Als ich mich bei der Anwaltsgesellschaft von Ernst & Young (EY Law) im Jahr 2013 auf die Stelle einer Rechtsanwältin im Bereich Arbeits- und Sozialrecht bewarb – die Stelle war klassisch ausgeschrieben, lagen meine Schwerpunkte eigentlich noch nicht in diesen Rechtsgebieten. Im Studium hatte ich mich eher auf den Schwerpunkt Wirtschaftsrecht spezialisiert. Das minderte aber meine Chancen auf den Job nicht und ich bin direkt als Associate eingestiegen. Von Lisa Bornemann
Zur Person
Studium: Rechtswissenschaften an den UniversitätenTrier und Bonn Abschlussjahr: 2012 Fremdsprachen: Englisch Interessen: Reisen, Fußball
Ziel: In nächster Zukunft:die Führung desTitels Fachanwältin für Arbeitsrecht; in weiterer Zukunft: noch mehr Wissen im praktischen Bereich des Arbeitsrechts erlangen, um die Karriere weiter fortsetzen zu können.
Position: Senior Associate bei Ernst & Young Law
Stadt: Düsseldorf
Mit meinen Aufgaben bin ich dann immer tiefer in die Materie des Arbeitsrechts eingedrungen. So bekam ich zu Beginn von meinen Kollegen zum Beispiel klassische Kündigungsschutzfälle oder die Vorbereitung von Entsendungen, in denen es um grenzüberschreitende Sachverhalte geht, zur Bearbeitung. Nach einem halben Jahr im Job belegte ich außerdem den Fachanwaltslehrgang, um mein Wissen zu vertiefen. Vieles verlief jedoch nach dem Prinzip learning „on-the-job“. Hilfreich war zudem das bei uns vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip. So bekam ich nebenbei ein berufsbegleitendes Coaching. Die Aufgaben wurden mit der Zeit komplexer, mit zunehmender Erfahrung erhielt ich immer mehr Eigenverantwortung.
Was unsere Mandate betrifft, beraten wir im Bereich Arbeitsrecht hauptsächlich aus Arbeitgebersicht. Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen und Konzerne – zunehmend aber auch Personen des Öffentlichen Rechts, also Gemeinden, Städte und die Länder. Dabei geht es jeweils um ganz unterschiedliche und spezifische Fragestellungen. Die Fälle reichen vom klassischen Arbeitsrecht mit Kündigungsschutzprozessen, dem Entwerfen von Arbeitsverträgen, der Unterstützung bei Kündigungsverfahren, der Begleitung beim Personalabbau über Reorganisationen von Unternehmen bis hin zu den bereits erwähnten Entsendungen von Mitarbeitern ins Ausland. Bei Letzteren spielen zum Beispiel auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Thematiken eine wichtige Rolle, sodass viele Abstimmungen mit Kollegen aus anderen Abteilungen bei EY stattfinden.
Überhaupt arbeiten wir sehr eng mit den Kollegen aus anderen Abteilungen oder dem Ausland zusammen. So lassen wir zum Beispiel Verträge mit Auslandsbezug von unseren Kollegen im Ausland nochmals überprüfen um sicher zu stellen, dass unsere Entwürfe auch mit dem ausländischen Recht im Einklang sind. Es braucht bei vielen Aufgaben den Blick für das große Ganze – man muss wissen, wer zu welcher Problematik noch befragt werden muss. So können die Mandanten schließlich vielseitig und intensiv beraten und rechtlich betreut werden, um sich gut aufgehoben zu fühlen. Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit sollte man dafür auf jeden Fall mitbringen.
Was mich betrifft, so habe ich den theoretischen Teil zur Fachanwältin für Arbeitsrecht inzwischen abgeschlossen. Derzeit trage ich noch die Fälle für die Liste zum praktischen Teil zusammen. Dann, nach drei Jahren praktischer Arbeit, darf ich diesen Titel auch als Anwältin führen. Das zu erreichen, ist mein Ziel für dieses Jahr.