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Vereins- und Verbandsrechtler

In Deutschland gibt es etwa 600.000 eingetragene Vereine, Stand 2014. Und rund 44 Prozent der Bundesbürger sind in einem oder mehreren von diesen Mitglied. Wo so viele Menschen zusammenkommen, gibt es auch rechtlich einiges zu regeln. Von Leonard Langenkamp, Rechtsanwalt und Partner bei Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg MüllerRiemenschneider, Specht, Langenkamp Partnerschaftsgesellschaft, und Christian Struck

Sie sind oft als piefig und bieder verschrien – dennoch: Vereine sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Und sie erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit: Weit über eine halbe Million Vereine gibt es in Deutschland. Sie decken mit ihrem Angebot eine große Bandbreite des alltäglichen Lebens ab: Vom Kegelclub bis zum Bundesligaverein, vom Kleingartenpächter bis zum Rettungssanitäter – Millionen Menschen engagieren sich in diesem Land in Vereinen.

Doch wo so viele Menschen zusammenkommen, geht es nicht immer harmonisch zu. Und so brauchen auch Vereine juristische Hilfe. Die Aufgaben der Rechtsanwälte sind dabei im Alltag ganz vielfältig, von der Beratung zur Vereinsgründung über das Erstellen oder Abändern einer Vereinssatzung bis zur Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über die Gemeinnützigkeit. In vielen Vereinen sind die Satzungen alt und selten oder bisher noch nie geändert worden. Und manchmal gibt es in Zusammenschlüssen, die gemeinsamen Interessen verschrieben sind, eben auch Streit.

Buchtipp

Der eingetragene Verein, C.H.Beck

Sauter, Schweyer, Waldner: Der eingetragene Verein. Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil. C.H.BECK 2016. 35 Euro

Für den Juristen sollte sich daher im Vorfeld bereits die Frage stellen: Was muss der Anwalt für eine Spezialisierung im Vereinsrecht mitbringen? Eine Spezialisierung während des Studiums ist in Ermangelung von Angeboten fast ausgeschlossen. Dies gelingt eher, indem man sich stetig weiterbildet und in einem Verein, etwa im Vorstand, eigene Erfahrungen sammelt. So erhält man in der späteren Beratung der Mandanten einen leichteren Blick auf die Probleme und Lösungsansätze. Hilfreich können dann auch gute Gesellschaftsrechtskenntnisse sein.

Vereinsrecht ist sicher keine Standardvorlesung im Studium, dennoch steigt seine Beliebtheit mit zunehmendem Maß, wenn es denn mal im Lehrplan für das kommende Semester auftaucht. Sollte sich während des Studiums die Gelegenheit bieten, Vorlesungen zum Vereinsrecht zu hören, sollte man diese Chance wahrnehmen. Auch während des Referendariats lassen sich Erfahrungen, etwa bei einem Landesverband, sammeln. Und eines dürfte beim Engagement für und in Vereinen sowohl für Vereinsmitglieder als auch für Juristen klar sein: Es ist ein spannendes und abwechslungsreiches Betätigungsfeld.

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