ANWÄLTE BEWERTEN RICHTER
Auf der Plattform Richterscore können sich Anwälte über Richter, Spruchkörper und Gerichte austauschen. Die Rechtsanwälte sollen so die Möglichkeit bekommen, sich optimaler auf Gerichtsprozesse vorzubereiten und Gerichte besser einschätzen zu können. Mithilfe einer Bewertungsfunktion kann zudem die eigene Wahrnehmung geteilt werden. Allerdings ist zur Nutzung der Plattform eine vorherige Registrierung notwendig. Weitere Infos unter www.richterscore.de
EINST JURIST, DANN KÜNSTLER:
Die Begegnung mit Claude Monets Bild „Heuhaufen“ wurde 1896 zum Wendepunkt in Wassily Kandinskys Leben. Vom kunstinteressierten Juristen entwickelte er sich in den folgenden Jahren zu einem der wichtigsten abstrakten Maler des 20. Jahrhunderts. Die Kunsthistorikerin Annabel Howard hat das bewegte und unstete Leben des berühmten Malers anschaulich nacherzählt und stellt dabei sowohl den Künstler als auch den Privatmann Wassily Kandinsky in allen Werkund Lebensphasen vor. Illustriert wurde das Buch vom Künstler Adam Simpson. Annabel Howard, Adam Simpson: Gestatten Kandinsky. Parthas 2015. 14,90 Euro. Zusammen mit Bildern von Liebermann, Munch und Nolde sind einige Werke Kandinskys derzeit auch im Museum Barberini in Potsdam zu sehen. Weitere Infos unter: www.museum-barberini.com
IST DAS VERBREITEN VON FALSCHMELDUNGEN STRAFBAR?
Rechtswissenschafter Dr. Christoph Safferling, Professor an der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg, erklärt, dass derjenige strafbar ist, der wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet, die eine andere Person betreffen und diese verächtlich macht oder herabwürdigt. Die Strafbarkeit ergebe sich aus Paragraph 187 Strafgesetzbuch, der Verleumdung. Werde die Tat im Netz begangen, betrage die Höchststrafe fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, so der Rechtswissenschaftler. Er sagt weiter: „Strafbar ist das im Übrigen als üble Nachrede nach Paragraph 186 StGB selbst dann, wenn man sich keine Gedanken um die Richtigkeit der Meldung macht und sie dennoch verbreitet.“ Das Teilen einer solchen Falschmeldung bei Facebook könne daher bereits strafbar sein.
STILKUNDE FÜR JURISTEN
Schachtelsätze, Substantivierungen oder unverständliche Fachterminologie: Die Vorwürfe an juristische Texte sind vielfältig. Tonio Walter, Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht in Regensburg, Richter am Oberlandesgericht und stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, ist sich sicher, dass es verständlicher und besser geht. Mit seinem Ratgeber „Kleine Stilkunde für Juristen“ will er Juristen für die weitverbreiteten Schwächen der Juristensprache sensibilisieren und zeigen, wie Texte lesbarer, überzeugender und erfolgreicher gestaltet werden können. Tonio Walter: Kleine Stilkunde für Juristen. Beck 2017. 22,90 Euro.
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h3>EIN GESELLSCHAFTSPANORAMA UNSERER ZEIT
Die Französin Karine Tuil studierte nicht nur Recht, Kommunikationsund Informationswissenschaften, sie sie ist auch eine Bestsellerautorin, deren Romane in mehrere Sprachen übersetzt werden. In ihrem gerade auf Deutsch erschienen Buch „Die Zeit der Ruhelosen“ erzählt sie von Menschen, die getrieben sind von dem Wunsch nach Anerkennung, Geld und Macht — und beinah tragisch daran scheitern. Tuil selbst sagt dazu: „Genau das ist mein neuer Roman: Ein Protest gegen diese Welt, in der jede Bewegung vom Ende der Unschuld zu künden scheint.“ Karine Tuil: Die Zeit der Ruhelosen. Ullstein 2017. 24,00 Euro.
EIN MASSENPSYCHOLOGISCHES EXPERIMENT
Der 1971 geborene Sebastian Fitzek zählt zu Deutschlands erfolgreichsten Autoren von Psychothrillern. Die Romane des Juristen, der im Urheberrecht promovierte, werden mittlerweile in vierundzwanzig Sprachen übersetzt und sind regelmäßig auf den Bestsellerlisten zu finden. Fitzek wurde als erster deutscher Autor auch mit dem Europäischen Preis für Kriminalliteratur ausgezeichnet. In seinem aktuellen Thriller „AchtNacht“ erdenkt er eine äußerst makabre Lotterie, in der ein Auserwählter für vogelfrei erklärt wird. Sebastian Fitzek: AchtNacht. Knaur 2017. 12,99 Euro.
KURIOSE RECHTSNACHRICHTEN
Ähnlich ist nur der Name: Doch anders als bei der inzwischen bekannten SatireInternetseite „Der Postillion“ handelt es sich bei „Justillion“ nicht um Satirebeiträge. Berichtet wird vielmehr über seltsame, merkwürdige oder sonderbare Sachverhalte – oder, wie es auf der Website selbst heißt: Kuriose Rechtsnachrichten. Weitere Infos unter: www.justillon.de