Wie sind die Rechtsabteilungen auf die digitale Transformation vorbereitet, welche Herausforderungen und Risiken verbinden sie mit dem Wandel und welche Themenfelder und Rechtsgebiete sind am meisten betroffen? In einer Studie wurden Antworten auf diese Fragen gesucht. Von Christoph Berger
Die Mehrheit von 305 befragten Rechtsabteilungen – genauer: 70 Prozent, sehen einen starken Einfluss der digitalen Transformation auf ihr Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen – wobei 62 Prozent diesen überwiegend positiv bewerten. Rund 73 Prozent der Befragten gehen sogar davon aus, dass ein steigender Bedarf an digital kompetenten Juristen zusätzliche Jobs in den Rechtsabteilungen schaffen wird. Dies sind Ergebnisse der vom Bundesverband der Unternehmensjuristen e. V. (BUJ) und der Wirtschaftskanzlei CMS durchgeführten Studie „Digital Economy & Recht“.
So haben die Unternehmensjuristen laut BUJ-Geschäftsführerin Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach erkannt, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und innovativen Legal-Tech-Produkten wiederkehrende Standardaufgaben rund um die Vertragsgestaltung und -kommentierung übernehmen kann und damit eine Qualitäts- und Effizienzsteigerung in der Rechtsberatung ermöglicht. Was die Frage nach neuen Rechtsfragen betrifft, erwarten 85 Prozent höhere Anforderungen an das Know-how bei spezifischen Rechtsgebieten wie dem Datenschutz und der IT-Sicherheit sowie bei Haftungs- und Regulierungsfragen.
Zweidrittel der Studienteilnehmer prognostizieren, dass sich die Rechtabteilungen künftig verstärkt auf neue Themen und Geschäftsmodelle einstellen müssen. Zudem werden zukünftig neue rechtliche Fragestellungen häufiger interdisziplinär im gemeinsamen Diskurs zwischen Juristen und Fachabteilungen zu lösen sein, sind sich die Studieninitiatoren sicher.
Ebenso werde bei Produktentwicklungsprozessen eine frühe Einbindung von Juristen unerlässlich sein. Auch wenn die Zeichen der Zeit erkannt sind und die Unternehmensjuristen die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen angenommen zu haben scheinen, beurteilen sie den Rechtsstandort Deutschland diesbezüglich eher kritisch. So bewerten sie die Vorbereitung auf die Digitalisierung aufgrund einer zögerlichen Haltung beim Einsatz neuer Technologien, fehlender Technikaffinität und einer wenig fortschrittlichen Denkweise nur befriedigend.
Das betrifft laut ihrer Einschätzung oftmals auch das eigene Unternehmen. Hier werden zu geringe Budgets und das Fehlen von dringend erforderlichen Ressourcen als Haupthinderungsgründe einer adäquaten Vorbereitung genannt. Außerdem werde das Thema Digitalisierung noch zu wenig durchdrungen, sodass notwendige Schlüsse für Veränderung ausbleiben würden. Doch immerhin planen neun Prozent der Rechtsabteilungen, so ein weiteres Ergebnis, höhere Ausgaben für die Digitalisierung ein