telefonieren Sie zu einem günstigen Zeitpunkt, legen Sie Ihre schriftlichen Unterlagen zum schnellen Nachschlagen bereit, denken Sie an Papier und Bleistift für Notizen, und fragen Sie sich zum zuständigen Gesprächspartner durch.
- Fragen Sie nach, an wen Sie Ihre schriftliche Bewerbung richten sollen, falls in der Anzeige kein Name genannt ist.
- Lassen Sie sich Informationsmaterial zusenden: Bewerberbroschüren, Geschäftsberichte, Kataloge etc. So können Sie Ihre Bewerbung unternehmensspezifisch gestalten und auch im Vorstellungsgespräch konkretes Interesse an dem Unternehmen zeigen.
Vielleicht haben Sie Pech und stellen in diesem Gespräch bereits fest, dass eine Bewerbung keine Aussicht auf Erfolg hat – dann haben Sie wenigstens Geld, Zeit und Arbeit gespart.
Ein anderer Einsatzfall ist die – vor eine Initiativbewerbung „geschaltete“ – telefonische Bedarfsklärung. Sie können in der Personal- oder auch Fachabteilung anrufen und vor Ort klären, ob Personalbedarf besteht. Dass dieses Gespräch intensiv vorbereitet und geübt werden sollte, liegt auf der Hand.
Haben Sie sich bei einem Unternehmen beworben und nach mehr als drei Wochen noch keine Informationen über den „Stand der Dinge“ erhalten, können Sie anrufen und – höflich – nachfragen.