StartNeustartFinanzielle Fallstricke für Studienabbrecher

Finanzielle Fallstricke für Studienabbrecher

Abgesehen von den persönlichen Fragen, wie es nach dem Studienabbruch weitergehen soll, gibt es auch eine Reihe von ganz praktischen Überlegungen, die bedacht werden sollten. Von Sabine Olschner

Was passiert bei Studienabbruch mit dem BAföG ?

In der Regel verfällt mit dem Abbruch des Studiums der Anspruch auf die staatliche Ausbildungsunterstützung. Die Rückzahlung des BAföG beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Bei geringem Einkommen kann man von der Rückzahlung auf Antrag jeweils für ein Jahr zurückgestellt werden. Zurückgezahlt wird die Hälfte des gezahlten BAföG. Ein Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs sollte vor Beginn des vierten Fachsemesters stattfinden und muss begründet werden, um weiterhin BAföG-Zahlungen zu erhalten. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtzeitig bei der BAföG-Stelle bzw. beim Sozialamt informieren.

Was passiert bei Studienabbruch mit dem Kindergeld?

Ein Studienabbruch muss der Kindergeldstelle gemeldet werden. Wer unter 25 Jahre alt ist und eine andere Ausbildung macht, hat weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Vergehen zwischen Studienabbruch und Ausbildung weniger als vier Monate, gibt es auch für diese Übergangszeit Kindergeld.

Was passiert bei Studienabbruch mit der Krankenversicherung ?

Bei einem Studienabbruch muss die Krankenversicherung informiert werden, und der Student verliert die gesetzliche Versicherungspflicht. Wer bis zur Exmatrikulation über die gesetzliche Familienversicherung oder als Studierender versichert war, bei dem wird die gesetzliche Krankenversicherung automatisch als freiwillige gesetzliche Versicherung fortgesetzt. Wer ein neues Studium anschließt, ist weiterhin versicherungspflichtig oder familienversichert. Bei einer Ausbildung oder der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit läuft die Versicherung über den Arbeitgeber. Wer ALG II („Hartz IV“) beantragt und erhält, ist über das Jobcenter versichert. Unter 23-Jährige, die nicht erwerbstätig sind, bleiben in der gesetzlichen Familienversicherung.

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