Der Bereich des Arbeitsrechts ist in all seinen Dimensionen vielfältig: Was Ansprechpartner und Themen betrifft genauso wie den Alltag. Um in dem Bereich erfolgreich zu sein, braucht es aber auch einige Voraussetzungen. Von Dr. Svenja Fries und Marco Maurer, Rechtsanwälte bei Mayer Brown LLP, Frankfurt a.M.
Wie abwechslungsreich das Arbeitsrecht ist, zeigt sich in der Praxis bereits an den Ansprechpartnern: Neben Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Richtern und Anwaltskollegen zählen hierzu Betriebsräte, Tarifvertragsparteien, Transfergesellschaften und Sozialversicherungsträger. Weiterhin bestehen Berührungspunkte zu den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie zu betrieblichen und staatlichen Datenschutzbeauftragten. So vielfältig diese Mischung, so spannend ist auch das Tätigkeitsfeld des Arbeitsrechtlers.
Gerade in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, die sich nicht nur auf transaktionsbezogenes Arbeitsrecht beschränkt, sondern Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts berät, ist das Spektrum der Fragen, enorm vielschichtig: Die Beratung umfasst immer wieder Einzelthemen wie Scheinselbständigkeit, Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Videoüberwachungoder die Zulässigkeit der Übermittlung von Arbeitnehmerdaten ins Ausland. Daneben stehen arbeitsrechtliche „Schwergewichte“, etwa die Betreuung eines Betriebsübergangs oder einer Betriebsstilllegung. Bei derart komplexen Prozessen setzt die Beratung oft schon bei der Vorbereitung der unternehmerischen Entscheidung an und erstreckt sich bis über deren endgültigen Vollzug hinaus.
Das arbeitsrechtliche Mandat wird nicht nur am Schreibtisch bearbeitet. Der Arbeitsrechtler vertritt seine Mandanten vor Gericht und ist häufig auch bei Einigungsstellenverfahren, Aufsichtsratssitzungen oder Betriebsversammlungen vor Ort. Besonders spannend ist es, mit international tätigen Mandanten zusammenzuarbeiten. Denn nicht selten sind ausländische Ansprechpartner überrascht, wenn sie hören, wie weit die Regelungstiefe im deutschen Arbeitsrecht reicht und wie komplex die Zusammenhänge sind.
Was muss der Anwalt für eine Spezialisierung im Arbeitsrecht mitbringen? Wichtig – sozusagen die Basisausstattung – sind natürlich umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts, aber auch des Zivilrechts. Die Entscheidungsfreudigkeit des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sorgt stets für hinreichende Abwechslung. Sehr wertvoll ist zusätzlich ein gutes Verständnis für wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge. Und um in die Spitzenklasse der Arbeitsrechtsanwälte vorzustoßen, bedarf es neben einer gesunden Mischung aus Durchsetzungsstärke und Diplomatie auch einer gehörigen Portion Kreativität, um die Gestaltungsspielräume in der Arbeitswelt ausschöpfen zu können.